Erhebung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe

Die CO2-Abgabe wird auf alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) erhoben. Ab 2022 beträgt sie 120 Franken pro Tonne CO2. Die CO2-Abgabe ist auf den Rechnungen für Brennstoffkäufe ausgewiesen.

Der CO2-Abgabe unterliegen alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas), die zur Erzeugung von Wärme, Licht oder Strom eingesetzt werden. Holz und Biomasse gelten als CO2-neutral und sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen. Auf fossile Treibstoffe (Benzin, Diesel) wird keine CO2-Abgabe erhoben.

Abgabeerhebung und Abgabesatz

Die CO2-Abgabe wurde erstmals im Jahr 2008 erhoben, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend gesunken waren. Fällig wird sie entweder beim Grenzübertritt oder beim Inverkehrbringen aus einem steuerfreien Lager. Die Abgabe wird auf den Rechnungen für Brennstoffkäufe ausgewiesen.

Je nach Kohlenstoffgehalt eines Energieträgers wird bei dessen Verbrennung mehr oder weniger CO2 freigesetzt. Der Kohlenstoffgehalt bestimmt deshalb die Höhe der CO2-Abgabe für jeden Energieträger.

Beispiel: Bei der Verbrennung eines Liters Heizöl entstehen 2.65 kg CO2. Ein Abgabesatz von 120 Franken pro Tonne CO2 entspricht rund 30 Rappen pro Liter Heizöl. Beim Verbrauch von Erdgas entsteht weniger CO2, die Höhe der Abgabe ist daher tiefer.

Erhöhung des Abgabesatzes

Die CO2-Abgabe wird nur dann erhöht, wenn die CO2-Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend sinken. Um der Wirtschaft und der Bevölkerung eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, sind die an Zwischenziele geknüpften Erhöhungsschritte im Voraus definiert (vgl. Art. 94 CO2-Verordnung). Weil in den Jahren 2013, 2015, 2017 und 2021 anhand der CO2-Statistik für die Vorjahre festgestellt wurde, dass die Zwischenziele verfehlt worden waren, stieg die CO2-Abgabe jeweils auf den Beginn des Folgejahres an.

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Letzte Änderung 29.12.2020

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