Services Abfall und Rohstoffe

Im Jahr 2017 haben der Informatikrat des Departements (IRD UVEK) und die Geschäftsleitung GS-UVEK beschlossen, das eGovernment Portal UVEK aufzubauen. Das BAFU und das BAKOM wurden als Pilotämter und innerhalb des BAFU die Abfallprozesse als Pilotprozesse für die Umsetzung ausgewählt.

Betroffen davon sind die:

  • Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA),
  • Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA), und
  • Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA).

Im Rahmen des Programms rund um das eGovernment Portal UVEK und im Hinblick auf die Ablösung von veva-online, die Einführung der Meldepflicht nach VVEA und die Digitalisierung der VASA-Deklaration wird nun die Servicegruppe Abfall und Rohstoffe aufgebaut.


1. Warum braucht es die Servicegruppe Abfall und Rohstoffe?

Die bestehende Anwendung veva-online wird in den nächsten Jahren das Ende des Software-Lebenszyklus erreichen und muss ersetzt werden. Die KVU hat den Bund gebeten, für die Abwicklung der neu geschaffenen Meldepflicht nach VVEA eine Informatiklösung bereitzustellen. Um Redundanzen zu vermeiden, soll auch die Deklaration der abgelagerten Abfälle nach VASA künftig digital abgewickelt werden. Mit der Integration in das eGovernment Portal UVEK werden weitere Möglichkeiten zur Digitalisierung genutzt und die Abläufe für Exporteure und Deponien vereinfacht.


2. Was beinhaltet die Servicegruppe Abfall und Rohstoffe?

Meldungen zu den drei Verordnungen VeVA, VASA und VVEA werden zukünftig in der Servicegruppe Abfall und Rohstoffe abgewickelt. Konkret beinhaltet diese folgende Prozesse:

  • die Vergabe einer Betriebsnummer nach VeVA
  • die Vergabe und Erneuerung einer Entsorgungsbewilligung nach VeVA
  • den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland nach VeVA
  • den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen nach VeVA
  • die Berichterstattung über nicht kontrollpflichtige Abfälle nach VVEA
  • Meldung über Restvolumen und Zustand der Deponien nach VVEA
  • die Deklaration der abgelagerten Abfälle nach VASA. 
Diagramm VVEA VeVA VASA

3. Was wird zuerst umgesetzt?

In einem ersten Schritt sind die Prozesse für die Vergabe von Betriebsnummern, die Erteilung und Erneuerung von Entsorgungsbewilligungen nach VeVA sowie die Meldung der nicht kontrollpflichtigen Abfälle nach VVEA aufgebaut worden. Die Inbetriebnahme der ersten Funktionalitäten ist Mitte 2021 erfolgt. Damit kann die Pflicht zur Berichterstattung gemäss VVEA erfüllt werden, die ab 1. Januar 2021 gilt. Das bedeutet, dass Abfallanlagen im Jahr 2022 die Datenlieferung für das Jahr 2021 vornehmen müssen und die Kantone die Daten bis Ende Juni 2022 an das BAFU weiterleiten.


4. Was passiert mit bestehenden Daten von veva-online?

Die Daten der Abgeberbetriebe, Entsorgungsunternehmen und Exporteure werden von veva-online in die Servicegruppe Abfall und Rohstoffe migriert. Da veva-online für die übrigen Prozesse nach VeVA weiterhin benötigt wird, werden die Betriebsnummern und Entsorgungsbewilligungen mittels einer Schnittstelle synchronisiert. Weitergeführt wird der Abgleich dieser Daten mit jenen des Entsorgungswegweisers (EWW).


5. Wie kann man auf das neue System zugreifen?

Benutzende aus Kantonen und Unternehmen, die bisher auf veva-online aktiv gewesen sind, werden per E-Mail informiert und angeleitet, wie sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren müssen. Unternehmen, die neu meldepflichtig werden und keinen Zugang zu veva-online haben, müssen sich grundsätzlich selbst im eGovernment Portal UVEK registrieren; müssen Sie für VeVA-Prozesse auf veva-online zugreifen, müssen Sie sich bei der zuständigen kantonalen Stelle melden, um die Aktivierung zu erhalten. Dies ist z. B. nötig für die vierteljährlichen Meldungen [S, akb], Erfassung von Begleitscheinen.

