Die 3. Rhonekorrektion: Ein Generationenprojekt für mehr Sicherheit

21.06.2018 - Die 3. Rhonekorrektion der Kantone Wallis und Waadt ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz: Es umfasst eine Länge von 162 Kilometern Flusslauf, betrifft den Schutz für gut 100‘000 Menschen und verhindert mögliche Hochwasserschäden im Umfang von geschätzten 10 Milliarden Franken. Neben mehr Sicherheit soll das Projekt auch mehr Natur für das Rhonetal bringen. Es ist ein Generationenprojekt, dessen Bauzeit mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird. Angesichts der Dimension und der Kosten des Projektes liess das Bundesamt für Umwelt die Grössenordnung der Kosten von 3,6 Milliarden Franken plausibilisieren.

Die betroffenen Kantone Wallis und Waadt bewilligten 2016 die Gesamtsicht über das Vorhaben der 3. Rhonekorrektion (sogenanntes Generelles Projekt). Das Projekt ist Bestandteil der kantonalen Richtpläne. Die Gesamtkosten für die 3. Rhonekorrektion veranschlagen die beiden Kantone als Bauherren auf insgesamt rund 3,6 Milliarden Franken. Damit ist das Vorhaben das grösste Hochwasserschutzprojekt der neueren Zeit in der Schweiz.

Projekt 3. Rhonekorrektion
Karte zum Projekt

Zusammenarbeit Kantone und Bund

Die Kantone Wallis und Waadt sind die Bauherren des Hochwasserschutzprojektes. Sie haben das Generelle Projekt erstellt und ihre Regierungen hiessen das Projekt 2016 gut. Nun arbeiten die Kantone einzelne Bauprojekte aus und legen diese öffentlich auf. Die Kantonsregierungen genehmigen diese Bauprojekte und die dazu erforderlichen Kredite und vergeben Aufträge. Als Bauherren sind sie für die Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualität verantwortlich.

Kantone können beim Bund Gesuche für finanzielle Beiträge (Subventionen) an Hochwasserschutzprojekte einreichen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist die Subventionsbehörde. Es prüft die einzelnen Hochwasserschutzprojekte und gewährt Subventionen gemäss Wasserbaugesetz. Für diese Subventionen wird alle vier Jahre ein sogenannter ordentlicher Verpflichtungskredit durch das Parlament gesprochen. Das heisst, der Bund reserviert Gelder und verpflichtet sich gegenüber den Kantonen, dieses Geld bereit zu halten.

Weil die 3. Rhonekorrektion ein ausserordentlich grosses Projekt ist, sollen die Unterstützungen des Bundes in einem separaten Verpflichtungskredit sichergestellt werden. Es obliegt damit dem Parlament, diesen Kredit zu genehmigen. Hat das Parlament den Verpflichtungskredit bewilligt, können die Kantone beim Bund für konkrete Projekte Anträge für Subventionen einreichen. Das BAFU prüft die Aufträge und sichert den Bundesbeitrag zu. Die effektive Zahlung des Bundesbeitrages erfolgt erst, wenn der Kanton die Rechnung für die abgeschlossenen Arbeiten vorlegt.

Aufgeweitete Rhône unterhalb von Visp
Aufgeweitete Rhône unterhalb von Visp
© BAFU

Plausibilisierung der Gesamtkostenübersicht

Angesichts der Grössenordnung und der Dauer des Projekts liess das BAFU im Frühjahr 2018 die Gesamtkosten der 3. Rhonekorrektion von einer unabhängigen Stelle plausibilisieren. Diese Studie zeigt, ob die genannten Kosten korrekt ermittelt, vergleichbar mit andern Wasserbauprojekten und somit plausibel sind. Konkret untersuchte das externe Expertenteam die geschätzten Baukosten für den Wasserbau, die geschätzten Kosten für die Beseitigung von Altlasten, die Verschiebung von Infrastrukturen und Anpassung von Brücken, die geschätzten Planungskosten sowie die Kostenschätzung für die Kommunikation und den Landerwerb.

