Regulatorische Arbeiten zu Nachhaltigkeit im Finanzmarkt

Sowohl das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) als auch das revidierte CO2-Gesetz sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Beide setzen gesetzgeberische Leitplanken für einen klimaverträglichen Finanzmarkt. Präzisiert werden die Gesetzesbestimmungen in der Klimaschutz-Verordnung (KlV), der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange sowie in der Verordnung zum CO2-Gesetz.

Regulierungen im Klima- und Innovationsgesetz und der dazugehörigen Verordnung:

Das KlG schreibt vor, dass die Finanzmittelflüsse klimaverträglich ausgerichtet werden sollen (Art. 1, Bst. c). Klimaverträglich sind Investitionen und Finanzierungen, wenn sie mit dem Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 übereinstimmen. Zudem soll der Finanzmarkt einen effektiven Klimazielbeitrag leisten (Art. 9). Die Umsetzung dieser Ziele wird vorerst vor allem durch freiwillige Massnahmen der Finanzbranche und Empfehlungen des Bundesrats erreicht.

Die Klimaschutz-Verordnung präzisiert das KlG. Sie verankert, dass der Bund regelmässig erfasst, wie klimafreundlich der Schweizer Finanzmarkt investiert und inwieweit die  Anstrengungen der Finanzinstitute wirken (Art. 30).

Berichterstattungspflicht über Klimabelange:

Zudem verpflichtet die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange grössere Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft seit 2024, einen Netto-Null-Transitionsplan zu veröffentlichen.

Regulierungen im CO2-Gesetz:

Im CO2-Gesetz ist ab 2025 verankert, dass die Aufsichtsbehörden FINMA und SNB regelmässig die klimabedingten, finanziellen Risiken überprüfen und darüber Bericht erstatten (Art. 40d). 

Anforderungen der FINMA:

Die FINMA hat grosse Banken und Versicherungsunternehmen bereits seit 2021 verpflichtet, klimabedingte Finanzrisiken systematisch offenzulegen. In einem Rundschreiben konkretisiert die FINMA ab 2025 ihre Aufsichtspraxis zum Management von naturbezogenen Finanzrisiken.

Swiss Climate Scores

Der Bundesrat hat  im Juni 2022 die «Swiss Climate Scores» lanciert. Er empfiehlt allen Schweizer Finanzmarktakteuren, dieses Indikatorenset wo sinnvoll bei sämtlichen Anlageprodukten und Kundenportfolien für Aktien- und Unternehmensobligationen anzuwenden. Ab 2025 sollen Finanzinstitute zudem angeben und begründen, ob das Anlageprodukt auf das Netto-Null-Klimaziel ausgerichtet wird oder nicht.

Swiss Climate Scores

Best Practice Transparenz zur Klimaverträglichkeit von Investitionen: Swiss Climate Scores

Die sechs Indikatoren zeigen, wie klimafreundlich die im Portfolio gehaltenen Unternehmen heute wirtschaften und was sie künftig planen. Eine Studie im Auftrag des BAFU hat untersucht, wie der vorausschauende Indikator zum «globalen Erwärmungspotenzial» aufgebaut sein soll und verschiedene Methoden verglichen.

Portfolio Climate Alignment (PDF, 1 MB, 22.06.2022)Studie im Auftrag des BAFU (auf Englisch)

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht Massnahmen aufzuzeigen, wie die Schweiz ihre Finanzmittelflüsse klimaverträglich ausrichten kann. An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat er diesen Bericht gutgeheissen. Besonders klimawirksam sind Massnahmen, welche die klimaverträgliche Ausrichtung der Investitionen explizit beinhalten, wie Branchenvereinbarungen zwischen Finanzbranchen und dem Bund. Weiter kann mehr Transparenz bezüglich klimaschädigenden und -freundlichen Investitionen indirekt eine positive Klimawirkung erzielen, da sie zu besser informierten Investitionsentscheiden führt (vgl. Medienmitteilung zum Postulatbericht vom 17.11.2021). An der gleichen Sitzung hat er beschlossen, Transparenzmassnahmen zur Vermeidung von Greenwashing weiterzuverfolgen und den Abschluss von Branchenvereinbarungen mit den Finanzmarktakteuren anzustreben (vgl. Medienmitteilung zu Greenwashing vom 17.11.2021).

Weil viele Schweizer Finanzmarktakteure in der EU ebenfalls Finanzprodukte vertreiben, sind die EU-Regeln besonders relevant. Die Europäische Kommission hat ihre Strategie zu nachhaltigen Finanzen erweitert und verschiedene regulatorische Änderungen 2021 in Kraft gesetzt, wie zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und -wirkungen für alle Finanzprodukte oder zur expliziten Berücksichtigung von nicht-finanziellen Zielen bei der Kundenberatung. Ein Klassifizierungssystem für ‚grüne‘ wirtschaftliche Aktivitäten (Taxonomy) besteht zudem bereits für den Bereich "Klima".

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Letzte Änderung 02.01.2025

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