Gesuchseingabe

Finanzhilfegesuche für Bildungsprojekte beim BAFU basieren seit 2020 auf wirkungslogischen Überlegungen. Mit den neuen Formularen und den Anleitungen als Hilfestellung zum Ausfüllen liegen Grundlagen zur Unterstützung der Antragstellenden vor, ihre Projekte wirkungsorientiert auszurichten.

Gesuche werden nur geprüft, wenn sie mit den offiziellen BAFU-Formularen eingereicht werden.

Ablauf

1. Schritt: Vorbereitung

Lesen Sie den Leitfaden «Umweltbildungsprojekte mit Wirkung». Darin wird erläutert, was Wirkungsorientierung bedeutet und wie Sie Ihr Projekt nach diesem Ansatz entwickeln können.

Leitfaden Umweltbildungsprojekte mit Wirkung (PDF, 615 kB, 13.05.2021)Anleitung für die Eingabe von Gesuchen und Offerten

2. Schritt: Projektskizze

Bevor der eigentliche Projektantrag eingereicht wird, ist es ratsam, beim BAFU zuerst eine Projektskizze einzureichen. Als Hilfe zum Ausfüllen des Formulars dient die «Anleitung Projektskizze Kleinprojekte».

Auf der Grundlage dieser Skizze wird über das weitere Vorgehen entschieden. Für kleinere Projekte genügt die Eingabe der Projektskizze.

Anleitung Projektskizze Kleinprojekte (PDF, 521 kB, 10.05.2023)Anleitung für die Eingabe von Projektskizzen und Kleinprojekten

3. Schritt: Projektantrag

Bei einem grösseren Projekt führt eine positive Beurteilung Ihrer Projektskizze dazu, dass Sie ein umfassendes Gesuch einreichen können.

Der Leitfaden «Umweltbildungsprojekte mit Wirkung» (siehe 1. Schritt) zeigt exemplarisch, wie das Formular für den Projektantrag auszufüllen ist.

4. Schritt: Gesuchseingabe

Vollständig ausgefüllte Projektgesuche sowie die darin erwähnten Beilagen sind elektronisch einzureichen an: bildung@bafu.admin.ch

5. Schritt: Prüfung

Das BAFU prüft das Gesuch und bereitet den Entscheid vor. Die Gesuchsbearbeitung nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.

Finanzierung

Das BAFU finanziert maximal 50% der Gesamtkosten von Bildungsprojekten. Die Projektträgerschaft muss für die restlichen minimal 50% Eigenleistungen erbringen (finanzielle Beiträge, Arbeitsstunden, Material, Räume, Infrastruktur etc.) und/oder Drittmittel beschaffen.

Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss bis zum Vertragsabschluss mit dem BAFU gesichert sein. Zudem können nur Leistungen finanziell unterstützt werden, welche ab Vertragsabschluss ausgeführt werden.

Ob und in welcher Höhe ein Projekt finanziell unterstützt wird, entscheidet das BAFU ausschliesslich auf Grundlage des vollständig ausgefüllten und eingereichten Gesuchsformulars und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Beteiligen sich verschiedene Bundesämter an der Finanzierung, darf der Bundesbeitrag insgesamt nicht höher als 50% der Gesamtprojektkosten betragen.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 12.03.2024

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