Abrollgeräusche verursachen bei konstanter Fahrweise bereits ab 20-25 km/h mehr Lärm als die Antriebsgeräusche der Autos. Leise Strassenbeläge können den Lärm markant reduzieren. Das BAFU fördert die Entwicklung lärmarmer Technologien, weil solche Massnahmen an der Quelle flächendeckend wirken – im Gegensatz zu Schallschutzwänden oder -fenstern.
Je nach Zusammensetzung und Bauweise des Strassenbelags unterscheidet sich die Schallintensität der Abrollgeräusche von Motorfahrzeugen. Bestimmend für das akustische Verhalten von Strassenbelägen sind die Korngrösse und der Hohlraumgehalt, sowie die Gestaltung, Porosität und Elastizität einer Strassenoberfläche. Je kleiner das grösste Korn eines Mischgutes und je grösser der Hohlraumgehalt, desto leiser ist ein Belag.
Ein Belag gilt als «lärmarm», wenn die Lärmreduktion im Vergleich zu einem neutralen Referenzbelag, am Ende der Nutzungsdauer mindestens 1 Dezibel beträgt. Lärmarme Beläge innerorts können den Lärm im Neuzustand um etwa 8 Dezibel, am Ende der Nutzungsdauer um rund 3 Dezibel mindern. Drei Dezibel entsprechen in etwa einer Halbierung der Verkehrsmenge.
Ausschnitt vom Video «Leise Strassenbeläge im Kanton Aargau»
ganzes Video (3:37) hier verfügbar.
Vorzüge
Lärmarme Strassenbeläge haben folgende Vorzüge:
- Innerorts ist der Einbau von lärmarmen Belägen neben Temporeduktionen eine ausgezeichnete Lösung zur Reduzierung von Strassenlärm.
- Zusätzlich zur Lärmpegelreduktion, werden insbesondere die hohen Frequenzen gemindert, was zu einem angenehmeren Klangbild führt.
- Durch die unmittelbare Wirkung an der Lärmquelle sind oft keine Ersatzmassnahmen bei Gebäuden - wie etwa Schallschutzfenster - erforderlich.
- Es wird nicht nur ein einzelnes Gebäude, sondern der angrenzende Siedlungsraum als Ganzes entlastet.
Best Practice
Die Best Practice Liste zeigt in der Schweiz eingebaute lärmarme Beläge und ihre akustische Wirkung über mehrere Jahre. Die Liste wird regelmässig aktualisiert.
Das BAFU beteiligt sich an der Erforschung lärmarmer Beläge und leistet Beiträge an deren Einbau auf Innerortsstrecken.
Lärmwirkung kombinierter Lärmschutzmassnahmen: Tempo 30 und lärmarme Beläge
Als effektive Lärmschutzmassnahmen an der Quelle sind sowohl lärmarme Strassenbeläge als auch Temporeduktionen etabliert. Die Lärmreduktion einer Temporeduktion bei lärmarmen SDA4 Belägen ist im Vergleich zu konventionellen Belägen kleiner, da die Temporeduktion zu einer Minderung des Rollgeräuschs führt und bei konventionellen Belägen der Rollgeräuschanteil höher ist als bei lärmarmen SDA Belägen. Die Lärmwirkung von kombinierten Lärmschutzmassnahmen - Geschwindigkeitsreduktion und lärmarmer Belag - setzt sich aus der Wirkung des Belags sowie der Wirkung der Temporeduktion zusammen.
Im Rahmen eines vom BAFU in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts wurde das Potential zur Lärmminderung dieser beiden quellennahen Massnahmen in Kombination untersucht. Es zeigt sich, dass bei einem Anteil schwerer Fahrzeuge (N2) von 12%, der geschätzte Effekt bei etwa -5 dB liegt. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Methode zur Berechnung der kombinierten Wirkung, sondern um eine Hilfe zur Prognose der Wirkung in Abhängigkeit der geplanten Geschwindigkeitsreduzierung.
Wirkung kombinierter Lärmschutzmassnahmen Tempo 30 und lärmarme Strassenbeläge (PDF, 4 MB, 10.05.2022)Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Weiterführende Informationen
Dokumente
Lärmarme Strassenbeläge – Ökobilanz und Lebenszykluskosten (PDF, 3 MB, 08.03.2024)Im Auftrag des BAFU
CPX-Messungen Strassenbeläge: Messbericht 2023 (PDF, 935 kB, 25.03.2024)Im Auftrag des BAFU
Rollwiderstand auf lärmarmen Belägen in der Schweiz (PDF, 3 MB, 31.03.2021)Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Ausführungsbestimmungen Akustik für semidichte Asphalte - Auswertung physischer Parameter (PDF, 5 MB, 21.10.2019)Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Aktualisierung Belagskennwerte 2016 im Innerortsbereich (PDF, 2 MB, 23.10.2017)Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Forschungspaket Lärmarme Beläge innerorts (PDF, 10 MB, 30.03.2017)Teilprojekt 3: Langzeitmonitoring. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Letzte Änderung 02.04.2024