Kampf gegen Quecksilber: Erste Konferenz der Minamata-Konvention in Genf

30.09.2017 - Vom 24 bis am 29. September 2017 hat in Genf die erste Vertragsparteienkonferenz (COP1) der Minamata-Konvention stattgefunden. Diese ist seit dem 16. August 2017 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine wichtige Etappe im weltweiten Kampf gegen Quecksilbervergiftungen. Die Vertreterinnen und Vertreter der rund 150 Staaten beschlossen am 30. September 2017, den Sitz der Konvention in Genf anzusiedeln.

Quecksilbermine in der Ukraine.
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Die Umweltkatastrophe von Minamata

Mitte der 50er-Jahre zeigten Bürgerinnen und Bürger der japanischen Kleinstadt Minamata Symptome einer neuen Krankheit: Es handelte sich zum Beispiel um Gefühllosigkeit in Händen und Füssen oder Blindheit, und sie führten teilweise zu Unzurechnungsfähigkeit, zum Koma oder sogar zum Tod. Die Ursache dieser neuer Krankheit war der Wissenschaft völlig unklar. Die Welt war verunsichert und entsetzt über die sogenannte „Minamata-Krankheit“, die unter anderem durch eine Fotoreportage von Eugene Smith 1972 weltweit bekannt wurde.

Eine Untersuchung ergab, dass die Krankheit durch eine Quecksilbervergiftung verursacht wurde, die durch den Fischkonsum der Bevölkerung entstand. Die Fische wiederum wurden durch die quecksilberhaltigen Abwässer einer nahegelegenen Chemiefabrik verseucht. Etwa 17‘000 Menschen hatten Schätzungen zufolge Symptome der Minamata-Krankheit.

Quecksilber als weltweites Umweltproblem

Die Katastrophe in Minamata zeigt, dass Quecksilber nicht nur giftig für den Menschen ist, sondern, dass das Schwermetall hochgradig mobil ist und sich zum Beispiel in der Luft verbreiten und in Organismen anreichern kann. Quecksilbervergiftungen sind darum ein weltweites Problem, das nur durch weltweite Regeln verhindert werden kann.

Deshalb hat die Schweiz bereits im Jahr 2003, zusammen mit Norwegen, ein rechtlich bindendes internationales Abkommen über den Umgang mit Quecksilber vorgeschlagen. Dieses wurde bis 2013 von der Weltstaatengemeinschaft verhandelt und im selben Jahr in Kumamoto, nicht weit von Minamata, unterzeichnet. Die Schweiz ratifizierte das Abkommen 2015. Am 16. August 2017 trat die Minamata-Konvention in Kraft.

Konvention hat zahlreiche Handlungsfelder

Die Minamata-Konvention möchte die Welt langfristig vor Quecksilbervergiftungen schützen. Ein Mittel dazu ist die Verpflichtung der Exporteure, das Land zu informieren, in welches quecksilberhaltige Substanzen ausgeführt werden sollen. Dieser Mechanismus soll sowohl den Handel transparenter machen, als auch den Staaten eine Möglichkeit bieten, sich zu schützen.

Arbeiter in eine Goldmine.
© SECO/Projekt-Consult

Da sich Quecksilber gut an andere Schwermetalle bindet, wird es insbesondere auch für den Goldabbau verwendet. Gerade bei kleinen Goldminen, bei welchen nicht automatisiert sondern mit handwerklichen Mitteln Gold geschürft wird, sind die Arbeiter nur ungenügend von giftigen Dämpfen von Quecksilber geschützt. Von den betroffenen Ländern fordert die Konvention nationale Aktionspläne.

Die Schweiz setzt sich insbesondere in der „Better Gold Initiative“ für die soziale und umweltgerechte Förderung von Gold ein. Zudem engagiert sich die Schweiz über die Entwicklungshilfe: So hat sie beispielsweise in der Mongolei im Minensektor Alternativen zur Verwendung von Quecksilber vorgeschlagen.

Die Konvention in der Schweiz und ihre nationale Umsetzung

Zurzeit laufen unter Federführung des BAFU die Anpassungen des schweizerischen Rechts zur nationalen Umsetzung der Konvention. Insgesamt werden dafür vier Verordnungen punktuell ergänzt. Eine dazugehörige öffentliche Vernehmlassung hat im Herbst 2016 stattgefunden. Der Entscheid des Bundesrates über die revidierten Verordnungen wird noch 2017 erwartet.

Die geplanten Neuerungen des Chemikalien- und Abfallrechts zielen darauf ab, dass in der Schweiz gewonnenes Recyclingquecksilber dem globalen Markt entzogen und in geeigneter Form umweltgerecht abgelagert wird. Für Ein- und Ausfuhren von Quecksilber wird ein Kontrollsystem gesetzlich verankert.

30.09.2017

Genf wird Sitz der Minamata-Konvention

Die Vertreterinnen und Vertreter der rund 150 Staaten, die an der ersten Vertragsparteienkonferenz (COP1) der Minamata-Konvention über Quecksilber teilgenommen haben, beschlossen am 30. September 2017, den Sitz der Konvention in Genf anzusiedeln. «Die Niederlassung des Sekretariats der Minamata-Konvention wird Genf als Standort der internationalen Umweltgouvernanz stärken», erklärte Marc Chardonnens, Präsident der COP und Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU).

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Letzte Änderung 30.09.2017

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