Newsletter Aktionsplan Biodiversität Nr. 8, 22. Dezember 2016


Hans Romang
Hans Romang

Editoral von Hans Romang

Liebe Leserin, lieber Leser

Letzten Samstag ist die 13. Biodiversitätskonferenz in Cancun, Mexiko, zu Ende gegangen. Im Rahmen der Konferenz haben sich die Regierungen von 167 Staaten darauf geeinigt, ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Biodiversitätsziele zu verstärken, welche die Vertragsstaaten 2010 in Aichi-Nagoya festgelegt hatten. Diese Aichi Ziele bilden das Grundgerüst des Strategischen Plans zur Erhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Die Welt soll mit der Natur in Harmonie leben. Es zeichnet sich ab, dass die Vertragsstaaten nicht alle Ziele wie vereinbart bis 2020 werden umsetzen können. BAFU-Direktor Marc Chardonnens sagte dazu: «Die Anstrengungen müssen intensiviert werden, auch auf nationaler Ebene mit der Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität». Denn die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage. Ihre langfristige Erhaltung betrifft uns alle und ist daher von grossem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse.

Wo stehen wir heute in der Schweiz? Die Ausscheidung von Schutzgebieten hat unseren Naturschutz vorwärts gebracht. So konnten auf Basis des Natur- und Heimatschutzgesetzes, des Wald- und des Jagdgesetzes wichtige Rückzugsorte für viele bedrohte Arten geschaffen werden. Die bestehenden Flächen sind aber oft klein, beinhalten nicht sämtliche für eine Art überlebenswichtigen Strukturelemente oder sind untereinander ungenügend vernetzt. Der Austausch von Individuen zwischen Populationen oder die Wanderung einzelner Arten ist deshalb eingeschränkt oder gar nicht möglich. Zudem können nicht alle Arten gleichermassen von den Schutzgebieten profitieren, da ihre Ansprüche an den Lebensraum sehr unterschiedlich sind. Der indirekte Schutz der Arten über ihre Lebensräume reicht daher in vielen Fällen nicht aus, um schützenswerte Arten langfristig zu erhalten. Insbesondere jene Arten, die in der Schweiz gefährdet sind und für deren Erhaltung die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt, die so genannten National Prioritären Arten (NPA), brauchen zusätzliche Förderung.

Mit dem Aktionsplan Biodiversität wollen wir die direkte Förderung der NPA stärken. Neben spezifischen Artenförderungsmassnahmen, wie beispielsweise die Schaffung von temporären Kleinstgewässern für Amphibien, müssen wir die schon existierenden Schutzgebiete aufwerten oder wiederherstellen und insbesondere die Vernetzung der wertvollen Flächen gewährleisten. Diese und die weiteren Massnahmen des Aktionsplanes werden wir im 2017 dem Bundesrat vorlegen. Sie schliessen an die Sofortmassnahmen an, welche der Bundesrat im Mai 2016 genehmigt hat.

Die Herausforderungen sind gross: Fachlich, politisch, finanziell. Der Aktionsplan Biodiversität ist auf Ihre Unterstützung angewiesen. Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie weiterhin in die Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz einzubeziehen und die bewährten Partnerschaften fortzuführen.

Wir zählen auf Sie - zählen Sie auf uns!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Hans Romang

Leiter der Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften


Start der Umsetzung dringlicher Sofortmassnahmen für die Biodiversität ab 2017

Am 18. Mai 2016 hat der Bundesrat beschlossen, zusätzlich 55 Millionen Franken in die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Schweiz zu investieren. Weitere 80 Millionen werden aus dem Budget des BAFU umdisponiert. Mit seinen Entscheiden unterstreicht der Bundesrat seine Absicht, die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) umzusetzen und die darin formulierten Ziele zu erreichen. Die Gelder werden in den kommenden vier Jahren für dringliche Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen in Biotopen von nationaler Bedeutung und für die Biodiversität im Wald eingesetzt. Die Nachverhandlungen im Bereich Waldbiodiversität sind beinahe abgeschlossen. Im Naturschutz steht die Umsetzung der Massnahmen an.


Bundesrat verabschiedet Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten

Ebenfalls am 16. Mai 2016 hat der Bundesrat die Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten gutgeheissen. Sie hat zum Ziel, mit Massnahmen zur Früherkennung, Prävention und Eindämmung die Schäden invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz zu verringern. Die Strategie ist für die Umsetzung des 3. Ziels der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) - die Verbesserung des Erhaltungszustandes von National Prioritären Arten - zentral. Die Vernehmlassung zu den für die Umsetzung notwendigen Gesetzesanpassungen ist für das 2. Halbjahr 2017 geplant.


