Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29.3.2023 das Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung genehmigt und damit grünes Licht für den Start der Vorbereitungsphase erteilt. Neben der Vorbereitung von organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen, wird mithilfe kantonaler Pilotprojekte die schweizweite Bodenkartierungsmethodik getestet und weiterentwickelt.
Start der Vorbereitungsphase schweizweite Bodenkartierung
Bodeninformationen1 sind unerlässlich für die Erfüllung verschiedener Aufträge aus der Verfassung. Die in Artikel 73 der Bundesverfassung geforderte Nachhaltigkeit kann nur erreicht werden, wenn entsprechende Kenntnisse über die Böden vorhanden sind und diese bei Entscheidungen zur Nutzung einbezogen werden. Mit schweizweit verfügbaren Bodeninformationen können verschiedenste Themen kartographisch dargestellt werden. Diese Karten umfassen Bodenparameter (z. B. pH), Bodentypen (z. B. Braunerde), Bodenfunktionen (z. B. Habitatsfunktion) und viele spezifische Themen wie Verdichtungsempfindlichkeit, Wasserspeicherkapazität, etc. In der Schweiz werden bisher mehrheitlich Landwirtschafsböden aufgenommen. Bis anhin liegen jedoch erst für ca. 13% der Landwirtschaftsflächen qualitativ genügende Bodeninformationen vor, damit fehlen wichtige Entscheidungsgrundlagen für die nachhaltige Nutzung der Böden. Der Bundesrat hat daher im Jahre 2020 neben der Verabschiedung der Schweizer Bodenstrategie auch den Auftrag erteilt, ein Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung zu erstellen. Dieses Konzept wurde von den Bundesämtern ARE, BAFU und BLW in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Boden KOBO vorbereitet und am 29.3.2023 vom Bundesrat gutgeheissen.
Das Konzept sieht eine rund 5-jährige Vorbereitungsphase vor. Das UVEK (BAFU und ARE), sowie das WBF (BLW) sind nun beauftragt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die rechtlichen, organisatorischen und methodischen Grundlagen zu erarbeiten. Die nötigen Rechtsanpassungen und Finanzanträge sollen zuhanden Bundesrat und Parlament vorbereitet werden. Die Kantone müssen ihrerseits ebenfalls die nötigen Rechtsgrundlagen und kantonalen Anträge erarbeiten. Sofern Bundesrat, Parlament und die Kantone den entsprechenden Anträgen zustimmen, können Bodeneigenschaften ab etwa 2029 flächendeckend erhoben werden. Die schweizweite Bodenkartierung wird gemeinsam von Bund und den Kantonen gesteuert und durchgeführt und dauert schätzungsweise 20 Jahre. Dabei sollen neuartige, digital unterstützte Methoden, auch unter Zuhilfenahme von Satellitendaten, maschinellem Lernen und bisher noch nicht breit verwendeter spektroskopischer Analysemethoden ermöglichen, die Kosten und die Zeitdauer der Kartierung gegenüber früherer Kartiermethoden zu reduzieren. Das Potential dieser neuartigen Methoden wurden u.a. durch das NFP 68 «Die Ressource Boden nachhaltig nutzen» dargestellt.
Eingabe von Kantonalen Pilotprojekten
Das Kompetenzzentrum Boden ist an der Weiterentwicklung der bestehenden Kartierungsmethodik. Während der Vorbereitungsphase des Projekts schweizweite Bodenkartierung können Pilotprojekte zum Testen der neuen Bodenkartierungsmethodik durch die Kantone eingereicht werden. Die Pilotprojekte müssen Teilaspekte der Methodenentwicklung für die schweizweite Bodenkartierung beinhalten und somit zum Methodentest beitragen.
Zum Einreichen eines Projektes braucht es zuerst eine Projektskizze. Diese dient dazu, die Zweckmässigkeit für die Bundesfinanzierung, die Beschaffungsreife und weitere Aspekte möglichst frühzeitig abzuklären und erlaubt die Projektplanung auf Bundesebene. Nach einem positiven Entscheid wird die Offerte durch die Kantone eingereicht und ein Vertrag mit dem Bund erstellt.
Die Projektskizzen für Pilotprojekte können jeweils per 31. Oktober oder per 30. April eingereicht werden. Die Pilotprojekte dauern voraussichtlich zwischen 6 und 24 Monaten. Es ist ein Schlussbericht durch die Kantone abzugeben, der insbesondere Erkenntnisse bezüglich der neuen methodischen Ansätze aufführt und bewertet.
Weitere Informationen können dem Formular «Projektskizze kantonaler Methodentest Bodenkartierung» entnommen werden.
Medienmitteilung zum Bundesratsbeschluss:
Die Resultate der Bodenkartierung sind wichtige Grundlagen für die Sicherung der Ernährung, für die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Böden, für den haushälterischen Umgang mit Böden in der Raumplanung, die Anpassung an den Klimawandel, den Bodenschutzvollzug sowie den Schutz der Biodiversität und für viele Themen mehr. Die Bodenkartierung ist also im Interesse von Landwirtschaft, Raumplanung und Umwelt- und Naturschutz und zwar sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene. Daher soll dieses langfristige Projekt mit allen Partnern gemeinsam vorbereitet, beantragt und getragen werden. Bund und Kantone werden zukünftig regelmässig über die Fortschritte der Vorbereitungsphase berichten und nehmen Anregungen und Fragen gerne entgegen.
1Bodeninformationen beschreiben Lage, Aufbau und die chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften der Böden, ihre Qualität und Nutzungseignung, bis in 1 bis 2 m Tiefe. Sie können nur durch Bodenkartierungen einheitlich erhoben und bereitgestellt werden.
Weiterführende Informationen
Links
Nationales Forschungsprogramm NFP 68
Letzte Änderung 29.03.2023