Baubewilligungsverfahren

In der Schweiz regeln die verschiedenen kantonalen Baugesetzgebungen das Bauen. Mit einem zweckmässigen und risikoorientierten Vorgehen im Bewilligungsverfahren, kann das erdbebengerechte Bauen gefördert werden.

Ein Bauvorhaben Bedarf in der Regel einer Baubewilligung. Diese dient der Feststellung, ob das Projekt die rechtlichen Bestimmungen einhält. Grundsätzlich müssen Bauten sicher sein und sind unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik zu erstellen und zu unterhalten. Dies setzt voraus, dass die privaten Tragwerksnormen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und demzufolge auch die normativen Anforderungen an die Erdbebensicherheit einzuhalten sind.

Durch ein risikoorientiertes Vorgehen mit Bagatellfallregelung können sich die Behörden im Rahmen des Baubewilligungsverfahren mit einer kantonalen Fachstelle auf die relevanten Baugesuche konzentrieren.

Um ein harmonisiertes Vorgehen in der Schweiz anzustreben hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) in Zusammenarbeit mit dem BAFU, Empfehlungen herausgegeben mit dem Ziel die zuständigen Behörden in den Kantonen und Gemeinden bei der Berücksichtigung der Erdbebensicherheit im Baubewilligungsverfahren zu unterstützten.

Risikoorientierte Vorgehensweise mit Bagatellfallregelung

Weiterführende Informationen

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Für Infrastrukturprojekte, die durch den Bund bewilligt werden, bestehen spezifische Verfahren, siehe hierzu die Massnahmen des Bundes

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Letzte Änderung 24.09.2025

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