Der forstliche Investitionskredit dient der mittel- und langfristigen Verbesserung der Waldwirtschaft. Forstliche Investionskredite werden für die Finanzierung von Projekten und Anschaffungen gewährt, welche dem Schutz vor Naturereignissen oder der rationellen Pflege und Nutzung des Waldes dienen.
Mit dem forstlichen Investitionskredit werden insbesondere Massnahmen gefördert, die der Verbesserung der Betriebsstrukturen und des Unternehmerangebotes, der Entwicklung und Verbreitung rationeller Arbeitsverfahren und der Erleichterung bzw. Ermöglichung forstlich notwendiger Vorhaben dienen. Die Kredite sind befristet und rückzahlbar. Für den Vollzug sind die kantonalen Waldfachstellen zuständig. Vertragspartner sind Waldeigentümer und Forstunternehmer. Der Bund stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung und regelt die Rahmenbedingungen in Form der gesetzlichen Grundlagen.
Fiche zum forstlichen Investitionskredit
Mitteilung
Beilagen
Beilage 2 der Mitteilung zum forstlichen Investitionskredit - Holzlagerung (PDF, 244 kB, 15.03.2019)
Formulare
Weiterführende Informationen
Dokumente
Wirkung von Subventionen auf die Biodiversität - Evaluation von Erschliessungsbeiträgen ausserhalb Schutzwald und forstlicher Investitionskredite (PDF, 3 MB, 13.06.2024)Stude im Auftrag des BAFU
Forstlicher Investitionskredit (PDF, 2 MB, 17.03.2021)Evaluation / Audit – Schlussbericht
Im Auftrag des BAFU
Letzte Änderung 10.11.2022