Eingabe eines Gesuchs

Kriterien und Vorgehen für die Vergabe von Fördermitteln für Umwelttechnologieprojekte.


Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln (nicht abschliessend)

  • Die Förderung bedingt ein schriftliches Gesuch eines förderungsberechtigten Projektpartners an das BAFU. Die Gesuche können in einer der drei Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) oder in Englisch eingegeben werden.
  • Das eingegebene Projekt muss Angaben zu den Kriterien Umweltnutzen, Innovation, wirtschaftliche und technische Machbarkeit inkl. Marktchancen, Wertschöpfung in der Schweiz sowie weitere Aspekte der Nachhaltigkeit machen.
  • Die Förderung kann gewährt werden, wenn das BAFU die erwähnten Kriterien als erfüllt betrachtet und die finanziellen Mittel der Umwelttechnologieförderung nicht bereits anderweitig vergeben sind.
  • Bei beantragten UTF-Finanzhilfen von mehr als 50‘000 CHF entscheidet die Expertenkommission des Bundes für die Umwelttechnologieförderung über die Vergabe.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.
  • Die Finanzhilfen des Bundes (UTF-Finanzhilfe und weitere Bundesbeiträge zusammengezählt) dürfen in der Regel maximal 50% der Projektkosten decken. Das heisst, mindestens 50% der förderungsberechtigen Gesamtprojektkosten müssen durch die Gesuchsteller getragen werden. Bei Machbarkeitsstudien unter 50‘000 CHF beantragter UTF-Finanzhilfe kann das BAFU ausnahmsweise mehr als 50% der Kosten übernehmen.
  • Die maximale UTF-Finanzhilfe für Pilot- und Demonstrations-Projekte beträgt 1 Million Franken.
  • Die maximale Projektdauer beträgt 4 Jahre.
  • Die spätere kommerzielle Verwertung der Resultate muss glaubhaft dargestellt werden.
  • Rückzahlungspflicht bei kommerzieller Verwertung: Die UTF-Finanzhilfe ist nach Massgabe der erzielten Erträge bis zur Höhe des Förderbeitrags zurückzuzahlen, wenn die Resultate kommerziell verwertet werden.

Um Doppelsubventionierungen zu vermeiden, gelten für Projekte mit Beteiligung von Verwaltungseinheiten der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung besondere Regelungen:

  • Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung sind z.B. BFE, swisstopo, BLW und somit auch Agroscope; s. Anhang 1 RVOV
  • Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung sind z.B. ETHZ, EPFL, PSI, WSL, Empa, Eawag; s. Anhang 1 RVOV

Für beide Typen von Verwaltungseinheiten gilt:

  • Sie können Teil des Projektteams sein, sie dürfen aber weder Initiantin, Hauptgesuchstellerin noch Hauptprojektträgerin sein. Das heisst, es werden keine Projekte finanziert, bei denen eine dieser Verwaltungseinheiten alleiniger oder Hauptprojektträger ist.

Sonderregelung für Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung:

  • Es können keine UTF-Finanzhilfen an diese Verwaltungseinheiten ausgerichtet werden.
  • Die Eigenleistungen dieser Verwaltungseinheiten werden für die Berechnung der maximalen UTF-Finanzhilfe als Bundesbeiträge angerechnet.

Sonderregelung für Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung:

  • UTF-Finanzhilfen können an diese Verwaltungseinheiten nur dann ausgerichtet werden, wenn das Projekt nicht in den Bereich ihres Kernauftrages fällt. Zudem muss das Projekt eine gewisse Grösse und Relevanz haben, d.h. die Gesamtkosten des Projektes betragen mindestens 50'000 CHF.
  • Die Eigenleistungen dieser Verwaltungseinheiten werden für die Berechnung der maximalen UTF-Finanzhilfe nicht berücksichtigt.
     

Vorgehen Beitragsgesuch

  • Um falsche Vorstellungen, Formfehler und mithin Enttäuschungen zu vermeiden, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Sektion Innovation empfehlenswert.
    Kontakt:  058 469 69 10 und innovation@bafu.admin.ch
  • Eine 1 bis 2 Seiten umfassende Projektskizze und ein Telefonanruf reichen dabei meist aus, um die Förderungswürdigkeit eines Projektvorschlages im Grundsatz abzuklären.
  • Ist dies erfolgt, kann ein Beitragsgesuch eingereicht werden. Das Beitragsgesuch muss vollständig ausgefüllt werden, unabhängig von der Höhe des beantragten Betrags.

Genehmigungs-Verfahren

  • Kleinprojekt (Machbarkeitsstudie): Beträgt der beantragte Bundesbeitrag weniger als 50‘000 CHF, entscheidet die Sektion Innovation in Zusammenarbeit mit der vom Thema betroffenen Fachabteilung des BAFU über die Unterstützung des Projektes.
  • Projekt: Bei beantragten Beträgen über 50‘000 CHF wird das Projekt von der Expertenkommission für Umwelttechnologie des Bundes begutachtet. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob das Beitragsgesuch formell korrekt und vollständig ist. Die Gesuchsteller können das Gesuch entsprechend überarbeiten. Sie werden eingeladen, das Projekt an der nächsten Sitzung der Expertenkommission vorzustellen. Die Expertenkommission beschliesst an der Sitzung, welche Projekte und allenfalls mit welchen Auflagen sie genehmigt werden.
  • Die Expertenkommission setzt sich aus Fachleuten des BAFU, des BFE und Innosuisse zusammen.
  • Die Häufigkeit der Sitzungen der Expertenkommission richtet sich nach der Menge der angekündigten Beitragsgesuche und dem noch offenen UTF-Budget. In der Regel finden sie 2 mal jährlich statt.

Kontakt
Letzte Änderung 13.06.2023

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