Pflanzenschutzmittel gefährden die Umwelt und sollten deshalb äusserst sorgfältig und sparsam ausgebracht werden. Kaufen Sie nur soviel Mittel wie wirklich nötig ist, wählen Sie ein Produkt, das für den privaten Gebrauch vorgesehen ist und achten Sie auf einen sachgerechten Umgang.
Anwendung nur auf auf bewachsenen Bodenflächen
Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide, Insektizide u.a.) dürfen auf bewachsenen Bodenflächen wie Gärten, Rasen und Blumenbeeten angewandt werden. Bringen Sie nur soviel Mittel aus wie wirklich nötig und beachten Sie die Sicherheitsangaben auf der Verpackung. Da Pflanzenschutzmittel immer ein gewisses Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, wird die Anwendung besser einer Fachperson überlassen. Wenden Sie das Mittel trotzdem selber an, müssen folgende Regeln beachtet werden:
Herbizidverbot auf Strassen, Wegen und Plätzen, Terrassen und Dächern
Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide) gefährden unsere Umwelt besonders stark und dürfen deshalb auf und entlang von privaten und öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen, auf Terrassen und Dächern seit vielen Jahren nicht mehr ausgebracht werden. Hauswarten, Hobbygärtnern und Hausbesitzern stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung.
Beim Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen wie Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern kann der Boden die chemischen Stoffe nicht zurückhalten, weil eine biologisch aktive Schicht fehlt. Regen wäscht die Herbizide ins Grundwasser aus oder transportiert sie via Kanalisation in Bäche, Flüsse und Seen. Dort beeinträchtigen die Wirkstoffe Kleinlebewesen, stören das ökologische Gleichgewicht und gefährden das Grundwasser.
Merkblatt «Auf Gedeih und Verderb» (PDF, 699 kB, 01.12.2006)Für Haushalte. Gründe für das Herbizidverbot, Bestimmungen und Alternativen. Informationsaktion «Auf Gedeih und Verderb».
Welche Alternativen zum Herbizideinsatz gibt es?
Der Einsatz von Herbiziden ist - falls wirklich nötig - nur auf belebtem Boden erlaubt. Achten Sie darauf, Ihre natürliche Umgebung nicht unnötig mit Giftstoffen zu belasten. Folgende präventiven Massnahmen und Alternativen zum Herbizideinsatz haben sich bewährt:
Merkblatt «10 vorbeugende Massnahmen und Alternativen zum Herbizideinsatz» (PDF, 296 kB, 11.06.2019)
Wieso sind Herbizide weiterhin im Handel erhältlich?
Das Verbot gilt nur auf und an Strassen, Wegen und Plätzen sowie Dächern und Terrassen, nicht aber für bewachsene Böden. Beispielsweise im Blumenbeet oder auf dem Rasen sind diese Produkte weiterhin erlaubt. Der unversiegelte Boden kann hier die chemischen Stoffe zurückhalten und dadurch gelangen sie nicht direkt ins Grundwasser. Da die Verwendung von Herbiziden aber immer mit einem gewissen Risiko für die Umwelt verknüpft ist, überlässt man die Verwendung besser einer Fachperson. Diese kann den fachgerechten und umweltverträglichen Einsatz besser gewährleisten.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Stand der Umsetzung des Herbizidverbots
Letzte Änderung 17.08.2016