2019 betrug der Anteil der Stickoxid-Emissionen von stationären Motoren und Gasturbinen an den Gesamtemissionen ca. 1.6 %.
Der Endenergieverbrauch der stationären Motoren und Gasturbinen im Jahr 2019 beträgt 9.8 PJ. Dies entspricht rund 60 % des Energieverbrauchs des Non-Road-Sektors (17.9 PJ im Jahr 2019, BAFU 2015).
Die grossen Anlagen verbrauchen aufgrund ihrer hohen Leistung über 40% der Energie des Sektors – in absoluten Zahlen 4.0 PJ. Die kleinen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) verbrauchen 2019 rund 5.4 PJ oder 55 % der Endenergie der im Inventar erfassten Anlagen. Auf die Notstromaggregate entfällt mit 0.4 PJ nur ein geringer Anteil von 4 %.
Die Emissionen stationärer Motoren und Gasturbinen betragen im Jahr 2019 rund 350'000 t fossiles Kohlenstoffdioxid (CO2), rund 1'100 t Stickoxid (NOx), rund 730 t Kohlenmonoxid (CO) und rund 25 t Feinstaub (PM10). Beim fossilen CO2 dominieren die grossen Anlagen, da sie hauptsächlich Erdgas verbrennen, während in kleinen WKK-Anlagen mehr Biogas als Erdgas eingesetzt wird, welches per Definition kein fossiles CO2 ausstösst. Bei den Luftschadstoff-Emissionen dominieren hingegen die kleinen WKK-Anlagen, und auch die Generatoren ohne Abwärmenutzung verursachen im Vergleich zum Energieverbrauch überproportionale Luftschadstoff-Emissionen.
Emissionsinventar stationäre Motoren und Gasturbinen - Basisjahr 2019 und Zeitreihe 1990-2060 (PDF, 2 MB, 02.06.2022)Im Auftrag des BAFU
Notstromgruppen und Strommangellage
Beim Einsatz von Notstromgruppen im Falle von Netzabschaltungen sowie im Falle von Sofortkontingentierung und Kontingentierung, ist mit erheblichen Mehremissionen von Luftschadstoffen (u. a. Stickoxide, Kohlenmonoxid und Feinstaub) zu rechnen, die zu hohen Schadstoffbelastungen in der Umgebung der Anlagen führen können. Gleichzeitig werden zusätzliche Emissionen von Treibhausgasen verursacht. Die Sofortkontingentierung und die Kontingentierung betrifft einzig Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden (MWh). Netzabschaltungen betreffen alle Verbraucher.
Aufgrund dessen hat der Bundesrat das UVEK (BAFU) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF (BWL) zu prüfen, wie bei einer Strommangellage die Umweltauswirkungen aufgrund der vorgesehenen Lockerungen von Umweltvorschriften für Notstromgruppen beziffert und soweit möglich reduziert werden können. Der Bericht zeigt auf, welche Emissionen bei Strommangellage entstehen und mit welchen Massnahmen diese reduziert werden könnten.
Weiterführende Informationen des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung BWL:
- Fachbereich Energie > Massnahmen (siehe «Kontingentierung und Sofortkontingentierung» sowie «Netzabschaltungen»)
- Die Massnahmen im Fall einer Strommangellage im Überblick (PDF, 734 kB, 13.12.2024)
- Strom-Kontingentierung der Grossverbraucher (PDF, 687 kB, 13.12.2024)
Weiterführende Informationen des Bundesamts für Energie BFE:
Letzte Änderung 14.05.2025