Die Schweiz hat eine besondere Bedeutung als Überwinterungs- und Rastplatz für verschiedene ziehende Wasservogelarten. Die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) schützt die Lebensräume der Zugvögel sowie der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservogelarten.
Gemäss Zweckartikel der Verordnung dienen «die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung dem Schutz und der Erhaltung der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel».
Freizeitaktivitäten im Wasser – wie Kitesurfing und Standup-Paddeln – nehmen zu und damit steigt der Druck auf die Wasservogelreservate.
Die Schweiz hat 10 Wasser- und Zugvogelschutzgebiete von internationaler und 25 von nationaler Bedeutung ausgeschieden. Sie sind ein wichtiger Überwinterungs- und Rastplatz für Zugvögel. Jedes Jahr überwintern in Schweizer Gewässern hunderttausende von Wasser- und Zugvögeln. Die Schutzgebiete dienen auch den ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögeln.
- 1 Ermatinger Becken (TG)
- 2 Stein am Rhein (SH,TG)
- 3 Klingnauerstausee (AG)
- 4 Fanel jusqu'à Chablais de Cudrefin, Pointe de Marin (BE,FR,VD,NE)
- 5 Chevroux jusqu'à Portalban (FR, VD)
- 6 Yvonand jusqu'à Cheyres (FR, VD)
- 7 Grandson jusqu'à Champ-Pittet (VD)
- 8 Les Grangettes (VD,VS)
- 9 Rhône-Verbois (GE)
- 11 Rive droite du Petit-Lac (GE, VD)
- 101 Col de Bretolet (VS)
- 102 Witi (BE,SO)
- 103 Alter Rhein: Thal (SG)
- 104 Rorschacher Bucht / Arbon (SG)
- 105 Zürich-Obersee: Guntliweid bis Bätzimatt (SZ)
- 106 Reuss: Bremgarten - Zufikon bis Brücke von Rottenschwil (AG)
- 108 Kanderdelta bis Hilterfingen (BE)
- 109 Wohlensee Halenbrücke bis Wohleibrücke (BE)
- 110 Stausee Niederried (BE)
- 111 Hagneckdelta und St. Petersinsel (BE)
- 112 Häftli bei Büren (BE)
- 113 Aare bei Solothurn und Naturschutzreservat Aare Flumenthal (SO)
- 114 Plaine de l’Orbe – Chavornay (VD)
- 115 Salavaux (VD)
- 117 Pointe de Promenthoux (VD)
- 118 Rive gauche du Petit-Lac (GE)
- 119 Bolle di Magadino (TI)
- 120 Pfäffikersee (ZH)
- 121 Greifensee (ZH)
- 122 Neeracher Ried (ZH)
- 123 Wauwilermoos (LU)
- 124 Lac de Pérolles (FR)
- 125 Lac de la Gruyère à Broc (FR)
- 126 Chablais Lac de Morat (FR)
- 127 Benkner-, Burger- und Kaltbrunner-Riet (SG)
Die Ausscheidung der Reservate basiert auf einem Inventar der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. Die Bezeichnung der Wasservogelgebiete in diesem wissenschaftlichen Inventar beruht auf den Kriterien der Ramsar-Konvention.
Die geschützten Wasservogelgebiete sind Teil der ökologischen Infrastruktur.
Schutzbestimmungen
Die WZVV legt die einzelnen Bestimmungen fest:
- Die Jagd ist verboten.
- Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Gebiet herausgelockt werden.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Das Tragen und Aufbewahren von Waffen und Fallen ist verboten.
- Militärische Übungen mit scharfer oder Übungsmunition sind verboten.
- Das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen und Modellluftfahrzeugen ist verboten.
- Drohnen sind verboten.
- Kitesurfing und Standup-Paddeln sowie das Fahren mit Modellbooten sind verboten.
- Die Kantone können besondere Massnahmen zur Förderung und zum Schutz der Fischbestände bewilligen.
- Die Durchführung von sportlichen Anlässen ist bewilligungspflichtig.
Eine immer grössere Bedeutung erlangt der Schutz vor störenden Freizeit- und Erholungsaktivitäten der Menschen.
Monitoring überwinternde Wasservögel
Heute überwintern etwa 400‘000 bis 500‘000 Wasservögel auf Schweizer Seen und Flüssen. Davon halten sich etwa 30 bis 40 % in den Wasservogelschutzgebieten auf.
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020 – 2024 (Teil 4: Wildschutzgebiete) (PDF, 3 MB, 11.12.2018)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller
Letzte Änderung 11.07.2023