Regulatorische Arbeiten zu Nachhaltigkeit im Finanzmarkt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung 29. Juni 2022 die «Swiss Climate Scores» lanciert. Er empfiehlt allen Schweizer Finanzmarktakteuren, dieses Indikatorenset wo sinnvoll bei sämtlichen Anlageprodukten und Kundenportfolien anzuwenden. Damit die «Swiss Climate Scores» auch künftig «Best-practice» bezüglich Klimatransparenz darstellen, sollen sie regelmässig bezüglich Vergleichbarkeit und Anreizwirkung überprüft und bei Bedarf angepasst werden, erstmals im Verlauf von 2023.

Swiss Climate Scores

Best Practice Transparenz zur Klimaverträglichkeit von Investitionen: Swiss Climate Scores

Die sechs Indikatoren zeigen, wie klimafreundlich die im Portfolio gehaltenen Unternehmen heute wirtschaften und was sie künftig planen. Eine Studie im Auftrag des BAFU hat untersucht, wie der vorausschauende Indikator zum «globalen Erwärmungspotenzial» aufgebaut sein soll und verschiedene Methoden verglichen. Sie kommt zum Schluss, dass der Indikator wertvolle Informationen bereitstellt, aber durch weitere Indikatoren ergänzt werden soll.Bei der Methodenwahl ist der Verwendungszweck zentral: «Implied Temperatur Rise ITR-Methoden» können für die Berichterstattung besonders nützlich sein, da sie alle Sektoren und langfristige Klimaversprechen der Unternehmen einbeziehen. Methoden wie die PACTA-Klimatests können für den Dialog mit Unternehmen («Engagement») und sektorspezifische Klimaziele besonders geeignet sein, weil sie auf die tatsächlichen Produktionspläne der Unternehmen fokussieren. Verschiedene Methoden werden aktuell weiterentwickelt, daher ist der Indikator zum «globalen Erwärmungspotenzial» noch optional.

Portfolio Climate Alignment (PDF, 1 MB, 22.06.2022)Studie im Auftrag des BAFU (auf Englisch)

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht Massnahmen aufzuzeigen, wie die Schweiz ihre Finanzmittelflüsse klimaverträglich ausrichten kann. An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat er diesen Bericht gutgeheissen. Besonders klimawirksam sind Massnahmen, welche die klimaverträgliche Ausrichtung der Investitionen explizit beinhalten, wie Branchenvereinbarungen zwischen Finanzbranchen und dem Bund. Weiter kann mehr Transparenz bezüglich klimaschädigenden und -freundlichen Investitionen indirekt eine positive Klimawirkung erzielen, da sie zu besser informierten Investitionsentscheiden führt (vgl. Medienmitteilung zum Postulatbericht vom 17.11.2021). An der gleichen Sitzung hat er beschlossen, Transparenzmassnahmen zur Vermeidung von Greenwashing weiterzuverfolgen und den Abschluss von Branchenvereinbarungen mit den Finanzmarktakteuren anzustreben (vgl. Medienmitteilung zu Greenwashing vom 17.11.2021).

Der Bundesrat hat sich bereits mit dem Bericht «Nachhaltigkeit im Finanzsektor» (Juni 2020) zum Ziel gesetzt, dass der Finanzplatz für nachhaltige Finanzdienstleistungen führend werden soll. Nicht nur soll damit die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, sondern auch ein effektiver Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen geleistet werden (vgl. Medienmitteilung vom 26.06.2020).

Die FINMA hat grosse Banken und Versicherungsunternehmen verpflichtet, ab Juli 2021 klimabedingte Finanzrisiken systematisch offenzulegen. Der Ständerat hat drei Postulate überwiesen, um weitergehende Massnahmen zu eruieren (vgl. Reiter «Recht» unten auf der Seite «Klima und Finanzmarkt»). Mit Forschungsarbeiten prüft das BAFU zudem mögliche Erweiterungen der regelmässigen PACTA-Fortschrittsmessung auf weitere Umweltbereiche wie Biodiversität. Ebenfalls wird mit verschiedenen Forschungsarbeiten untersucht, welche Strategien von Finanzmarktakteuren eine tatsächliche Klima- und Umweltwirkung in der Realwirtschaft erzeugen (vgl. auch Klimawirkung und Risiken).

Weil viele Schweizer Finanzmarktakteure in der EU ebenfalls Finanzprodukte vertreiben, sind die EU-Regeln besonders relevant. Die Europäische Kommission hat ihre Strategie zu nachhaltigen Finanzen erweitert und verschiedene regulatorische Änderungen 2021 in Kraft gesetzt, wie zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und -wirkungen für alle Finanzprodukte oder zur expliziten Berücksichtigung von nicht-finanziellen Zielen bei der Kundenberatung. Ein Klassifizierungssystem für ‚grüne‘ wirtschaftliche Aktivitäten (Taxonomy) besteht zudem bereits für den Bereich "Klima".

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Letzte Änderung 01.07.2022

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