Flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (FHKW) überschreiten den Grenzwert von 1 µg/l landesweit an 3% der Messstellen. In urban geprägten Einzugsgebieten liegen die FHKW-Konzentrationen an knapp 11% der Messstellen über diesem Wert.
Gemäss der Gewässerschutzverordnung (GSchV) soll Grundwasser generell keine künstlichen langlebigen Substanzen enthalten. Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, gilt für flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (FHKW) zusätzlich ein Grenzwert («numerische Anforderung») von 1 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Im Jahr 2017 lagen die Konzentrationen der analysierten FHKW an 3% der NAQUA-Messstellen über diesem Grenzwert. An insgesamt 24% der Messstellen wurden FHKW im Grundwasser nachgewiesen.
Tetrachlorethen und Trichlorethen
Die meisten Nachweise entfallen auf Tetra- und Trichlorethen. Mit Abstand am häufigsten wurde der Grenzwert von 1 µg/l durch Tetrachlorethen überschritten. An insgesamt 12 Messstellen lagen die Konzentrationen von Tetrachlorethen über diesem Wert; dies entspricht einem Anteil von mehr als 2% der Messstellen. Beide Chemikalien wurden in grossen Mengen als Lösungs- und Reinigungsmittel in Industrie- und Gewerbe verwendet und gelangten vor allem in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts durch ihren sorglosen Umgang in die Umwelt. So sind an ehemaligen Betriebsstandorten und alten Deponien Altlasten entstanden, welche heutzutage meist die Ursache bei Verunreinigungen des Grundwassers sind. Im Grundwasser sind diese beiden Substanzen schwer abbaubar.
Leicht rückläufig
Zwischen 2007 und 2017 sank die Zahl der Messstellen, an denen FHKW in Konzentrationen von mehr als 1 µg/l nachgewiesen wurden, von knapp 5% auf 3%. Auch die Anzahl an FHKW-Nachweisen hat in diesem Zeitraum leicht abgenommen.
Die Zahl der Messstellen mit Nachweisen von Trichlorethen und 1,1,1-Trichlorethan ging in den letzten 15 Jahren leicht zurück, während für Tetrachlorethen keine eindeutige Tendenz erkennbar ist.
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Zustand und Entwicklung Grundwasser Schweiz
Letzte Änderung 02.12.2020