Der kantonale Richtplan legt fest, wie sich bestimmte Nutzungen entwickeln sollen und welche Landschaftsqualitätsziele und Landschaftswerte zu beachten sind. Das Landschaftskonzept Schweiz sowie kantonale Landschaftskonzeptionen sind dafür eine wichtige Grundlage. Regionen und Gemeinden orientieren sich ihrerseits am kantonalen Richtplan.
Der Richtplan ist ein Koordinationsinstrument, mit dem die Kantone für die Landschaftsentwicklung wichtige strategische und räumliche Aussagen machen.
Ausrichtung am Landschaftskonzept Schweiz
Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist als «Konzept nach Art. 13 RPG» ein behördenverbindliches Raumplanungsinstrument des Bundes. Es gibt raumplanerische Grundsätze, Landschaftsqualitätsziele und ebenfalls für die Raumplanung gültige Sachziele vor. Der Richtplan zeigt auf, wie die behördenverbindlichen Ziele des LKS berücksichtigt werden.
Landschaftsinhalte im kantonalen Richtplan
Der kantonale Richtplan steckt den konzeptionell-räumlichen Rahmen für das Thema Landschaft ab. Er legt dar, wie schonungsvoll mit der Landschaft umzugehen ist und welche Rolle dabei den Regionen und Gemeinden zukommt. Im Rahmen der Landschaftskonzeption erarbeitet der Kanton unter anderem Landschaftserhaltungs- und Landschaftsentwicklungsziele und beschreibt die Besonderheiten und Defizite der Landschaften für das ganze Kantonsgebiet.
Die Kantone führen ausserdem im Richtplan die besonders schönen Gebiete auf. Als Grundlage dienen ihnen dabei die Objekte der Bundesinventare (BLN, Moorlandschaften, ISOS, IVS), die Pärke von nationaler Bedeutung und die Welterbegebiete, aber auch Inventare kantonal bedeutender und schützenswerter Landschaften oder räumliche Analysen wie die Tranquillity map. Diese verzeichnet für das Mittelland grössere naturnahe, wenig lärmbelasteten Gebiete, die sich für die ruhige Erholung eignen.
Wirkungen des kantonalen Richtplans
Mit der Festlegung im Richtplan werden die Landschaftserhaltungs- und Landschaftsentwicklungsziele verbindlich. Der Richtplan beleuchtet ausserdem den Umgang mit der Landschaft in den verschiedenen Sachbereichen wie z.B. Tourismus, Freizeit und Erholung, Landwirtschaft, Infrastrukturen, Siedlung oder ausserhalb der Bauzonen.
Der kantonale Richtplan führt zudem aus, wie die herausragenden nationalen und kantonalen Landschaften zu sichern und zu stärken sind (Bundesinventare, Pärke, Welterbegebiete etc.).
Der Richtplan erteilt den kantonalen Behörden Handlungsanweisungen für die Erhaltung und Förderung der Landschaft. Er macht zudem Vorgaben und formuliert Planungsaufträge an Gemeinden und Regionen.
Merkblatt: Bezeichnung von Pärken nach NHG im kantonalen Richtplan (PDF, 232 kB, 10.05.2023)Bundesamt für Raumentwicklung ARE. 2023
Konkretisierung und Umsetzung durch Regionen und Gemeinden
Der kantonale Richtplan erlaubt in manchen Bereichen nur generelle Aussagen. Die Gemeinden und Regionen müssen die Landschaftsqualitätsziele darum weiter für ihre Anwendung interpretieren. Ziel ist es, die regional spezifischen Eigenheiten zu erkennen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, sodass sie zur Lebensqualität der heutigen Bevölkerung aber auch künftiger Generationen beitragen.
Für die Gemeinden und Regionen geeignete strategische Instrumente sind beispielsweise regionale Richtpläne oder kommunale Landschaftsentwicklungskonzepte. Für deren Erarbeitung bietet das Vorgehen der Landschaftskonzeption Orientierung. Neben Expertenwissen ist schliesslich auch die Beteiligung der Betroffenen (Mitwirkung) sehr wichtig.
Letzte Änderung 20.03.2023