Die Resultate der Studie in Kürze

Die Plausibilisierungsstudie zeigt, dass die geschätzten Gesamtkosten von rund 3,6 Milliarden Franken (Genauigkeit +/- 20 Prozent für den Projektstand des Generellen Projektes der 3. Rhonekorrektion, siehe Kasten) insgesamt im Rahmen liegen und somit plausibel sind. Dies gilt namentlich für den grössten Posten Wasserbau mit 2,1 Milliarden Franken. Gewisse Anteile der Kosten, beispielsweise für Brückenanpassungen, Verschiebung von Werkleitungen (z.B. Abwasserleitungen) oder Altlastensanierungen, sind grundsätzlich durch Dritte zu tragen und werden so das Projektbudget entlasten. Diese Anteile sind noch nicht bekannt, da sie im Einzelfall in den konkreten Bauprojekten ermittelt und, basierend auf den jeweiligen Bestimmungen, im Detail festgelegt werden müssen.

Potential für allfällige Einsparungen gibt es insbesondere bei der Bewirtschaftung des Materials, welches bei der Aufweitung des Flussbettes anfällt. Für das Projekt haben die Kantone zudem zusätzlich zur Gesamtsumme von 3,6 Milliarden Franken noch mögliche Mehrkosten von 630 Millionen Franken angemeldet. Der Expertenbericht kommt zum Schluss, dass der Umgang mit diesen Mehrkosten zu überdenken ist. Einerseits weil das Potenzial für Kostenoptimierungen (insbesondere bei der Materialbewirtschaftung) nicht aufgezeigt wurde, andererseits weil einzelne mögliche Mehrkosten bereits in der Gesamtkostenschätzung berücksichtigt wurden. Solche Mehrkosten könnten zum Beispiel durch Altlasten entstehen, auf die man bei der Detailprojektierung stösst.

Die Kantone prüfen als Bauherren die Empfehlungen der Plausibilisierungsstudie und erstatten dem BAFU Bericht. Der Kanton Wallis ist als federführender Kanton daran, die Empfehlungen umzusetzen. Das BAFU erwartet, dass der Kostenrahmen von 3,6 Milliarden Franken für die 3. Rhonekorrektion eingehalten wird.

Nach der Rückmeldung des Kantons arbeitet das BAFU die Botschaft für den zweiten Bundeskredit aus. Der Bundesrat wird sich damit voraussichtlich noch dieses Jahr befassen. Dann kommt die Vorlage 2019 ins Parlament. Dieser Kredit für die Bundesbeiträge an die 3. Rhonekorrektion dürfte knapp eine Milliarde Franken umfassen.

Dringende Massnahmen schon in Angriff genommen

Dort, wo besonders dringend etwas für den Schutz vor Hochwasser getan werden muss, weil es Schäden in Milliardenhöhe geben könnte, wurden Schutzmassnahmen bereits 2010 in Angriff genommen. So ist in Visp auf einer 8 Kilometer langen Strecke eine Massnahme schon sichtbar umgesetzt: Hochwasserschutzdämme wurden verstärkt, besonders dort, wo Häuser oder Anlagen wie Industrie- oder Gewerbebetriebe nahe an den Fluss kommen. Auf anderen Streckenabschnitten wurde die Rhone aufgeweitet, ökologisch aufgewertet und für die Bevölkerung zugänglich gemacht. Das hilft hier (ab Ende der Arbeiten ca. im Jahre 2021) bereits rund 20 Prozent der potenziellen Schäden von insgesamt 10 Milliarden Franken zu vermeiden. Weitere dringliche Massnahmen stehen in Siders- Chippis, Sitten, Martinach und im Chablais an. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits, die Bauarbeiten dürften in den nächsten Jahren starten.

