Finanzhilfegesuche für Bildungsprojekte beim BAFU basieren seit 2020 auf wirkungslogischen Überlegungen. Mit den neuen Formularen und den Anleitungen als Hilfestellung zum Ausfüllen liegen Grundlagen zur Unterstützung der Antragstellenden vor, ihre Projekte wirkungsorientiert auszurichten.
Gesuche werden nur geprüft, wenn sie mit den offiziellen BAFU-Formularen eingereicht werden.
Zurzeit ist im Rahmen des Entlastungspakets 2027 (EP27) des Bundesrates ein Verzicht auf die Förderung von Umweltbildungsprojekten mittels Finanzhilfen geplant. Eine finanzielle Unterstützung von Bildungsprojekten ist deshalb nur noch bis Ende 2026 möglich. Wir bitten Sie, in Bezug auf geplante Projekte mit uns Kontakt aufzunehmen (bildung@bafu.admin.ch).
Alle weiteren Informationen zum Entlastungspaket 27 sind auf der Webseite des Eidgenössischen Finanzdepartements zu finden:
Neue Informationen werden hier aufgeschaltet sobald verfügbar.
Ablauf
1. Schritt: Vorbereitung
Lesen Sie den Leitfaden «Umweltbildungsprojekte mit Wirkung». Darin wird erläutert, was Wirkungsorientierung bedeutet und wie Sie Ihr Projekt nach diesem Ansatz entwickeln können.
2. Schritt: Projektskizze
Bevor der eigentliche Projektantrag eingereicht wird, ist es ratsam, beim BAFU zuerst eine Projektskizze einzureichen: bildung@bafu.admin.ch. Als Hilfe zum Ausfüllen des Formulars dient die «Anleitung Projektskizze Kleinprojekte».
Auf der Grundlage dieser Skizze wird über das weitere Vorgehen entschieden. Für kleinere Projekte genügt die Eingabe der Projektskizze.
3. Schritt: Projektantrag
Bei einem grösseren Projekt führt eine positive Beurteilung Ihrer Projektskizze dazu, dass Sie ein umfassendes Gesuch einreichen können.
Der Leitfaden «Umweltbildungsprojekte mit Wirkung» (siehe 1. Schritt) zeigt exemplarisch, wie das Formular für den Projektantrag auszufüllen ist.
Eine weitere Hilfe bietet der Leitfaden «Planung und Durchführung von Wirkungsevaluationen». Darin wird erklärt, wie Projektziele messbar formuliert werden können und welche Indikatoren und Methoden sich zur Überprüfung eignen.
4. Schritt: Gesuchseingabe
Vollständig ausgefüllte Projektgesuche sowie die darin erwähnten Beilagen sind elektronisch einzureichen an: bildung@bafu.admin.ch
5. Schritt: Prüfung
Das BAFU prüft das Gesuch und bereitet den Entscheid vor. Die Gesuchsbearbeitung nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.
Finanzierung
Das BAFU finanziert maximal 50% der Gesamtkosten von Bildungsprojekten. Die Projektträgerschaft muss für die restlichen minimal 50% Eigenleistungen erbringen (finanzielle Beiträge, Arbeitsstunden, Material, Räume, Infrastruktur etc.) und/oder Drittmittel beschaffen.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss bis zum Vertragsabschluss mit dem BAFU gesichert sein. Zudem können nur Leistungen finanziell unterstützt werden, welche ab Vertragsabschluss ausgeführt werden.
Ob und in welcher Höhe ein Projekt finanziell unterstützt wird, entscheidet das BAFU ausschliesslich auf Grundlage des vollständig ausgefüllten und eingereichten Gesuchsformulars und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
Beteiligen sich verschiedene Bundesämter an der Finanzierung, darf der Bundesbeitrag insgesamt nicht höher als 50% der Gesamtprojektkosten betragen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 06.03.2025
Kontakt
Projektskizzen und Projektanträge an:
bildung@bafu.admin.ch