Flüchtige organische Verbindungen

Flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (FHKW) werden aus der Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) am häufigsten im Grundwasser nachgewiesen und überschreiten an 3% der Messstellen den Grenzwert. Monozyklische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (MAKW und PAK) treten dagegen nur selten auf.

Gemäss der Gewässerschutzverordnung (GSchV) soll Grundwasser generell keine künstlichen langlebigen Substanzen enthalten. Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, gilt für flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (FHKW) und monozyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (MAKW) zudem ein Grenzwert («numerische Anforderung») von 1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) und für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) von 0,1 µg/l.

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Flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe im Grundwasser (2020) sowie CKW-belastete Betriebsstandorte. Maximalwert pro NAQUA-Messstelle.
© BAFU

FHKW am häufigsten nachgewiesen

An 25% der Messstellen werden FHKW landesweit im Grundwasser nachgewiesen, der Grenzwert wird an 3% der Messstellen überschritten. In urban geprägten Einzugsgebieten liegen die FHKW-Konzentrationen an 10% der Messstellen über dem Grenzwert. Am häufigsten wird der Grenzwert von 1 µg/l durch Tetrachlorethen überschritten.

FHKW stammen meist aus Altlasten, wie z.B. belasteten ehemaligen Standorten von Industrie- und Gewerbebetrieben oder alten Deponien. Sie wurden früher in grossen Mengen als Lösungs- und Reinigungsmittel in Industrie und Gewerbe verwendet und gelangten vor allem in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts durch den unsachgemässen Umgang mit diesen Substanzen in die Umwelt. Im Grundwasser sind FHKW schwer abbaubar und verunreinigen daher das Grundwasser bis heute.

MAKW und PAK überschritten im Jahr 2020 den jeweiligen Grenzwert nicht. MAKW wurden an 3% der Messstellen und PAK lediglich an zwei Messstellen nachgewiesen.

Der Benzinzusatzstoff MTBE, für den in der GSchV kein Grenzwert festgelegt ist, wurde an mehr als 3% der Messstellen in Konzentrationen von bis zu 1,0 µg/l nachgewiesen. Der Trinkwasser-Höchstwert der TBDV von 5 µg/l für die Summe von MTBE und ETBE wurde nie überschritten.

FHKW leicht rückläufig

Zwischen 2007 und 2020 sank die Zahl der Messstellen, an denen FHKW in Konzentrationen von mehr als 1 µg/l nachgewiesen wurden, von 5% auf 3%.

Auch die Zahl an Messstellen mit Konzentrationen von Tetrachlorethen von über 1 µg/l ging deutlich zurück.

Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2020: 2.9 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2019: 2.9 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2018: 3.1 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2017: 2.9 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2016: 2.7 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2015: 3.4 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2014: 3.8 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2013: 3.4 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2012: 3.6 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2011: 4.7 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2010: 4.7 Anteil der NAQUA-Messstellen, an denen die numerische Anforderung der Gewässerschutzverordnung überschritten ist. 2009: 4.7

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA

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Letzte Änderung 23.08.2022

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