Waldfläche in der Schweiz

Fast ein Drittel der Schweizer Landesfläche ist heute bewaldet. Im Mittelland bleibt die Waldfläche konstant, während sie in den Voralpen und im Alpenraum zugenommen hat. Waldeinwuchs wird vor allem auf landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Flächen beobachtet.

Entwicklung der Waldflächen zwischen 1985 und 2013 (Quelle: LFI)

Die heutige Waldflächenentwicklung ist regional und nach Höhenlage sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während sich die Waldfläche im Jura und im Mittelland seit 1985 nicht signifikant verändert hat, beträgt der Zuwachs auf der Alpensüdseite und in den Alpen gemäss dem neusten Landesforstinventar (LFI4b, 2013) zwischen 8 bis 28%. Der Wald gewinnt also vor allem in den Höhenlagen zwischen 1000 Meter und der Vegetationsgrenze an Terrain. Im Mittelland hingegen steht der Wald weiterhin unter starkem Druck.

Gebiete mit konstanter Waldfläche

In den Ballungsgebieten des Mittellands nimmt der Druck auf den Wald stetig zu, da mit der Bevölkerungszunahme auch der Bedarf an Siedlungen und Infrastrukturen steigt. Dank der starken Waldgesetzgebung (Rodungsverbot, Rodungsersatzpflicht) konnte die Waldfläche in diesen Gebieten trotzdem konstant gehalten werden.

Waldfläche Muttenz 1925, Foto: Karl Lüdin, Liestal

Dank geltendem Rodungsverbot kann die Waldfläche auch in stark besiedelten Gebieten erhalten werden. Muttenz 1925 und 1999

Landesweit werden jährlich im Durchschnitt für rund 160 ha Wald Rodungsbewilligungen erteilt. Davon sind 70% temporäre Waldrodungen, welche an Ort und Stelle wieder ersetzt werden. Für die verbleibenden definitiven Rodungen werden in erster Linie Ersatzaufforstungen geleistet. In Ausnahmefällen werden Ersatzmassnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes erbracht, um landwirtschaftliches Kulturland (vorwiegend Fruchtfolgeflächen oder gleichwertige Landwirtschaftsflächen in höheren Lagen) sowie ökologisch oder landschaftlich wertvolle Gebiete zu schonen.

Gebiete mit zunehmender Waldfläche

Zwischen 1985 und 2013 hat sich das Waldareal in der Schweiz insgesamt um knapp 115‘000 ha oder im Durchschnitt 4‘105 ha pro Jahr ausgedehnt. Davon betroffen sind zu fast 90 % die Regionen der Alpen und Alpensüdseite, wo viele Bergbauern die Bewirtschaftung von Alpweiden und wenig produktiven Vegetationsflächen bereits vor Jahren aufgegeben haben.

Die Waldausdehnung betrifft hauptsächlich Gebiete, die landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden.

Auswirkungen der Waldausdehnung

Die Waldausdehnung wirkt sich in vielen Bereichen positiv aus, kann aber auch Nachteile mit sich bringen. So kann sie an Hanglagen im Bereich von Siedlungen und Verkehrswegen zu einem besseren Schutz vor Naturgefahren beitragen. Durch die Wiederbewaldung wird der Atmosphäre zudem ein Teil des Treibhausgases Kohlendioxid entzogen und organisch gebunden. Auch hat die vermehrte Durchwurzelung der Böden je nach Standort einen positiven Effekt auf die Reinigung und Speicherung des Grundwassers. Überdies vergrössern neue Waldflächen langfristig die verfügbaren Holzressourcen und bieten zusätzlichen Lebensraum für störungsempfindliche Tierarten.

Neben diesen positiven Auswirkungen fällt vor allem der Verlust an artenreichen Biotopen durch das Einwachsen von Bergwiesen negativ ins Gewicht. Die ursprüngliche Kulturlandschaft in den Gebirgsregionen wird durch die natürliche Wiederbewaldung monotoner, was auch ihren Erholungswert und die Attraktivität für den Tourismus schmälern kann.

Verzicht auf Realersatz von Rodungen grundsätzlich möglich

In Berggebieten mit stark zunehmender Waldfläche kann auf Realersatz (=Wiederaufforstung einer gleichwertigen Fläche) verzichtet werden, sofern gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Diese Gebiete müssen zuvor von den Kantonen offiziell als «Gebiete mit zunehmender Waldfläche» ausgeschieden werden.

Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen

Mit der Änderung des Waldgesetzes vom 16. März 2012 wird den Kantonen ausserdem die Möglichkeit gegeben, auch ausserhalb der Bauzonen eine statische Waldgrenze festzulegen in Gebieten, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern will. Diese Gebiete sind im kantonalen Richtplan zu bezeichnen. In vielen Fällen sind Flächen betroffen, die für die Artenvielfalt oder für die Landschaft eine wichtige Bedeutung haben.

Mit der Festlegung einer statischen Waldgrenze wird der dynamische Waldbegriff lokal aufgehoben, was dazu führt, dass eine neu entstandene Bestockung ausserhalb dieser Grenze rechtlich nicht als Wald gilt und ohne Rodungsbewilligung entfernt werden kann.

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Letzte Änderung 01.09.2023

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