Nach Abschluss der dringenden Arbeiten in rund 20 Jahren werden rund 60 Prozent der möglichen Schäden an der Rhone reduziert sein. Die verbleibenden 40 Prozent werden mit weniger dringenden Massnahmen ab ungefähr dem Jahr 2040 eliminiert, z.B. im Goms, in Gampel, Brig und Evionnaz.

Video: Rhone bei Visp - Aufweitung flussabwärts

Grosses Projekt – lange Geschichte

In den Lauf der Rhone wurde bereits früher eingegriffen. Eine erste Umgestaltung fand im 19. Jahrhundert statt. Der wilde Alpenfluss beherrschte damals mit seinen verschiedenen Seitenarmen den Talboden und führte immer wieder zu Überschwemmungen. So riss die Rhone Hab und Gut der Bevölkerung weg und manchmal auch die Menschen selber. Krankheiten wie Malaria grassierten im sumpfigen Talboden.

Die 1. Rhonekorrektion von 1863–1884 brachte mehr Sicherheit. Der Fluss wurde begradigt und es wurden Schutzdämme gebaut. Durch Entsumpfung konnte viel Land gewonnen werden. Im 20. Jahrhundert folgte die zweite Rhonekorrektion: Von 1930 bis 1960 wurde die Flussbreite weiter verengt.

Die letzten grossen Überschwemmungen der Jahre 1987, 1993 und 2000 mit Millionenschäden zeigten aber auf, dass dieses System nicht mehr funktioniert. Ein neuer Ansatz war nötig, der sowohl den Schutz vor Hochwasser verbessert, wie auch einen wieder natürlicheren Fluss garantiert – und dabei Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt: Das Projekt 3. Rhonekorrektion.

Projekt 3. Rhônekorrektion

Uferbefestigung mit Vegetation
Uferbefestigung mit Vegetation
© BAFU

Unterstützung der Eidgenossenschaft

Für ein derart grosses Projekt brauchen die Kantone die Unterstützung der Eidgenossenschaft. So sprach das eidgenössische Parlament 2009 für die 3. Rhonekorrektion einen ersten Verpflichtungskredit von 169 Millionen Franken, damit ganz dringende Arbeiten zum Schutz der Bevölkerung und verschiedener Anlagen in Angriff genommen werden konnten. Dieser Kredit galt bis 2014, wurde dann aber verlängert, weil Planung, Absprachen und Arbeiten länger dauerten als ursprünglich geplant.

2009 wurden die Kosten für die dringenden Massnahmen in Visp, Siders-Chippis, Sitten, Martinach und im Chablais durch die Kantone Wallis und Waadt auf 1,6 Milliarden Franken für eine Bauzeit von rund 30 Jahren beziffert. Die Kosten für die restlichen, weniger dringenden Massnahmen wurden nicht veranschlagt, da damals noch keine definitive Grobplanung über die gesamte 3. Rhonekorrektion vorlag.

2018, fast 10 Jahre später, schätzen die Kantone Wallis und Waadt die Gesamtkosten dieses Generationenprojektes mit einer Bauzeit von mehreren Jahrzenten auf 3,6 Milliarden Franken. Diese Kostenschätzung basiert im Vergleich zu 2009 auf einer vollständigen Planung aller Massnahmen, sowohl der dringenden als auch der weniger dringenden. Ausser dem eigentlichen Wasserbau sind in den aktuellen Gesamtkosten auch Kosten wie Kommunikation, Landerwerb, flankierende Massnahmen der Landwirtschaft, Anpassung von Brücken oder die Personalkosten des Kantons Wallis aufgeführt. An den Kosten für das Projekt beteiligen sich neben dem Bund und den Kantonen auch Gemeinden und Dritte, die einen besonderen Nutzen haben, wie beispielsweise die Eigentümer von Gas- und Stromleitungen oder die Verursacher von Altlasten.

Flache und zugängliche Ufer
Flache und zugängliche Ufer
© BAFU

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Letzte Änderung 21.06.2018

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