Bundesrat genehmigt Klima-Abkommen mit Chile, Kenia und Tunesien

Bern, 29.11.2023 - An seiner Sitzung vom 29. November 2023 hat der Bundesrat weitere bilaterale Klima-Abkommen gutgeheissen. Die Verträge mit Chile, Kenia und Tunesien schaffen die Rahmenbedingungen für Projekte zur Verminderung von Treibhausgasemissionen. Die erreichten Emissionsverminderungen kann die Schweiz an ihr Reduktionsziel anrechnen.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel will die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris ermöglicht es einem Land aber auch, Emissionsverminderungen durch Klimaprojekte im Ausland zu erzielen. Die im Partnerland erreichten Emissionsverminderungen kann sich die Schweiz an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.

2020 hat die Schweiz den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru unterzeichnet; danach folgten ähnliche Abkommen mit Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu, Dominika, Thailand, der Ukraine, Marokko, Malawi und Uruguay.

Mit diesen Abkommen hat die Schweiz einen Standard für internationale Klimaprojekte eingeführt. Er umfasst strenge Auflagen für den Umweltschutz und Normen für den Schutz der Menschenrechte. Zudem stellen die Abkommen sicher, dass die erreichten Emissionsverminderungen nicht doppelt (dem Geberland und dem Empfänger) angerechnet werden können. Es wird laufend überprüft, ob die Projekte den festgelegten Kriterien entsprechen und ob die Emissionsverminderungen tatsächlich erzielt werden.


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