Massnahmen des Bundes

Zu den Aufgaben des Bundes gehören die Erdbebenüberwachung und die nationale Gefährdungsabschätzung. Der Bund ist dafür verantwortlich, seine eigenen Bauten und Anlagen gegen Erdbeben zu schützen. Auch innerhalb seiner Genehmigungstätigkeit sind Massnahmen zur Erdbebenvorsorge integriert. Im Ereignisfall kann der Bund die Kantone gemäss Prinzip der Subsidiarität unterstützen.

Seit 2001 koordiniert der Bund seine Aktivitäten im Bereich Erdbebenrisikomanagement im Rahmen eines Massnahmenprogramms. Am 13. Dezember  2024 hat der Bundesrat die Massnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 entschieden.

Das Massnahmenprogramm betrifft vier Bereiche:

1. Zusammenarbeit

Die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des Bundes am BAFU stellt die Koordination des Massnahmenprogramms des Bundes mithilfe der interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA) Erdbeben sicher. Zudem besteht ein Austausch und eine Zusammenarbeit zwischen Bund und wichtigen Stakeholdern wie Kantonen, Fachverbänden und Versicherungen.

2. Bereitstellung von Grundlagen

Der Bund informiert und verbreitet Grundlagen und Lösungsansätze und verbessert das Bewusstsein und die Selbstverantwortung bei allen Betroffenen. Dadurch fördert der Bund die Umsetzung von präventiven und vorsorglichen Massnahmen.

BAFU-Publikationen aus dem Bereich Erdbeben

Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) überwacht die seismische Aktivität in der Schweiz und beurteilt die Erdbebengefährdung gemäss dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Der SED ist ebenfalls für den Betrieb eines Erdbebenrisikomodells für die Schweiz zuständig.

3. Vollzug des Erdbebenschutzes im Einflussbereich des Bundes

Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) stellen sicher, dass im Rahmen ihrer Bauvorhaben das geltende Normenwerk eingehalten wird. Vollzogen wird dies durch das BAFU-Instrumentarium „Erdbebenschutz bei Bauvorhaben des Bundes“. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt die Umsetzung der Erdbebenvorschriften für die Nationalstrassen sicher. 

Der Bund hat die Erdbebensicherheit seiner wichtigsten Bauten im In- und Ausland inventarisiert. Aus diesen Inventaren wurden die Objekte bestimmt, deren Erdbebensicherheit bis spätestens 2035 zu verbessern ist.

Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden des Bundes verlangen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Umsetzung der geltenden Anforderungen zum Schutz von Infrastrukturen vor Erdbeben. In Zusammenarbeit mit dem BAFU werden spezifische Richtlinien oder Instrumentarien und Prüfverfahren angewendet.

4. Vorbereitungen für die Ereignisbewältigung

Die Bewältigung eines Schadenbebens ist primär Aufgabe der Kantone. Der Bundesrat führt im Ereignisfall den Einsatz auf Stufe Bund. Bei einem Ereignis von nationaler Tragweite kommt der Bundesstab für Bevölkerungsschutz zum Einsatz. Er beurteilt die Gesamtlage und koordiniert den Einsatz der zusätzlich erforderlichen Ressourcen. Er steuert die Massnahmen des Bundes bei der Ereignisbewältigung und sorgt für deren Abstimmung mit den Kantonen. Bei Bedarf erarbeitet der Bundestab Bevölkerungsschutz Anträge an den Bundesrat. Zur Vorbereitung seines Einsatzes bestehen eine Startstrategie und Ansätze für eine längerfristige Bewältigungsstrategie.

Bei der Erstellung und Abstimmung von Vorsorgeplanungen zwischen Bund, Kantonen, Versicherungen und Betreibern von Infrastrukturen besteht grosser Handlungsbedarf. Die im 2024 fertiggestellte Nationale Vorsorgeplanung (NVP) Erdbeben schafft ein gemeinsames Verständnis, wie Bund, Kantone und Betreibende von kritischen Infrastrukturen die Auswirkungen eines Ereignisses von nationaler Bedeutung bewältigen und die zerstörten oder beschädigten Lebensgrundlagen rasch und nachhaltig wieder instand stellen können.

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Letzte Änderung 29.11.2024

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