Gesuchseingabe

Finanzhilfegesuche für Bildungsprojekte beim BAFU basieren seit 2020 auf wirkungslogischen Überlegungen. Mit den neuen Formularen und den Anleitungen als Hilfestellung zum Ausfüllen liegen Grundlagen zur Unterstützung der Antragstellenden vor, ihre Projekte wirkungsorientiert auszurichten.

Ablauf

  1. Der Gesuchsteller erstellt eine Projektskizze. Diese wird durch das BAFU geprüft. Dem Gesuchsteller wird mitgeteilt, ob ein ordentliches Gesuch ausgefüllt werden kann;
  2. Vollständig ausgefüllte Projektgesuche sowie die darin erwähnten Beilagen sind elektronisch einzureichen an bildung@bafu.admin.ch;
  3. Das BAFU prüft das Gesuch und bereitet den Entscheid vor. Die Gesuchsbearbeitung nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.

Alle notwendigen Formulare zur Gesuchseingabe und die Anleitung zur Wirkungsorientierung finden sich unten in der Box «Weiterführende Informationen».

Finanzierung

Das BAFU finanziert maximal 50% der Gesamtkosten von Bildungsprojekten. Die Projektträgerschaft muss für die restlichen minimal 50% Eigenleistungen erbringen (finanzielle Beiträge, Arbeitsstunden, Material, Räume, Infrastruktur etc.) und/oder Drittmittel beschaffen.

Ob und in welcher Höhe ein Projekt finanziell unterstützt wird, entscheidet das BAFU ausschliesslich auf Grundlage des vollständig ausgefüllten und eingereichten Gesuchsformulars und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Beteiligen sich verschiedene Bundesämter an der Finanzierung, darf der Bundesbeitrag insgesamt nicht höher als 50% der Gesamtprojektkosten betragen.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 23.05.2023

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