Waldbewirtschaftung

Der Schweizer Wald wird nachhaltig bewirtschaftet und muss zahlreiche Funktionen gleichwertig erfüllen. Gesetzliche Grundlagen stellen eine nachhaltige Nutzung sicher, und die Waldplanung setzt diese hauptsächlich um. Der Bund versucht mit gesetzlichen Grundlagen, Beiträgen für die Waldbewirtschaftung sowie Information und Sensibilisierung passende Bedingungen zu schaffen. Zudem wird sich die Waldbewirtschaftung an die aktuellen und künftigen Herausforderungen wie den Klimawandel und Schadorganismen anpassen müssen.

Mit der Waldpolitik 2020 stimmt der Bund die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald optimal aufeinander ab. Er stellt eine nachhaltige Bewirtschaftung sicher und schafft günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft. Die Waldpolitik 2020 legt insgesamt elf Ziele fest. Diese betreffen das Holznutzungspotenzial, den Klimawandel, die Schutzwaldleistung, die Biodiversität, die Waldfläche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft, den Waldboden (inkl. Trinkwasser und Baumvitalität), den Schutz vor Schadorganismen, das Gleichgewicht von Wald und Wild, die Freizeit und Erholungsnutzung sowie die Bildung und Forschung (inkl. Wissenstransfer).

Mit der Ressourcenpolitik Holz hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Weichen für eine konsequente, aber nachhaltige Holznutzung aus einheimischen Wäldern und eine ressourceneffiziente Verwertung des Rohstoffs Holz gestellt. Zur zielgerichteten Umsetzung der Ressourcenpolitik Holz dient der Aktionsplan Holz. Bei der Umsetzung steht der ökologisch und ökonomisch sinnvolle Einsatz des Holzes im Vordergrund. Das BAFU übernimmt die Federführung für diese Politik in Abstimmung mit den relevanten Partnern.

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Letzte Änderung 22.04.2022

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