Altlasten: Einleitung

Die Altlastenbearbeitung, das Aufräumen der "Sünden von gestern", ist keine exakte Wissenschaft, sondern eine mit vielen Unwägbarkeiten und Überraschungen verbundene Nachsorgemassnahme.

Die Zeiten ändern sich: Was früher toleriert wurde, kann heute ein Problem darstellen. Immer wieder kommt es vor, dass im Rahmen eines Bauvorhabens trotz sorgfältiger Abklärungen im zukünftigen Baugrund Hinterlassenschaften einer seit langem nicht mehr existierenden Firma zum Vorschein kommen - von denen niemand mehr etwas wusste. Viele Standorte, auf denen vor Jahrzehnten sorglos, oft aber nach dem damaligen Stand der Technik oder gar mit Zustimmung (oder zumindest Duldung) der Behörden Abfälle abgelagert wurden, sind mittlerweile zu Altlasten geworden und müssen damit saniert werden.

Mit den "Sünden von gestern" aufräumen, damit wir den nächsten Generationen so wenig Umwelthypotheken wie möglich vererben - diese Aufgabe hat die Bearbeitung von Altlasten. Allerdings stellt dieser Bereich eine sehr komplexe und vernetzte Materie dar und ist nicht selten mit unvermeidlichen Unsicherheiten behaftet. Besonders bei Industriestandorten gilt es, so weit wie möglich zurückzublicken, um die Gefahr von bösen, sprich kostenträchtigen und zeitraubenden Überraschungen zu minimieren.

Und dann ist da die finanzielle Seite: Im Gegensatz etwa zur Abfallwirtschaft, bei der in vielen Fällen (z.B. Entsorgung von Siedlungsabfällen) die Kosten auf Millionen von Abfallproduzenten verteilt werden, trifft die Altlastenproblematik häufig Einzelpersonen oder -betriebe. Und da die entsprechenden Sanierungen häufig teuer zu stehen kommen, gelangen Sanierungspflichtige oftmals rasch an die Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten. Wie weit darf ein Unternehmen zur Kasse gebeten werden, so dass es einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen kann, ohne selber vollständig den Schlussstrich ziehen zu müssen?

Die Altlastenbearbeitung und insbesondere die Fragen der Kostentragung tangieren meist auch das Privatrecht bzw. die Privatsphäre der Betroffenen. So kann für den Inhaber die Belastung seines Grundstücks eine empfindliche Entwertung oder Nutzungs-Einschränkung nach sich ziehen. Sollen Ungerechtigkeiten vermieden werden, ist es daher besonders wichtig, die Altlastenbearbeitung schrittweise, sorgfältig und auf den einzelnen Fall ausgerichtet durchzuführen.

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Letzte Änderung 07.07.2021

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