Bestehende Bauten haben meist eine unbekannte und oft ungenügende Erdbebensicherheit. Im Grundsatz sind Massnahmen erforderlich, um den Zustand zu verbessern - spätestens im Rahmen eines Umbaus oder einer Instandsetzung.

© Philomène Hoël / Eiko Frenzel
Die ungenügende Erdebensicherheit im Bestand ist auf fehlende, veraltete oder nicht berücksichtigte Bauvorschriften zur Erstellungszeit zurückzuführen. Eine Überprüfungspflicht (Veranlassung, Norm SIA 269, Ziffer 6.1.2) für Eigentümerschaften besteht seit 2003 mit der Einführung der neuesten Normengeneration. Dieser Pflicht ist spätestens bei einem grösseren Umbau oder einer grösseren Instandsetzung nachzukommen. Die Kosten von erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit sind situationsabhängig und variieren stark. Mögliche Synergien, insbesondere bei Bauvorhaben grösseren Umfangs, beeinflussen die Kosten und deren Verhältnismässigkeit erheblich.
Überprüfung
Eine fachgerechte Überprüfung gemäss Norm SIA 269/8 untersucht Mängel in der konzeptionellen Gestaltung und konstruktiven Durchbildung der Bauten und bestimmt den sogenannte Erfüllungsfaktor αeff als Ergebnis der rechnerischen Beurteilung. Der Erfüllungsfaktor beschreibt, inwieweit die Anforderungen an die Erdbebensicherheit gemäss den gültigen Tragwerksnormen bei der überprüften Baute erfüllt sind. Entsprechend der Bedeutung und Nutzung der Baute - abhängig von der sogenannten Bauwerksklasse (BWK) - legt die Norm Mindestanforderungen (αmin) fest.
Eine Überprüfung nach Norm SIA 269/8 schliesst mit einer Zustandsbeurteilung und einer Massnahmenempfehlung ab.
Erfüllungsfaktor αeff |
Erdbeben-sicherheit |
Massnahmen- |
---|---|---|
≥ 1,0 |
voll erfüllt |
keine Massnahmen sind erforderlich |
> αmin und < 1,0 |
mangelhaft |
Massnahmen sind erforderlich, wenn verhältnismässig |
< αmin |
ungenügend |
zwingende Massnahmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen; weitergehende Massnahmen erforderlich, wenn verhältnismässig |
Grosse Gebäudebestände - Identifizierung von kritischen Gebäuden
Die Verbesserung der Erdbebensicherheit in grossen Gebäudebeständen wird idealerweise über zwei sich ergänzende Massnahmen realisiert: Die systematische Überprüfung und Verbesserung der Erdbebensicherheit im Erneuerungszyklus (fortwährende Massnahme) wird durch eine einmalige Priorisierung und terminierte Verbesserung der wichtigsten Bauten ergänzt (einmalige Massnahme). Für diese Priorisierung wird ein stufenweises Verfahren empfohlen.
Baudenkmäler
Bei Baudenkmälern ist wie bei gewöhnlichen Gebäuden die für den Personenschutz geforderte Erdbebensicherheit einzuhalten. Inwieweit Schäden an einem Baudenkmal akzeptiert werden, solange die Ansprüche an den Personenschutz erfüllt sind, ist nicht geregelt und interdisziplinär fallspezifisch zu beurteilen. Die Überprüfung der Erdbebensicherheit von Baudenkmälern ist anspruchsvoll und verlangt spezialisierte Fachpersonen im Erdbebeningenieurwesen. Die Erarbeitung erforderlicher Massnahmen muss interdisziplinär in Zusammenarbeit mit Architektur und Denkmalpflege erfolgen und bezüglich deren Verhältnismässigkeit eine Interessenabwägung beinhalten.

© Abbaye de Saint-Maurice, Médiathèque Valais - Martigny
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 09.09.2025