Entsorgungsunternehmen, die Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen, benötigen eine Entsorgungsbewilligung der kantonalen Behörde (Art. 8 VeVA). Das Entsorgungsunternehmen muss nachweisen, dass es in der Lage ist, die Abfälle umweltverträglich zu entsorgen (Art. 9 VeVA).