Schweiz tritt der Global Biodiversity Information Facility (GBIF) bei

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2016 den Beitritt der Schweiz als Vollmitglied der Global Biodiversity Information Facility (GBIF) beschlossen. Der Beitritt wurde im partizipativen Prozess zum Aktionsplan SBS als Massnahme vorgeschlagen. Mit diesem Entscheid stärkt der Bundesrat die vom Centre Suisse de Cartographie de la Faune (CSCF) seit 2004 unternommenen Anstrengungen für einen koordinierten Datenfluss auf internationaler Ebene und er fördert den internationalen Wissenstransfer. Demnächst werden mehr als 10 Millionen Verbreitungsnachweise von Arten von nationalen Datenzentren und musealen Partnerinstitutionen an die Open Data Infrastructure GBIF übermittelt. Damit stehen die zum Teil historischen Verbreitungsnachweise zu Arten im Ausland, die von Schweizer Institutionen erfasst worden sind, den jeweiligen Herkunftsländern zur Verfügung.


Markierung nationaler Schutzgebiete

Damit Schutzgebiete von den Besucherinnen und Besuchern als solche erkannt und respektiert werden, müssen sie klar und einheitlich gekennzeichnet sein. Dank der gemeinsamen Bemühungen des Bundesamts für Umwelt BAFU, der Kantone und von Pro Natura ist es gelungen, die landesweite Vereinheitlichung der Markierungen umzusetzen. Entwickelt wurden sowohl Gebietsmarkierungstafeln, welche Verhaltensregeln vermitteln, als auch Besucherinformationstafeln, welche über die Schutzwürdigkeit des jeweiligen Ortes informieren. Am 30. September 2016 haben BAFU-Direktor Marc Chardonnens und die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro im Rahmen einer Medienkonferenz das neue Markierungssystem vorgestellt.

Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch

Cover Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2016


Rote Liste Käfer und Gefässpflanzen

Mitte September hat das BAFU zwei Rote Listen publiziert: Die erstmals erstellte Rote Liste der Prachtkäfer, Bockkäfer, Rosenkäfer und Schröter zeigt, dass die Hälfte der einheimischen holzbewohnenden Käferarten der Schweiz gefährdet ist. Ausschlaggebend für diese überdurchschnittlich hohe Gefährdungsrate ist der Verlust der von ihnen bevorzugten Lebensräume wie beispielsweise Auenwälder oder Alt- und Totholzbestände. Um die Blütenpflanzen, Farne, Bärlappe und Schachtelhalme steht es nicht viel besser: Gemäss der revidierten Roten Liste der Gefässpflanzenarten gilt bald ein Drittel als gefährdet. Seit der letzten Evaluation der Gefässpflanzen 2002 hat sich ihr Zustand verschlechtert.

Rote Liste Gefässpflanzen

Cover Rote Liste Gefässpflanzen

Gefährdete Arten der Schweiz. 2016


Umgang mit dem Biber in der Schweiz

Das BAFU hat am 5. September 2016 das revidierte Konzept Biber Schweiz in Kraft gesetzt. Eine Arbeitsgruppe mit den betroffenen Bundesämtern, Kantonen und Interessengruppen hat unter der Leitung des BAFU das von 2004 stammende Konzept überarbeitet und den heutigen Anforderungen angepasst. Im Konzept werden die Grundsätze für den Umgang mit den sich ausbreitenden Biberbeständen in der Schweiz festgelegt. Dabei sollen sowohl der Schutz des Bibers gewährleistet als auch die Konflikte mit der menschlichen Nutzung minimiert werden. Die Vollzugshilfe dient den Kantonen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Bibermanagement.

Konzept Biber Schweiz

Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. 2016


Ankündigung / save the date: BAFU Tagung «Naturschutzwerte im Wandel?»

Donnerstag, 16. März 2017, 9.30-17.00 Uhr, BernEXPO

Werte liegen unseren Handlungen zugrunde und leiten unsere Entscheide. Sie können zugleich Hindernis und Möglichkeit zur Veränderung sein. Werte sind relativ und wandeln sich im Laufe der Zeit. Wer hätte vor zwanzig Jahren gedacht, dass es einmal ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geben würde? Welche Entwicklungen sind im Naturschutz möglich?

Das BAFU lädt Sie ein, im täglichen Tun innezuhalten und zurückzublicken auf die Entwicklungen der Instrumente für den Naturschutz in den letzten fünfzig Jahren. Wir möchten den Sektoralpolitiken das Wort geben, damit sie ihre Überlegungen darlegen. Wir möchten zugleich mit Ihnen Antworten auf folgende Fragen finden: Was hat sich verändert? Ist der Naturschutz bereit, mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen mitzuhalten und sie mitzugestalten? Welche Werte leiten uns heute und in Zukunft? Was sind die Auswirkungen auf unsere Instrumente und unsere Praxis?

Schwerpunkte der Tagung:

  • Naturschutz im Wandel der Zeit
  • Praktischer Naturschutz aus Sicht verschiedener Sektoralpolitiken
  • Entwicklungen im Ausland und in unterschiedlichen Politikbereichen
  • Chancen der Weiterentwicklung des Naturschutzes

Weitere Informationen und Details zur Anmeldung zur Tagung werden Sie zu gegebener Zeit erhalten.

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Letzte Änderung 22.12.2016

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