Umweltabgaben: Warum Sie 87.00 Franken erhalten

Liebe Versicherte, lieber Versicherter

Im Jahr 2021 werden Ihnen 87.00 Franken aus den Erträgen der Umweltabgaben (CO2-Abgabe und VOC-Abgabe) zurückgezahlt. Dieser Betrag wird mit Ihrer Prämie verrechnet, wie Sie Ihrem Versichertenausweis entnehmen können. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sorgt für die Verteilung der Umweltabgaben an alle Versicherten, und zwar via Krankenversicherer.

Welches Geld wird verteilt?

Der eine Teil des Geldes stammt aus der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas. Diese Energieträger verursachen einen bedeutenden Teil der klimaschädigenden CO2-Emissionen in der Schweiz. Die Erträge aus der Lenkungsabgabe werden – abzüglich Gebäudeprogramm und Technologiefonds - an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Der andere Teil basiert auf der VOC-Abgabe. Diese flüchtigen organischen Verbindungen werden beispielsweise für die Reinigung von Metallen oder in Farben und Lacken eingesetzt. Sie sind mitverantwortlich für die hohen Ozonwerte im Sommer (Sommersmog).

Wozu diese Umweltabgaben?

Die CO2-Abgabe verteuert den Preis der fossilen Brennstoffe und setzt damit einen Anreiz zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler Energieträger wie beispielsweise Holz. Die VOC-Abgabe führt ebenso über eine Preiserhöhung zu sparsamerem Umgang mit Lösungsmitteln und trägt somit zur Bekämpfung hoher Ozonwerte bei und dient unserer Gesundheit. Diese beiden Lenkungsabgaben sind marktwirtschaftliche Instrumente zur Umsetzung der Umweltpolitik und entsprechen dem Verursacherprinzip, welches im Umweltschutzgesetz festgehalten ist.

Warum die Verteilung an die Bevölkerung?

Umweltabgaben sind keine allgemeinen Steuern. Die VOC-Abgabe wird vollumfänglich an die Bevölkerung rückverteilt, die CO2-Abgabe anteilsmässig an Wirtschaft und Bevölkerung. Der Rückverteilungsbetrag an die Bevölkerung beträgt 2021 639 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe und 114 Mio. Franken aus der VOC-Abgabe, insgesamt also 753 Mio. Franken bzw. 87.00 Franken pro versicherte Person.

Warum erfolgt die Verteilung über die Krankenversicherer?

Die Verteilung über die Krankenversicherer ist der einfachste Weg für die Rückverteilung. Sie verfügen über das aktuellste Register der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, da die Grundversicherung für alle obligatorisch ist.

 

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Letzte Änderung 09.04.2021

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