Massnahmen gegen Strassenlärm

Um die Bewohner und Bewohnerinnen effektiv vor übermässigem Strassenlärm zu schützen, sieht das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) die Begrenzung der Strassenlärmbelastung prioritär an der Quelle vor. Sind die geltenden Grenzwerte gemäss Anhang 3 der LSV überschritten, muss der Eigentümer der Strasse (Bund, Kanton oder Gemeinde) Massnahmen prüfen. Grundsätzlich sind dabei Massnahmen an der Quelle (lärmarmer Belag, Temporeduktion) gegenüber Massnahmen, welche die Lärmausbreitung verhindern (Lärmschutzwand), zu bevorzugen.

Lärm stresst und macht krank. In der Schweiz sind rund eine Million Personen und damit jede siebte Person von lästigem und schädlichem Verkehrslärm an ihrem Wohnort betroffen. 90 Prozent von ihnen leben in Städten und Agglomerationen. Der Strassenverkehr ist bei weitem der Hauptverursacher. Lärmbelastung in der Schweiz
2019 verursachte übermässiger Strassenlärm in der Schweiz externe Kosten von rund 2 Milliarden Franken. Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz (admin.ch)

Berechnungen zeigen, dass durch einen flächendeckenden Einsatz einzelner Massnahmen der Anteil lärmbelasteter Personen deutlich reduziert werden kann. Temporeduktionen (30km/h innerorts) reduzieren den Anteil Personen über Immissionsgrenzwert von rund zwei Drittel und der Einbau von lärmarmen Belägen innerorts um rund die Hälfte. Werden diese Massnahmen kombiniert, ist das Reduktionspotential noch grösser. Elektro-Fahrzeuge haben nur ein kleines Reduktionspotential, da das Rollgeräusch (Reifen-Fahrbahn-Geräusch) schon bei tiefen Geschwindigkeiten (ab ca. 25 km/h) dominiert.

Rechnerisches Potential - Einzelmassnahmen
Grafik: Lärmschutzmassnahmen im Strassenverkehr: Rechnerisches Potential von Einzelmassnahmen an der Quelle
Rechnerisches Potential - kombinierte Massnahmen
Grafik: Lärmschutzmassnahmen im Strassenverkehr: Rechnerisches Potential von kombinierten Massnahmen an der Quelle

Lärmarme Strassenbeläge

Ab ungefähr 25 km/h bei konstanter Fahrweise ist das Reifen-Fahrbahn-Geräusch bei einem Auto die dominante Lärmquelle. Ein lärmarmer Belag hat eine feine Oberfläche, welche weniger Lärm entstehen lässt, und einen höheren Hohlraumgehalt, der einen Teil des noch entstehenden Lärms schluckt.

Die wirkungsvollsten Beläge erzielen im Neuzustand eine Lärmreduktion von bis zu 9 Dezibel gegenüber herkömmlichen Belägen. Dies hat denselben Effekt, wie wenn nur noch ein Achtel des Verkehrs unterwegs wäre. Ausserdem reduzieren sie die besonders hohen Töne, was die Störwirkung in der subjektiven Wahrnehmung noch stärker verringert. Wie herkömmliche Strassenbeläge werden lärmarme Beläge mit den Jahren etwas lauter.

Geschwindigkeitsreduktion

Die Herabsetzung der Geschwindigkeit ist eine einfache Massnahme, um den Strassenverkehr leiser zu machen. So verringert Tempo 30 beispielsweise die Lärmemissionen im Vergleich zu Tempo 50 von ca. drei Dezibel. Dies entspricht ungefähr der Halbierung der Verkehrsmenge. Die Verringerung der subjektiven Störwirkung geht auch hier über die tatsächliche Reduktion heraus, da die störenden Lärmspitzen überproportional abnehmen.

Leise Reifen

Ab ungefähr 25 km/h bei konstanter Fahrweise ist das Reifen-Fahrbahn-Geräusch bei einem Auto die dominante Lärmquelle. Leise Reifen haben das Potenzial, den Lärm um mindestens zwei Dezibel zu senken, ohne dabei Einbussen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem Bremsweg, aufzuweisen.
Mit der Einführung der Reifenetikette seit dem 1. August 2014 sind die Lärmemission von Reifen für Konsumentinnen und Konsumenten sichtbar.

Lärmbewusstes Fahrverhalten

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verkehrsregelnverordnung (VRV) besagen, dass Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung durch Lärm zu unterlassen haben. Ein rücksichtsvoller Umgang mit dem Fahrzeug, insbesondere in bewohnten Gebieten, hilft Lärm zu vermeiden. Bei niedriger Geschwindigkeit ist das Antriebsgeräusch die dominante Lärmquelle. Deshalb kann besonders dann mit einem lärmarmen Fahrstil leiser gefahren werden.

Lärmsanierung Strassen

Das Umweltschutzgesetz und die seit 1987 geltende Lärmschutz-Verordnung (LSV) verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen.
Die Sanierungsfristen, die in der LSV für die Nationalstrassen auf 2015 und für die Haupt- und übrigen Strassen auf 2018 festgelegt waren, sind abgelaufen. Eine nach Ablauf der Fristen durchgeführte Analyse zeigte, dass trotz der unternommenen Anstrengungen immer noch viele Menschen in der Schweiz schädlichem oder lästigem Straßenlärm ausgesetzt sind. Sanierung Strassenlärm (admin.ch)
Der Bundesrat hat mit der Revision der Lärmschutzverordnung vom 12. Mai 2021 bestätigt, dass die Bekämpfung des Strassenlärms eine Daueraufgabe ist und in Zukunft noch stärker auf Massnahmen an der Quelle gesetzt werden muss. Dazu hat er die Weiterführung der Subventionen (Programm-Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen) auch verankert. Nur so kann die Anzahl der Personen, die übermässigem Lärm ausgesetzt sind, wirksamer und nachhaltiger reduziert werden.

Entwicklung der Sanierung (Stand 31. Dezember 2022)

Die Lärmsanierung der Strassen wird seit den Fristen vom 31.03.2015 für Nationalstrassen und vom 31.03.2018 für Haupt- und übrige Strassen weiterhin durchgeführt. Auf dem gesamten Strassennetz konnten bis heute über 370 000 Personen durch Sanierungsmassnahmen geschützt werden. Bei den Haupt- und übrigen Strassen haben bis 2022 rund 890 000 Personen von einer Lärmschutzmassnahme profitiert, zwar eine wahrnehmbare Lärmreduktion, zwar mindestens 1 dB. Seit 1985 wurden bereits mehr als 5 Milliarden Franken für die Sanierung der Schweizer Strassen investiert.

Entwicklung Lärmsanierung - Stand 31. Dezember 2022
Grafik: Bisher aufgewendete Mittel für die Lärmsanierung der Schweizer Strassen nach Typ der Sanierungsmassnahme, Stand 2022 - Strassentypen: NS = Nationalstrassen, HS = Hauptstrassen, ÜS = übrige Strassen (Der für Schallschutzfenster entlang der NS aufgewendete Betrag ist nicht bekannt)

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Letzte Änderung 23.05.2024

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