Wasser- und Zugvogelreservate

Die Schweiz hat eine besondere Bedeutung als Überwinterungs- und Rastplatz für verschiedene ziehende Wasservogelarten. Die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) schützt die Lebensräume der Zugvögel sowie der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservogelarten.

Header Wasser- und Zugevogelreservate
Rund 500‘000 Wasservögel überwintern jährlich auf Schweizer Flüssen und Seen – wie hier im Ermatinger Becken am Bodensee.
© Stefan Werner

Gemäss Zweckartikel der Verordnung dienen «die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung dem Schutz und der Erhaltung der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel».

Freizeitaktivitäten im Wasser – wie Kitesurfing und Standup-Paddeln – nehmen zu und damit steigt der Druck auf die Wasservogelreservate. 

Die Schweiz hat 10 Wasser- und Zugvogelschutzgebiete von internationaler und 25 von nationaler Bedeutung ausgeschieden. Sie sind ein wichtiger Überwinterungs- und Rastplatz für Zugvögel. Jedes Jahr überwintern in Schweizer Gewässern hunderttausende von Wasser- und Zugvögeln. Die Schutzgebiete dienen auch den ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögeln.

Die Ausscheidung der Reservate basiert auf einem Inventar der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. Die Bezeichnung der Wasservogelgebiete in diesem wissenschaftlichen Inventar beruht auf den Kriterien der Ramsar-Konvention.

Die geschützten Wasservogelgebiete sind Teil der ökologischen Infrastruktur.

Schutzbestimmungen

Die WZVV legt die einzelnen Bestimmungen fest:

  • Die Jagd ist verboten.
  • Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Gebiet herausgelockt werden.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Das Tragen und Aufbewahren von Waffen und Fallen ist verboten.
  • Militärische Übungen mit scharfer oder Übungsmunition sind verboten.
  • Das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen und Modellluftfahrzeugen ist verboten.
  • Drohnen sind verboten.
  • Kitesurfing und Standup-Paddeln sowie das Fahren mit Modellbooten sind verboten.
  • Die Kantone können besondere Massnahmen zur Förderung und zum Schutz der Fischbestände bewilligen. 
  • Die Durchführung von sportlichen Anlässen ist bewilligungspflichtig.

Eine immer grössere Bedeutung erlangt der Schutz vor störenden Freizeit- und Erholungsaktivitäten der Menschen.

Monitoring überwinternde Wasservögel

Heute überwintern etwa 400‘000 bis 500‘000 Wasservögel auf Schweizer Seen und Flüssen. Davon halten sich etwa 30 bis 40 % in den Wasservogelschutzgebieten auf.

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Letzte Änderung 11.07.2023

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