Erdbebengerechtes Bauen

Den besten Schutz bieten erdbebengerechte Bauten. Das Erdbebenrisiko wird durch erdbebengerechte Neubauten und verbesserte bestehende Bauten stetig vermindert.

Erdbebengerechtes Bauen bedeutet:

  • Menschen schützen, indem Bauten nicht einstürzen
  • Schäden begrenzen
  • Funktionstüchtigkeit wichtiger Bauwerke aufrechterhalten
  • Folgeschäden von Erdbeben (z. B. durch Feuer oder Produktionsausfall) begrenzen

Es liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft (Haftung des Werkeigentümers, Art. 58 OR) ihre Baute erdbebengerecht zu erstellen und zu erhalten, denn sie trägt die Folgen im Schadensfall. Dementsprechend formuliert die Bauherrschaft bereits in den frühen Phasen eines Bauvorhabens erdbebengerechte Bedürfnisse und Anforderungen an das Bauwerk. Dafür bezieht die Bauherrschaft Fachplanende ein, wobei der Zusammenarbeit von Architektur und Bauingenieurwesens beim erdbebengerechten Entwurf eine Schlüsselrolle zukommt. Dies gilt bei neuen Tragwerken, bei der Verbesserung bestehender Tragwerke und für die Gebäudehülle und den Innenausbau. Erdbebengerechte Bauten sind in der Planung einfach zu bemessen. Zudem verhalten sie sich in einem Erdbeben robust und weisen kaum Schäden auf.

Erdbebengerechter Entwurf

Um ein günstiges Verhalten im Erdbeben zu gewährleisten ist ein robustes Tragwerk für die Abtragung der horizontalen Erdbebenkräfte erforderlich. Aussteifende Bauteile wie Wände oder Fachwerke verlaufen kontinuierlich von der Fundation über die gesamte Höhe des Gebäudes und sind im Grundriss möglichst symmetrisch angeordnet. Die aussteifenden Bauteile sind kraftschlüssig mit den Decken verbunden. Die wichtigsten Grundsätze sind in der Publikation «Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten» (Grundsätze für Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden, BWG 2002) beschrieben. Insbesondere bei lebenswichtigen Bauten und Anlagen wie z. B. Akutspitälern oder Feuerwehrkasernen ist ein erdbebengerechter Entwurf massgebend, um die Funktion nach einem Erdbeben sicherstellen zu können.

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Ein erdbebengerechter Entwurf zeigt sich unter anderem durch kontinuierlich laufende Aussteifungen über die gesamte Gebäudehöhe aus.
© BAFU (Sven Heunert)

Baubewilligungsverfahren

In der Schweiz regeln die verschiedenen kantonalen Baugesetzgebungen das Bauen. Mit einem zweckmässigen und risikoorientierten Vorgehen im Bewilligungsverfahren, kann das erdbebengerechte Bauen gefördert werden.

Neubauten

Neubauten müssen in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft, Architektur und Bauingenieurwesen gemäss geltendem Normenwerk erdbebengerecht entworfen, geplant und gebaut werden.

Bestehende Bauten

Bestehende Bauten haben meist eine unbekannte und oft ungenügende Erdbebensicherheit. Im Grundsatz sind Massnahmen erforderlich, um den Zustand zu verbessern - spätestens im Rahmen eines Umbaus oder einer Instandsetzung.

Sekundäre Bauteile, Installationen und Einrichtungen (SBIE)

In einem Erdbeben beschädigte Elemente der Gebäudehülle und des Innenausbaus, wie beispielweise Fassaden, abgehängte Decken, Regale oder Versorgungsleitungen, können eine Gefahr darstellen und grosse Sachschäden verursachen. Normative Anforderungen zu ihrer Sicherung bestehen.

Ausbildung

Die erdbebengerechte Gestaltung von Bauvorhaben sowie der Umgang mit bestehenden Bauten sind anspruchsvolle Aufgaben. Um diese bei Bauprojekten korrekt umzusetzen, benötigen die Planenden aus Architektur und Bauingenieurwesen entsprechendes Fachwissen.

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Letzte Änderung 09.09.2025

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