Das Problem

In den letzten Jahren hat die Altlastenproblematik in der Schweiz kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Für die Beseitigung dieses unerwünschten Erbes schafft die seit dem 1. Oktober 1998 in Kraft stehende Altlasten-Verordnung (AltlV) die dringend notwendige Rechtssicherheit und enthält Vorschriften für eine einheitliche Altlastenbearbeitung in der ganzen Schweiz.

Die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz während den letzten hundert Jahren hat Spuren in Boden und Untergrund hinterlassen: Gesamthaft sind etwa 38'000 mit Abfällen belastete Standorte zu registrieren (Deponien, Industrie- und Gewerbestandorte sowie Unfallstandorte), wovon voraussichtlich rund 4'000 als sanierungsbedürftig und damit als Altlasten gelten. Am häufigsten ist das Schutzgut Grundwasser betroffen. Die Quittung für diese "Sünden von gestern": Untersuchungs- und Sanierungskosten von schätzungsweise gegen 5 Milliarden Franken.

Die Erkenntnis der Umweltgefährlichkeit verschiedener Abfälle führte bereits zu strengeren Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Deponien sowie für den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen. Gewisse Substanzen wurden sogar verboten.

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Standorttypen

Diese verschärften Vorschriften entfalten nun nach und nach ihre Wirkung, so dass in Zukunft kaum mehr Altlasten entstehen sollten. Die vorsorglichen Regelwerke sind allerdings erst seit wenigen Jahren in Kraft; und mit ihnen lassen sich die in den vergangenen Jahrzehnten entstandenen Altlasten selbstverständlich nicht aus der Welt schaffen.

Dass die Altlastenproblematik in der Schweiz lange Zeit nicht so aktuell wie in anderen europäischen Industriestaaten war und sich auch kaum herausragende Skandalfälle ereigneten, liegt unter anderem an folgenden schweizerischen Eigenheiten:

  • kein Bergbau
  • kaum Schwerindustrie
  • kaum ausgedehnte Industriekomplexe
  • keine Kriegsaltlasten
  • Verbrennung organischchemischer Abfälle (z.B. Hauskehricht) statt Ablagerung
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Nicht alle Sanierungen verschlingen Millionen: Sanierungen, die Zehner Millionen Franken oder mehr kosten, bilden die Ausnahme.

Abschätzen des Gefährdungspotentials: Das Würfelmodell

Dass die Altlasten für die Schweiz trotzdem ein gravierendes Problem darstellen bzw. zahlreiche Konflikte mit empfindlichen Nutzungen vorliegen, ist im Wesentlichen auf die Besonderheiten des Mittellandes zurückzuführen:

  • hohe Siedlungsdichte
  • wenig freies Bauland
  • hohe Dichte von Industriestandorten und Deponien
  • landwirtschaftlich intensiv genutzte Böden
  • intensiv genutzte Grundwasservorkommen
  • unmittelbare Nähe der belasteten Standorte zu hochempfindlichen Grundwasservorkommen
  • nicht wenige grosse, sondern viele kleine Sanierungsfälle

Die in vielen Kantonen Ende der 80er Jahre begonnene Altlastenbearbeitung konzentrierte sich zunächst auf die Untersuchung von Deponiestandorten. Nicht zuletzt in der Folge verschiedener Bauvorhaben hat man aber erkannt, dass gerade auch von Industrie- und Gewerbestandorten gravierende Umwelteinwirkungen ausgehen können. Kaum ein Kanton, der von altlastenbedingten Umweltschäden verschont geblieben wäre.

Die seit dem 1. Oktober 1998 in Kraft stehende Altlasten-Verordnung schafft die dringend notwendige Rechtssicherheit mit Vorschriften für eine einheitliche und ökonomisch sinnvolle Altlastenbearbeitung in allen Kantonen. Die Schweiz hat sich bei deren Erarbeitung die langjährigen Erfahrungen anderer Länder wie Deutschlands, der Niederlande oder der USA zu Nutze gemacht. Der in der Verordnung vorgegebene Weg der Altlastenbearbeitung fügt sich damit gut und ohne grundsätzliche Diskrepanzen in die entsprechenden internationalen Regelungen ein. Einheitliche Rahmenbedingungen bieten Behörden wie Sanierungspflichtigen die nötigen Entscheidungsgrundlagen, beschleunigen das Vorgehen, geben die erforderliche Rechtssicherheit und verhindern unerwünschte regionale Unterschiede.

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Letzte Änderung 07.07.2021

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