Zielsetzungen

Die Altlastenbearbeitung basiert im Wesentlichen auf sechs Zielsetzungen.

  • langfristige und nachhaltige Gefahrenbeseitigung
  • Lösung des Altlastenproblems in einer Generation
  • rasche Sanierung gefährlicher Altlasten
  • Quellenstopp
  • Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen
  • stufenweise Bearbeitung von belasteten Standorten 

Die grosse Anzahl belasteter Standorte lässt sich aus personellen, zeitlichen und finanziellen Gründen nur schrittweise bearbeiten. Auf den einzelnen Sanierungsfall bezogen, soll vom «Groben zum Feinen» vorgegangen werden, damit von den rund 38'000 Standorten die sanierungs- oder überwachungsbedürftigen Fälle ausgeschieden und im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung bewertet werden können. Diese Methode, in der Altlasten-Verordnung festgehalten, soll vor allem übereilte detaillierte Untersuchungen oder Sanierungen verhindern, welche viel kosten, wenig erbringen und das Vertrauen zwischen den Betroffenen stören.

  • Die Kantone sorgen dafür, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr solcher Einwirkungen besteht.
  • Der Bundesrat kann über die Sanierungsbedürftigkeit sowie über Ziele und Dringlichkeit der Sanierungen Vorschriften erlassen.
  • Die Kantone erstellen einen öffentlich zugänglichen Kataster der Deponien und der anderen durch Abfälle belasteten Standorte.
vergrössern

Altlasten und ihre Vernetzung

Bei der Sanierung von Altlasten gilt primär das Prinzip des Quellenstopps. Denn Schadstoffe im Untergrund allein machen noch keine Altlast aus; erst deren allfällige Auswirkungen auf die Schutzgüter (Wasser, Boden, Luft) sind massgebend. Lapidar ausgedrückt: Selbst ein Giftfass ist keine Altlast - solange es nicht rinnt bzw. das Gift nicht in die Umwelt gelangen kann! Die Sanierungsmassnahmen sollen sicherstellen, dass langfristig keine unzulässigen Mengen von Schadstoffen mehr aus dem Standort in die Umwelt gelangen können. Sanierungen sollen die Gefahren langfristig und nachhaltig eliminieren. Was noch nach Generationen intensiv überwacht werden muss oder eine kostspielige Behandlung von Schadstoffen erfordert, ist nicht akzeptabel; auch dürfen Probleme nicht einfach an andere Standorte abgeschoben werden.

Das heisst aber nicht, dass bei jeder Sanierung die Schadstoffe zwingend vom Standort entfernt werden müssen. Bei gut abbaubaren Schadstoffen lässt sich auch mit einer langfristig wirksamen Sicherungsmassnahme oder mit der Einschränkung der Bodennutzung die Umweltgefährdung beseitigen. Schliesslich stehen Sanierungen von Altlasten in vielen Fällen im Interesse der Öffentlichkeit. Eine effiziente und kostengerechte Sanierung lässt sich deshalb oft nur dann erreichen, wenn man die Betroffenen weitgehend davon überzeugen kann.

Kontakt
Letzte Änderung 07.07.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/altlasten/fachinformationen/altlasten--grundlagen/zielsetzungen.html