Bodenkartierung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29.3.2023 das Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung genehmigt und damit grünes Licht für den Start der Vorbereitungsphase erteilt. Damit beginnen BAFU, ARE und BLW zusammen mit Partnern die organisatorischen, rechtlichen, finanziellen, operativen Grundlagen zu erarbeiten, damit diese für die politischen Entscheidungen zur Durchführung der Bodenkartierung von Bund und Kantonen zur Verfügung stehen.

Bodenproben
Foto: Kompetenzzentrum Boden, 2023

Start der Vorbereitungsphase schweizweite Bodenkartierung

Bodeninformationen1 sind unerlässlich für die Erfüllung verschiedener Aufträge aus der Verfassung. Die in Artikel 73 der Bundesverfassung geforderte Nachhaltigkeit kann nur erreicht werden, wenn entsprechende Kenntnisse über die Böden vorhanden sind und diese bei Entscheidungen zur Nutzung einbezogen werden. Mit schweizweit verfügbaren Bodeninformationen können verschiedenste Themen kartographisch dargestellt werden. Diese Karten umfassen Bodenparameter (z. B. pH), Bodentypen (z. B. Braunerde), Bodenfunktionen (z. B. Habitatsfunktion) und viele spezifische Themen wie Verdichtungsempfindlichkeit, Wasserspeicherkapazität, etc. In der Schweiz liegen aber bis anhin erst für ca. 13% unserer Böden qualitativ genügende Bodeninformationen vor, damit fehlen wichtige Entscheidungsgrundlagen für die nachhaltige Nutzung der Böden. Der Bundesrat hat daher im Jahre 2020 neben der Verabschiedung der Schweizer Bodenstrategie auch den Auftrag erteilt, ein Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung zu erstellen. Dieses Konzept wurde von den Bundesämtern ARE, BAFU und BLW in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Boden KOBO vorbereitet und am 29.3.2023 vom Bundesrat gutgeheissen.

Das Konzept sieht eine rund 5-jährige Vorbereitungsphase vor. Das UVEK (BAFU und ARE), sowie das WBF (BLW) sind nun beauftragt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die rechtlichen, organisatorischen und methodischen Grundlagen zu erarbeiten. Die nötigen Rechtsanpassungen und Finanzanträge sollen zuhanden Bundesrat und Parlament vorbereitet werden. Die Kantone müssen ihrerseits ebenfalls die nötigen Rechtsgrundlagen und kantonalen Anträge erarbeiten. Sofern Bundesrat, Parlament und die Kantone den entsprechenden Anträgen zustimmen, können die Qualität, die Eigenschaften und Empfindlichkeiten unserer Böden ab etwa 2029 flächendeckend erhoben werden. Die schweizweite Bodenkartierung wird gemeinsam von Bund und den Kantonen gesteuert und durchgeführt und dauert schätzungsweise 20 Jahre. Dabei sollen neuartige, digital unterstützte Methoden, auch unter Zuhilfenahme von Satellitendaten, maschinellem Lernen und bisher noch nicht breit verwendeter spektroskopischer Analysemethoden ermöglichen, die Kosten und die Zeitdauer der Kartierung gegenüber früherer Kartiermethoden zu reduzieren. Das Potential dieser neuartigen Methoden wurden u.a. durch das NFP 68 «Die Ressource Boden nachhaltig nutzen» dargestellt. Das Kompetenzzentrum Boden entwickelt nun diese Methoden weiter und testet sie in Kartierungsprojekten in Zusammenarbeit mit Kantonen, Fachinstitutionen und Experten auf ihre Praxistauglichkeit.

Medienmitteilung zum Bundesratsbeschluss:

Die Resultate der Bodenkartierung sind wichtige Grundlagen für die Sicherung der Ernährung, für die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Böden, für den haushälterischen Umgang mit Böden in der Raumplanung, die Anpassung an den Klimawandel, den Bodenschutzvollzug sowie den Schutz der Biodiversität und für viele Themen mehr. Die Bodenkartierung ist also im Interesse von Landwirtschaft, Raumplanung und Umwelt- und Naturschutz und zwar sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene. Daher soll dieses langfristige Projekt mit allen Partnern gemeinsam vorbereitet, beantragt und getragen werden. Bund und Kantone werden zukünftig regelmässig über die Fortschritte der Vorbereitungsphase berichten und nehmen Anregungen und Fragen gerne entgegen.

1Bodeninformationen beschreiben Lage, Aufbau und die chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften der Böden, ihre Qualität und Nutzungseignung, bis in 1 bis 2 m Tiefe. Sie können nur durch Bodenkartierungen einheitlich erhoben und bereitgestellt werden.

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Letzte Änderung 29.03.2023

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