Entsorgung von Rückständen aus der Aufbereitung von Schrott

Beim Umschlag und beim Aufbereiten von Schrott entstehen Abfälle mit einem hohen Fremdstoffanteil und in kleiner Korngrösse. Sie sind in der Regel ein Gemisch aus mineralischen und brennbaren Materialien und enthalten Schadstoffen. Die beim Umschlag oder bei der Aufbereitung von Schrott anfallenden Rückstände aus Fremdmaterialien sind primär Schrottschutt und RESH.

Schrottschutt (Wagenwischgut)

Zum Schrottschutt gehören diejenigen Rückstände, die beim Scheren, Rütteln und Magnetumschlag von Schrott anfallen. Nichtanhaftendes, schrottfremdes Material, das nach dem Entladen des Wagens mit dem Magnet auf dem Boden des Fahrzeuges zurückbleibt, wird auch als Wagenwischgut bezeichnet. Schrottschutt enthält v.a. nichtmagnetisches Material wie Nichteisenmetalle, legierter Stahl, Gummi, Kunststoffe, Holz, Textilien, Beton, oder anderes mineralisches Material.

Die Entsorgung von Schrottschutt (Wagenwischgut) ist umweltverträglich, wenn

  • mit einer mechanischen Separierung beispielsweise folgende Fraktionen erzeugt und diese wie folgt verwertet oder anderweitig entsorgt werden:
    • Eisen und Stahl: Verwertung in Stahlwerken, Giessereien oder der Metallurgie
    • Nicht-Eisen-Metall und nichtmagnetischer Stahl: Verwertung in Giessereien oder der Metallurgie
    • Brennbare Materialien (Kunststoffe, Textilien, Holz, etc.): Verbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder einer anderen geeigneten Verbrennungsanlage
    • Mineralische Materialien: (Steine, Beton etc.): Ablagerung auf einer geeigneten Deponie gemäss VVEA

    Dazu geeignet sind Prozesse wie „Siebtrommel", „Schwimm-Sink-Anlage",
   „Rotormühle", „Wirbelstromsichter", „Magnetscheider", „Farbsortierung" und
   „händisches Aussortieren"  sowie Kombinationen davon.

  • der Schrottschutt zusammen mit RESH entsorgt wird oder
  • eine direkte schmelzmetallurgische Behandlung erfolgen kann (z.B. zusammen mit Schrott im Stahlwerk einschmelzen).

Nichtmetallische Schredderabfälle («RESH», Schredderleichtfraktion)

Als RESH wird die nichtmetallische Feinfraktion einschliesslich der Filterstäube bezeichnet, die beim Schreddern anfällt. Sie wird auch Schredderleichtfraktion ("SLF") genannt.

Die Entsorgung von RESH ist umweltverträglich, wenn:

  • folgende Fraktionen erzeugt und diese wie folgt verwertet oder anderweitig entsorgt werden:
    • Metalle: Verwertung in Stahlwerken, Giessereien oder der Metallurgie
    • Mineralische Materialien: Ablagerung auf einer geeigneten Deponie gemäss VVEA
    • Brennbare Materialien: Verbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder einer anderen geeigneten Verbrennungsanlage
  • oder wenn er in einer KVA oder einer anderen geeigneten Verbrennungsanlage verbrannt wird.

Zurzeit existiert noch kein Prozess, der RESH optimal umweltverträglich behandelt. Als Stand der Technik ist die Verbrennung von RESH in Kehrichtverbrennungsanlagen oder anderen geeigneten Verbrennungsanlagen zugelassen. Die Annahmebedingungen für Schadstoffe (z.B. PCB) der betreffenden Anlage sind einzuhalten.

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Letzte Änderung 01.10.2019

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