E-Government Designvorschlag
Abbildung 1: Designvorschlag, neben den dargestellten Kacheln gibt es auch die Möglichkeit, die Services tabellarisch in Listen darstellen zu können. Funktionalitäten und Darstellungsmöglichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich präsentiert.

6. Was ist neu?

Unternehmen können Betriebsnummern und Entsorgungsbewilligungen im System beantragen. Die zuständige kantonale Fachstelle prüft den Antrag und erteilt gegebenenfalls die entsprechende Entsorgungsbewilligung. Die meisten Entsorgungsunternehmen, die nach VVEA verpflichtet sind, Meldungen von nicht kontrollpflichtigen Abfällen nach VVEA zu erfassen, verfügen bereits über eine Betriebsnummer und/oder eine Entsorgungsbewilligung nach VeVA. Auf der neuen Plattform werden Entsorgungsunternehmen nach VeVA und auch solche nur mit [nk] als «Abfallanlagen mit Meldepflicht nach VVEA» bezeichnet. Die erforderlichen Daten sind von den Kantonen nachgeführt worden (z. B. Anlagetyp). Die Unternehmen werden dann vom System aufgefordert, eine entsprechende Meldung zu erfassen. Die Meldung kann auch von Inspektoraten erfasst werden.

Der Umfang der zu erfassenden Daten entspricht den Vorgaben des Vollzugshilfemoduls zur Berichterstattung nach VVEA. Der zuständige Kanton kann vorgeben, ob nach den Abfallcodes der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) oder nach denjenigen in Anhang 1 VVEA gemeldet werden muss.

Ähnlich wie im heutigen veva-online wird auch die neue Servicegruppe Abfall und Rohstoffe Werkzeuge bereitstellen, um Auswertungen zu konfigurieren und die verfügbaren Daten zu extrahieren. Geeignete Modelle für die Auswertung der Daten (z. B. Elimination von Doppelzählungen) und zum Erstellen von aussagekräftigen Statistiken müssen im Rahmen der Begleitgruppe noch erarbeitet werden. Dabei soll auch beurteilt werden, ob die verfügbaren Werkzeuge ausreichen oder ob weitere Anpassungen oder Unterstützungen bei der Konfiguration erforderlich sind. Solange veva-online noch aufgeschaltet ist, bleiben die Auswertungstools ebenfalls verfügbar.


7. Wo gibt es Schulungen und Unterstützung?

Mit der Entwicklung des eGovernment Portals UVEK wird auch eine Organisation für die Schulung und First-Level-Support der Benutzenden durch Callpoint aufgebaut. Fragen zur Anwendung und Fach werden an den First-Level-Support der Servicegruppe Abfall und Rohstoffe gerichtet und von den entsprechenden Stellen beantwortet.


8. Was passiert mit veva-online?

In einem zweiten Schritt werden die übrigen Funktionen zum Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen nach VeVA sowie zum grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen nach VeVA in der Servicegruppe Abfall und Rohstoffe aufgebaut. Der Begleitschein für Sonderabfälle im Inland soll neu vollständig elektronisch verwendet werden können. Die heute bestehenden Schnittstellen zur Übertragung von Daten über entgegengenommene Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle an Drittsysteme (EWW, ARVIS, RESSIS) und SwissPRTR werden weitergeführt. Ebenso werden die Schnittstellen zum grenzüberschreitenden Verkehr (EUDIN, WPA) auch in der neuen Servicegruppe weiter angeboten. Weil die Daten für die Erstellung der Deklaration nach VASA bereits im System verfügbar sind, kann die Deklaration neu in der Servicegruppe Abfall und Rohstoffe erstellt werden. Schliesslich wird auch die Meldung über Restvolumen und Zustand der Deponien nach VVEA im System abgebildet. Die Daten aus veva-online werden in die Servicegruppe Abfall und Rohstoffe migriert. Die genannten Funktionen werden im Verlauf 2023-2024 in Betrieb genommen. Anschliessend wird die Anwendung veva-online stillgelegt.


9. Wird die Servicegruppe Abfall und Rohstoffe noch weiterentwickelt?

Nach der Inbetriebnahme werden weitere Optimierung und Anpassungen sowie grössere Erweiterungen vorgenommen. Die Organisation, welche die Weiterentwicklung steuert und ausführt, wird nach Abschluss des Projekts aufgebaut.

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Letzte Änderung 15.12.2022

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