Klimaverträglich sind Investitionen und Finanzierungen, wenn sie mit dem international vereinbarten Klimaziel, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten, übereinstimmen. Das Parlament hat dieses Ziel auch explizit im Zweckartikel des totalrevidierten CO2-Gesetzes verankert. Die Umsetzung dieses Ziels soll vorerst durch freiwillige Massnahmen der Finanzbranche erreicht werden. Die Wirkung der freiwilligen Anstrengungen auf das Klima erfasst der Bund periodisch.
Nach 2017 haben das BAFU und das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF im 2020 einen zweiten, umfassenden Test initiiert, mit dem Finanzportfolien auf ihre Klimaverträglichkeit analysiert werden. Dieser Test wird unter dem Titel PACTA 2020 (Paris Agreement Capital Transition Assessment) durchgeführt. Alle Schweizer Banken, Vermögensverwaltenden, Pensionskassen und Versicherungen konnten freiwillig und anonym ihre Portfolien testen lassen. Der Pensionskassenverband ASIP, der Versicherungsverband SVV, die Bankiervereinigung SBVg, der Verband der Fonds- und Vermögensverwalter SFAMA sowie die Konferenz für Anlagestiftungen KGAST unterstützen die Klimaverträglichkeitstests.
Insgesamt haben sich dieses Mal 179 Finanzinstitute freiwillig testen, mehr als doppelt so viele wie 2017. Die Ergebnisse zeigen ein repräsentatives Bild des gesamten Schweizer Finanzmarkts: Rund 80 Prozent der Investitionen in globale Aktien und Unternehmenanleihen, die Hälfte aller Immobilien von institutionellen Investoren sowie drei Viertel der Schweizer Wohngebäude – abgedeckt über Hypotheken – konnten untersucht werden. Eine qualitative Umfrage gibt zudem Aufschluss über klimarelevante Strategien. Zusätzlich zeigt ein Stresstest Risiken auf.
PACTA 2020 wird international koordiniert. Anlässlich des UN-Klimagipfels 2019 in New York hat die Schweiz zusammen mit den Niederlanden eine entsprechende Initiative vorgestellt. Die Länder, die sich dieser Initiative anschliessen, unterstützen ihre Finanzinstitutionen dabei, Investitionen auf international vergleichbare Weise auf ihre Klimaverträglichkeit zu prüfen und auf das 1,5-Grad-Ziel des Weltklimarats auszurichten (vgl. Medienmitteilung vom 20.09.2019).