Algen und Moose wachsen, bei ausreichender Feuchtigkeit im Freien, auf nahezu allen Oberflächen. Deren Bewuchs kann, falls unerwünscht, mit einigen mechanischen und physikalischen Methoden entfernt oder verhindert werden. Zur chemischen Bekämpfung werden teilweise noch Biozidprodukte eingesetzt, deren Verwendung ab dem 1. Dezember 2020 für manche Anwendungsgebiete verboten ist (siehe Chemische Bekämpfung).
Algen und Moose sind wahre Überlebenskünstler. Sie können an nährstofffreien und schattigen Orten, senkrecht und horizontal wachsen und je nach Art Trockenzeiten von einigen Tagen bis Jahren überstehen. Moose und Algen spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem: sie filtern Nährstoffe aus dem Niederschlag, speichern Wasser und können die Bodenerosion verringern. Moose und Algen dienen zahlreichen Kleinstlebewesen als Lebensraum und bilden ein Keimbett für zahlreiche Blütenpflanzen.
Zur Verringerung der Sturzgefahr für Fussgänger, aber auch aus optischen Gründen werden Algen und Moose auf Vorplätzen, Gehwegen, Dächern oder an Fassaden oft entfernt. Dazu werden unter anderem Biozidprodukte verwendet. Die darin enthaltenen Wirkstoffe können bei der Verwendung oder bei einer späteren Abschwemmung in Gewässer gelangen und die dort vorkommenden Organismen schädigen. Deshalb ist es besser, einem Bewuchs vorzubeugen und mechanische und physikalische Alternativen zur Bekämpfungen einzusetzen.
Um einem unerwünschten Bewuchs vorzubeugen, muss die Feuchtigkeit auf betroffenen Oberflächen reduziert und Schmutz sowie erste Ansätze von Moos- und Algenbewuchs entfernt werden. Folgende Massnahmen können dazu beitragen:
Massnahmen treffen, damit Fassaden rasch abtrocknen können (siehe Verputzte Fassade).
Mit einer Reihe von nicht chemischen Massnahmen kann ein Moos- und Algenbefall entfernt werden:
Hochdruckreiniger können bewachsene Flächen von Moosen und Algen befreien. Solche Geräte können an vielen Orten gemietet werden. Für die Reinigung von schwer erreichbaren Flächen kann eine Reinigungsfirma beauftragt werden, welche einen Hubsteiger oder ein Gerüst verwendet. Auf Vorplätzen kann das Fugenmaterial (z.B. Fugensand) durch den hohen Druck des Hochdruckreinigers weggewaschen werden. Verputzte Fassaden sollten nicht mit dem Hochdruckreiniger gereinigt werden, da der hohe Druck die Beschichtung beschädigen kann.
Abkratzen oder Abbürsten lässt sich Moos (z.B. zwischen Pflasterfugen) mit einem Fugenkratzer, einem Messer bzw. mit einer Draht-, Scheuer- oder Fugenbürste. Das Entfernen des Mooses gelingt am besten, wenn es noch feucht ist. Anschliessend kann das Moos aufgewischt werden und die Pflasterfugen mit heissem Wasser übergossen werden.
Hitze tötet Moose und Algen ab. Abflammgeräte, Wasserdampfgeräte, Infrarotbrenner oder Heisswasserschaumgeräte können dazu eingesetzt werden. Auf Pflasterfugen angewandt, lassen diese Geräte das Fugenmaterial intakt. Nach der Hitzebehandlung können die Algen und Moose einfach weggewischt werden. Für Holzterrassen sind diese Geräte ungeeignet.
Verglasungsmittel entfernen einen Algen- und Moosbewuchs und schützen die Oberflächen langfristig vor einem Neubefall. Sie können auf jegliche Oberflächen aufgesprüht oder gestrichen werden, z.B. auf Natursteinen, Fassaden und Holz. Verglasungsmittel verfestigen die Oberflächen durch einen Prozess der Kristallisierung/ Verglasung/ Verkieselung. Verglasungsmittel sind biozidfrei, enthalten keine Schadstoffe und schützen Oberflächen physikalisch-mechanisch.
Ab dem 1. Dezember 2020 gilt ein Verwendungsverbot für die Anwendung von Biozidprodukten gegen Algen und Moose auf den folgenden Flächen (Anhang 2.4, Abschnitt 4bis, Änderungsverordnung AS 2019 1495 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV):
a. auf Dächern und Terrassen;
b. auf Lagerplätzen;
c. auf und an Strassen, Wegen und Plätzen;
d. auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
Auf Flächen, die dem Verbot unterliegen, dürfen zur Bekämpfung nur nicht-chemische Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden.
Auf Flächen, die nicht dem Verbot unterliegen, kann, wenn die nicht chemischen Bekämpfungsmethoden nach Anwendung aller präventiven Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, eine chemische Bekämpfung ins Auge gefasst werden.
Falls im Verkauf angebotene Mittel privat eingesetzt werden, soll eine umfassende Beratung eingeholt und das Produkt sorgfältig, unter Berücksichtigung der Gefahrenhinweise, ausgesucht werden. Bei der Verwendung müssen die Vorschriften gemäss Gebrauchsanweisung eingehalten werden. Eine unsachgemässe Anwendung kann Wasserorganismen schädigen.
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Letzte Änderung 29.05.2021