Hinweise zur Ausfuhr von Occasionwaren

Nicht mehr funktionstüchtige Geräte und Gegenstände oder solche, die in der Schweiz nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sind Abfälle. Kontrollpflichtige Abfälle dürfen nur mit einer Bewilligung des BAFU exportiert werden. Der Export in Staaten, die weder Mitglied der OECD noch der europäischen Gemeinschaft sind, ist verboten. Die Publikation „Export von Konsumgütern“ enthält Hinweise zur Unterscheidung von Gebrauchtware und Abfall sowie zur Klassierung von Abfällen.

Export von Konsumgütern – Gebrauchtware oder Abfall?

Cover Export von Konsumgütern

Nützliche Hinweise für Händler, Transporteure und Hilfswerke.
2. aktualisierte Ausgabe. 2016

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Letzte Änderung 15.03.2018

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