Bedeutende Verbesserungen wurden in den letzten Jahren im Umgang mit Naturgefahren erreicht. Dies zeigt der «Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren» zuhanden des Bundesrats. Zu den wesentlichen Fortschritten der letzten vier Jahre zählt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss, die eine wichtige Lücke bei den Grundlagen schliesst. Bei der Bewältigung und Regeneration unterstützt der Bund Kantone und Gemeinden nicht nur finanziell, sondern neu auch mit einem Leitfaden zur Erstellung von Einsatzplänen bei Naturereignissen wie Hochwasser.
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz – Kurzversion
Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren, 2020.
Kurzversion des Berichts an den Bundesrat.
Aktueller Stand
Im Jahr 2016 wurden im Rahmen einer umfassenden Bestandsaufnahme über 60 Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor Naturgefahren vorgeschlagen und vom Bundesrat verabschiedet. Das BAFU hat dem Bundesrat im Dezember 2020 zum ersten Mal einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt. Er zieht eine positive Bilanz: in den letzten vier Jahren hat ein breites Spektrum an Akteuren zahlreiche Projekte gestartet, von denen einige bereits Früchte tragen. Bis heute liegt der Umsetzungsgrad bei 50 %. Die Massnahmen sind in fünf Handlungsfelder unterteilt, wobei der Bericht vor allem diejenigen beschreibt, deren Entwicklung bereits fortgeschritten ist:
Handlungsfeld «Gefahren- und Risikogrundlagen»
In diesem Handlungsfeld wurden in den letzten drei Jahren die meisten Projekte begonnen. Zu den wichtigsten umzusetzenden Massnahmen gehören hier die Ergänzung und periodische Aktualisierung der Gefahrengrundlagen sowie die Erarbeitung kantonaler und nationaler Risikoübersichten. Bereits erfolgreich abgeschlossene Projekte sind die schweizweite Gefährdungskarte Oberflächenabfluss sowie die Methodik für die Kantone, wie Risikoübersichten zu erstellen sind.
Handlungsfeld «Vorsorge»
Ein wichtiger Schritt ist, dass die Planungen neben der Gefährdung auch das Risiko berücksichtigen. Dies gilt für die Massnahmenplanung ebenso wie für die Raumplanung. Dies erfordert teilweise eine Rechtsanpassung. Neu liegt nun ein Leitfaden für die Einsatzplanung (PDF, 3 MB, 04.12.2020) während eines Ereignisses vor.
Im Bereich des naturgefahrengerechten Bauens sind seitens der SIA und der Versicherungen zahlreiche Aktivitäten im Gange. Die überarbeitete Norm SIA 261/1 zur Berücksichtigung der Naturgefahren ist veröffentlicht.
Handlungsfeld «Bewältigung und Regeneration»
Im Handlungsfeld «Bewältigung und Regeneration» sind Verbesserungsmassnahmen in Bezug auf das Hochwassermanagement sowie bei der Koordination der subsidiär zur Verfügung gestellten Bundesmittel im Ereignisfall nötig. Beim Hochwassermanagement liegt der Fokus vor allem auf der risikobasierten Seeregulierung sowie auf der Verbesserung der hydrologischen Vorhersagen.
Handlungsfeld «Risikokommunikation, Bildung und Forschung»
Ziel der Massnahmen in diesem Handlungsfeld ist es:
- Verbesserung der Information aller betroffenen und beteiligten Personen über den risikobasierten Umgang mit Naturgefahren;
- Risikobewusstsein fördern.
Dafür werden Information und Weiterbildung zur Vorsorge und für die Ereignisbewältigung bei Naturgefahren kontinuierlich optimiert. Eine Massnahme zur Schliessung der Forschungslücken im Bereich Wetter- und Klimarisiken wurde bereits erfolgreich umgesetzt, indem an der ETH Zürich eine entsprechende Professur geschaffen wurde.
Handlungsfeld «Übergeordnete Planungen und Zusammenarbeit»
In diesem Handlungsfeld werden Massnahmen umgesetzt, die eine wirkungsvolle, effiziente und koordinierte Umsetzung des Integralen Risikomanagements gewährleisten. Konkret sind dies übergeordnete, kantonale und nationale Gesamtplanungen, die basierend auf Gefahrengrundlagen und Risikoübersichten den Handlungsbedarf ausweisen. Für die Erstellung von kantonalen Gesamtplanungen sind momentan minimale Standards in Erarbeitung.
Wie geht es weiter?
Für die Umsetzung verschiedener Massnahmen ist eine rechtliche Anpassung erforderlich. Bei dieser Anpassung handelt es sich um eine Teilrevision des Wasserbaurechts mit Anpassungen im Waldrecht und Gewässerschutzrecht. Inhaltlich geht es um die Verankerung des Integralen Risikomanagements im Gesetz, um die Beseitigung von Fehlanreizen durch die gleiche Förderung der Massnahmenarten sowie um die Verpflichtung der Kantone, Risikoübersichten und Gesamtplanungen zu erstellen. Die Vernehmlassung erfolgte im Jahr 2021.
Der nächste Bericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren ist für das Jahr 2025 geplant.
Dokumente
Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz (PDF, 2 MB, 08.03.2024)Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren.
Letzte Änderung 08.03.2024