Die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA liefert ein landesweit repräsentatives Bild über den Zustand und die Entwicklung der Grundwasserressourcen, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht.
Das BAFU erfasst im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA Zustand und Entwicklung der Grundwasserressourcen an mehr als 600 Messstellen in der Schweiz. Beobachtet werden der natürliche Zustand und die Beeinflussung durch menschliche Aktivitäten der für die Schweiz typischen Grundwasserleiter.
Die Nationale Grundwasserbeobachtung hat zum Ziel:
- Zustand und Entwicklung der Grundwasser-Qualität und -Quantität auf Landesebene zu dokumentieren
- Das Auftreten problematischer Stoffe bzw. unerwünschter Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu verfolgen
- Die Wirksamkeit bereits ergriffener Schutzmassnahmen (z. B. ökologische Massnahmen in der Landwirtschaft) zu kontrollieren und die Notwendigkeit weitergehender Schutzmassnahmen aufzuzeigen
- Die wichtigsten Grundwasservorkommen der Schweiz zu charakterisieren und zu klassifizieren.
NAQUA bildet die Grundlage für einen gesamtschweizerisch koordinierten Schutz der natürlichen Ressource Grundwasser und dient damit letztlich dem Schutz des Menschen vor schädlichen Organismen und Stoffen. Die erhobenen Daten fliessen in die nationale und internationale Berichterstattung ein.
Das Messnetz der Nationalen Grundwasserbeobachtung besteht aus den vier Modulen QUANT, SPEZ, TREND und ISOT. Im Modul QUANT wird die Grundwasser-Quantität erfasst, in den beiden Modulen SPEZ und TREND die Grundwasser-Qualität. Das Modul ISOT beobachtet stabile Wasserisotope im Niederschlag und in Fliessgewässern.
Zustand und Entwicklung Grundwasser Schweiz
Ergebnisse der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, Stand 2016. 2019
Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat den Bund verpflichtet, Daten zur Umweltbelastung (BV Art. 65, USG Art. 44), zur Wasserqualität und zu den hydrologischen Verhältnisse in der Schweiz zu erheben (GSchG Art. 57) sowie die Öffentlichkeit über die entsprechenden Ergebnisse zu informieren (USG Art. 10e, GSchG Art. 50 u. Art. 57). Die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA erfüllt diese Bundesaufgaben im Bereich Grundwasser.
Letzte Änderung 15.08.2019