Ökologische öffentliche Beschaffung

Die öffentliche Hand beschafft Waren, Dienst- und Bauleistungen für jährlich etwa 41 Mrd. CHF und hat mit einem solchen Konsumvolumen ein entsprechendes Gewicht. Indem sie umweltverträgliche und ressourcenschonende Produkte nachfragt, kann die öffentliche Hand aktiv eine innovative und nachhaltige Wirtschaft fördern. Damit übernimmt sie auch eine Vorbildrolle.

Jedes Jahr beschafft die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) Waren, Dienst- und Bauleistungen für mehr als 41 Mrd. CHF. Damit kann sie als Konsumentin einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Markt nehmen. Mit ökologischen Anforderungen, z.B. hinsichtlich des Energieverbrauchs oder des Chemikaliengehalts der gelieferten Produkte, und einer konsequenten Berücksichtigung des Lebenszyklus fördert die öffentliche Hand die Entwicklung qualitativ hochstehender, innovativer und ressourcenschonender Produkte. Durch ihre Nachfrage kann die öffentliche Hand insbesondere in der Kreislaufwirtschaft eine Vorreiterrolle einnehmen und so wirksam zum Klimaschutz und zur Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen. Geht der Staat bei der ökologischen Beschaffung mit gutem Beispiel voran, stärkt er auch die Glaubwürdigkeit der staatlichen Umweltpolitik.

Die ökologische öffentliche Beschaffung ist ein vielschichtiger Prozess: Am Anfang steht die Bedarfsanalyse. Je nachdem, was beschafft werden soll, stehen andere Aspekte der Nachhaltigkeit im Fokus. Um bei verschiedenen Warengruppen die relevanten ökologischen (und sozialen) Themen auszumachen, dient die sogenannte Relevanzmatrix den Bedarfs- und Beschaffungsstellen als Orientierungshilfe.

Zu den Hilfsmitteln für die ökologische öffentliche Beschaffung gehört die Wissensplattform WöB mit Empfehlungen, Kriterien für verschiedene Produktkategorien und weiteren Informationen und Hinweisen rund um die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Ein Blick in die EU und deren Vergabepraxis kann ebenfalls als Inspirationsquelle dienen. Zunehmender Beliebtheit bei öffentlichen Einkäuferinnen und Einkäufern erfreuen sich (Umwelt-)Labels. Sie dürfen bei der öffentlichen Beschaffung zur Bestimmung der erwarteten Leistungen und zur Evaluation der Angebote verwendet werden. Zudem können sie als Nachweis für die Einhaltung der verlangten Anforderungen dienen.

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Letzte Änderung 06.10.2021

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