Pflanzenschutz im Gartenbau

Pflanzenschutzmittel (PSM) gefährden die Umwelt. Sie dürfen beruflich oder gewerblich nur unter der Anleitung von Personen verwendet werden, die eine spezielle Fachbewilligung besitzen. Beim Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln müssen gewisse Grundsätze befolgt werden. Zudem ist der Einsatz von Herbiziden auf und entlang (50 cm) befestigter Flächen – Strassen, Wegen, Plätzen sowie auf Terrassen und Dächern – seit vielen Jahren nicht mehr erlaubt.

Um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu minimieren, sollen wenn immer möglich Pflanzen angebaut werden, die der Umgebung angepasst sind und Resistenzen gegenüber möglichst vielen Krankheiten und Schädlingen aufweisen. Müssen trotzdem Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, gilt Folgendes zu beachten:

  • Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Gefahrenhinweise auf den Etiketten und Gebrauchsanweisungen sowie im Pflanzenschutzmittelverzeichnis beachten
  • Chemische Mittel sehr gezielt und nur dann einsetzen, wenn keine Alternativmethode zur Verfügung steht
  • Nützlingsschonende Pflanzenschutzmittel vorziehen
  • Möglichst kleine, den Umständen angepasste Giftmengen einsetzen und möglichst wenig Spritzungen durchführen
  • Natürliche Gegenspieler schonen und fördern, so dass die Schädlinge unter der Schadschwelle gehalten werden können
  • Kein Herbizideinsatz auf und an Strassen, Wegen und  Plätzen

Bekämpfung invasiver Neophyten

Invasive Neopyhten - gebietsfremde, sich rasch ausbreitende Pflanzen - gefährden nicht nur die Biodiversität, sondern können auch Schäden an Bauwerken hervorrufen, die Erosionsgefahr erhöhen und Asthma und Hautverbrennungen auslösen. Obwohl sie schwierig zu bekämpfen sind, gilt das Herbizidverbot auch im Umgang mit invasiven Neophyten. Auf folgenden Flächen dürfen Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen vorgenommen werden, sofern andere Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich sind.

  • auf und an National- und Kantonsstrassen
  • auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen
  • in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von diesen

Gesetzliche Grundlagen, Infoblätter, die Schwarze Liste und weitere Informationen:

Fachbewilligung und Weiterbildungen

Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen. Grundlagen, Ausführungsbestimmungen, Prüfungsstellen und weitere Informationen.

Wer bereits eine Fachbewilligung besitzt und entsprechend tätig ist, muss sich gemäss ChemRRV regelmässig über den Stand der besten fachlichen Praxis informieren und sich weiterbilden.

Folgende Institutionen bieten regelmässig Weiterbildungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln an.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 27.10.2015

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