Emissionsvorschriften für Industrie und Gewerbe

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) legt generelle Emissionsbegrenzungen fest, die für alle Anlagen gelten. Zudem enthält sie ergänzende und abweichende Vorschriften für bestimmte Arten von Anlagen. Für einige Anlagen hat das BAFU Vollzugshilfen ausgearbeitet. Damit konkretisiert es die eher allgemeinen Vorschriften der LRV. Dies erleichtert und vereinheitlicht den Vollzug.

In der Industrie und beim Gewerbe gibt es verschiedenste Anlagen und Prozesse. Dort können unterschiedliche Schadstoffe entstehen. Die LRV trägt dem Rechnung, indem sie im Anhang 1 allgemeine vorsorgliche Emissionsgrenzwerte festlegt. Sie gelten für alle Arten von Anlagen. Unter die Bezeichnung «stationäre Anlagen» fallen zum Beispiel Bauten, ortsfeste Einrichtungen, Terrainveränderungen, Geräte und Maschinen.

Ergänzende und abweichende Grenzwerte

Für bestimmte Anlagen gelten zudem ergänzende oder abweichende Emissionsgrenzwerte. Im Anhang 2 der LRV sind die Vorschriften und Emissionsgrenzwerte für diese Anlagen festgelegt. Dazu gehören unter anderem

  • Baustellen,
  • Kehrichtverbrennungsanlagen,
  • Raffinerien,
  • Tanklager,
  • Zementöfen.

Für einige dieser besonderen Anlagen hat das BAFU Vollzugshilfen erarbeitet. Sie erleichtern und vereinheitlichen den Vollzug.

Baustellen

Luftreinhaltung auf Baustellen

Cover Luftreinhaltung auf Baustellen

Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen (Baurichtlinie Luft). Ergänzte Ausgabe. 2016

Kieswerke und Steinbrüche

Korrosionsschutzarbeiten

Korrosionsschutzarbeiten mit einer Sanierungsfläche von über 50 m2 unterliegen der Meldepflicht an die zuständige kantonale Behörde. Bei Baustellen des Bundes ist auch die für den Vollzug verantwortliche Bundesbehörde zu informieren. Das Meldeformular «Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien» umfasst die wichtigsten Aspekte und Schritte einer Korrosionsschutzsanierung und -erneuerung.

Tankstellen

Viele Kantone haben die Kontrolle der Tankstellen an das Tankstellen-Inspektorat (TSI) des Auto Gewerbe Verbandes Schweiz übertragen. Das TSI bildet Kontrolleure aus und organisiert die periodischen Kontrollen.

Geruchsempfehlung als Entwurf 2015

Diese Vollzugshilfe zeigt auf, wie mit standardisierten Verfahren methodisch erfasst werden kann, ob die von einer Anlage verursachten Geruchsimmissionen übermässig im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung sind. Sie ist für die Beurteilung von Geruchsemissionen und Geruchsimmissionen bei neuen und bestehenden stationären Anlagen anwendbar. Die vorliegende Geruchsempfehlung richtet sich in erster Linie an kantonale und kommunale Vollzugsbehörden.

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Letzte Änderung 17.03.2023

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