Eingabe eines Gesuchs

Kriterien und Vorgehen für die Vergabe von Fördermitteln für Umwelttechnologieprojekte.


Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln (nicht abschliessend)

  • Die Förderung bedingt ein schriftliches Gesuch eines förderungsberechtigten Projektpartners an das BAFU. Die Gesuche können in einer der drei Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) oder in Englisch eingegeben werden.
  • Das eingegebene Projekt muss Angaben zu den Kriterien Umweltnutzen, Innovation, wirtschaftliche und technische Machbarkeit inkl. Marktchancen, Wertschöpfung in der Schweiz sowie weitere Aspekte der Nachhaltigkeit machen.
  • Die Förderung kann gewährt werden, wenn das BAFU die erwähnten Kriterien als erfüllt betrachtet und die finanziellen Mittel der Umwelttechnologieförderung nicht bereits anderweitig vergeben sind.
  • Bei beantragten Beträgen von mehr als 50‘000 CHF entscheidet die Expertengruppe des Bundes für Umwelttechnologie über die Vergabe.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.
  • Mindestens 50% der förderungsberechtigen Gesamtprojektkosten müssen durch die Gesuchsteller getragen werden. Bei Machbarkeitsstudien unter 50‘000 CHF kann das BAFU ausnahmsweise mehr als 50% der Kosten übernehmen.
  • Die spätere kommerzielle Verwertung der Resultate muss glaubhaft dargestellt werden.
  • Rückzahlungspflicht bei kommerzieller Verwertung: Der Förderbeitrag ist bis zur Höhe des BAFU-Beitrages zurück zu zahlen, sobald die Resultate kommerziell verwertet werden.

Vorgehen Beitragsgesuch

  • Um falsche Vorstellungen, Formfehler und mithin Enttäuschungen zu vermeiden, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Sektion Innovation empfehlenswert.
    Kontakt:  058 469 69 10 und innovation@bafu.admin.ch
  • Eine 1 bis 2 Seiten umfassende Projektskizze und ein Telefonanruf reichen dabei meist aus, um die Förderungswürdigkeit eines Projektvorschlages im Grundsatz abzuklären.
  • Ist dies erfolgt, kann ein Beitragsgesuch eingereicht werden. Das Beitragsgesuch muss vollständig ausgefüllt werden, unabhängig von der Höhe des beantragten Betrags.

Genehmigungs-Verfahren

  • Kleinprojekt (Machbarkeitsstudie): Beträgt der beantragte Bundesbeitrag weniger als 50‘000 CHF, entscheidet die Sektion Innovation in Zusammenarbeit mit der vom Thema betroffenen Fachabteilung des BAFU über die Unterstützung des Projektes.
  • Projekt: Bei beantragten Beträgen über 50‘000 CHF wird das Projekt von der Expertenkommission für Umwelttechnologie des Bundes begutachtet. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob das Beitragsgesuch formell korrekt und vollständig ist. Die Gesuchsteller können das Gesuch entsprechend überarbeiten. Sie werden eingeladen, das Projekt an der nächsten Sitzung der Expertenkommission vorzustellen. Die Expertenkommission beschliesst an der Sitzung, welche Projekte und allenfalls mit welchen Auflagen sie genehmigt werden.
  • Die Expertenkommission setzt sich aus Fachleuten des BAFU, des BFE und Innosuisse zusammen.
  • Die Häufigkeit der Sitzungen der Expertenkommission richtet sich nach der Menge der angekündigten Beitragsgesuche und dem noch offenen UTF-Budget. In der Regel finden sie 2 mal jährlich statt.

Kontakt
Letzte Änderung 13.06.2023

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