Neubauten

Neubauten müssen in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft, Architektur und Bauingenieurwesen gemäss geltendem Normenwerk erdbebengerecht entworfen, geplant und gebaut werden.

Sichere und robuste Neubauten basieren auf einem erdbebengerechten Entwurf der Tragstruktur und deren normkonformen Projektierung und Ausführung. Zudem sind Bauteile der Gebäudehülle und des Innenausbaus zu sichern. Die höchsten Anforderungen stellt die Norm an Bauten mit einer lebenswichtigen Funktion wie z. B. Akutspitäler oder Feuerwehrkasernen. Als Bauwerke der Bauwerksklasse III müssen sie unmittelbar nach einem Erdbeben ihre Aufgaben erfüllen können.

Schulgebäude mit innenliegenden Stahltragwerken zur Abtragung der Erdbebenkräfte
© Yves André

Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz

Worauf es ankommt – und warum. Faltblatt. 2013

Weiterführende Informationen

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Die Norm SIA 261 (Kap. 16) legt drei wichtige Parameter für die Erdbebeneinwirkung fest:

Erdbebenzone

Region, für welche ein einheitliches Gefährdungsniveau angenommen wird. Der relative Einfluss auf die normgemässen Erdbebeneinwirkungen variiert von 1,0 (Zone 1a) bis 2,7 (Zone 3b).

Baugrundklasse

Klassierung des lokalen Baugrunds in eine von 6 definierten Klassen A bis F mit entsprechendem Verstärkungspotenzial der Erdbebeneinwirkungen. Der relative Einfluss auf die normgemässen Erdbebeneinwirkungen variiert von 1,0 bis 3,4.

Bauwerksklasse (BWK)

Klassierung des Bauwerks in eine von 3 definierten Bauwerksklassen je nach Bedeutung und Schadenpotenzial. Der relative Einfluss auf die normgemässen Erdbebeneinwirkungen variiert von 1,0 (BWK I) bis 1,5 (BWK III).

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Letzte Änderung 09.09.2025

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