In einem Erdbeben beschädigte Elemente der Gebäudehülle und des Innenausbaus, wie beispielweise Fassaden, abgehängte Decken, Regale oder Versorgungsleitungen, können eine Gefahr darstellen und grosse Sachschäden verursachen. Normative Anforderungen zu ihrer Sicherung bestehen.

© Helsingin Sanomat, finnische Tageszeitung
Die geltende Norm SIA 261 legt zwei Anforderungen an Elemente der Gebäudehülle und des Innenausbaus fest:
Bei allen Bauwerken (BWK I, II und III) sind solche Elemente erdbebengerecht anzubringen, die Personen gefährden oder das Tragwerk beschädigen können.
Bei Bauwerken höherer Bedeutung (BWK II und III) sind zudem Elemente erdbebengerecht anzubringen, die eine bedeutende oder lebenswichtige lnfrastrukturfunktion beeinträchtigen, besonders wertvolle Einrichtungen beschädigen oder die Umwelt gefährden können.
Da SBIE in der Regel zwischen 60 % bis 80 % der Gesamtkosten einer Baute ausmachen, liegt es im Interesse des Eigentümers die Schadenanfälligkeit dieser Elemente grundsätzlich zu minimieren.
Bei der Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit von Bauwerken der BWK III (lebenswichtige Infrastrukturfunktion) kommt der Behandlung von sekundären Bauteilen und weiteren Installationen und Einrichtungen eine massgebende Rolle zu.
Für mobile Kulturgüter, die sich in Baudenkmälern selbst oder auch in herkömmlichen Bauten befinden sind die Schutzansprüche nicht geregelt und fallspezifisch zu diskutieren.
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Letzte Änderung 10.09.2025