Pflanzenschutzmittel (PSM) gefährden die Umwelt. Sie dürfen beruflich oder gewerblich nur unter der Anleitung von Personen verwendet werden, die eine spezielle Fachbewilligung besitzen. Zudem dürfen sie nicht überall eingesetzt werden. Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvertilgungsmitteln) ist auf und entlang von Strassen, Wegen und Plätzen sowie in einem 50 cm breiten Streifen auf beiden Seiten dieser Flächen seit vielen Jahren ganz verboten.
Unerwünschte Pflanzen dürfen auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern nicht mit Herbiziden bekämpft werden. Auf diesen Flächen fehlt eine biologisch aktive Schicht, so dass der Boden die chemischen Stoffe nicht zurückhalten kann und sie bei Regen direkt in die Gewässer ausgewaschen werden.
Deshalb gilt ein Herbizidverbot:
- auf und an allen Plätzen (Parkplätze, Lagerplätze, Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine, Hartbeläge, Kies- und Mergelflächen etc.)
- auf Dächern und Terrassen
- auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen - ausgenommen ist die Einzelstockbehandlung von Problempflanzen
- auf und an allen Strassen und Wegen, inkl. Randsteine, Trottoirs und Regenabläufe
Welche Alternativen zum Herbizideinsatz gibt es?
Der Einsatz von Herbiziden ist - falls wirklich nötig - nur auf belebtem Boden erlaubt. Achten Sie darauf, Ihre natürliche Umgebung nicht unnötig mit Giftstoffen zu belasten. Folgende präventiven Massnahmen und Alternativen zum Herbizideinsatz haben sich bewährt:
Merkblatt «10 vorbeugende Massnahmen und Alternativen zum Herbizideinsatz» (PDF, 296 kB, 11.06.2019)
Praxishilfe „Umweltverträgliche Vegetationskontrolle"
Das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft hat mit der Unterstützung des ehemaligen BUWAL zwei Praxishilfen für den herbizidfreien Unterhalt herausgegeben. Diese richten sich an Fachleute der Gemeinden und Kantone sowie weiterer öffentlicher und privater Unterhaltsdienste.
- Teil 1: Wegleitung für den herbizidfreien Unterhalt. Grundlagenkenntnisse für die Unterhaltspraxis und die Unterhaltsplanung.
- Teil 2: Praktische Pflegeanleitung, Problempflanzen. Konkrete Handlungsempfehlungen zu repräsentativen Bewuchs-Situationen und Anleitung zum Umgang mit den wichtigsten Problempflanzen.
Bekämpfung invasiver Neophyten
Invasive Neopyhten - gebietsfremde, sich rasch ausbreitende Pflanzen - gefährden nicht nur die Biodiversität, sondern können auch Schäden an Bauwerken hervorrufen, die Erosionsgefahr erhöhen und Asthma und Hautverbrennungen auslösen. Obwohl sie schwierig zu bekämpfen sind, gilt das Herbizidverbot auch im Umgang mit invasiven Neophyten. Auf folgenden Flächen dürfen jedoch Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen vorgenommen werden, sofern andere Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich waren.
- auf und an National- und Kantonsstrassen
- auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen
- in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von diesen
Gesetzliche Grundlagen, Infoblätter, die Schwarze Liste und weitere Informationen unter:
Fachbewilligung und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wer beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen. Grundlagen, Ausführungsbestimmungen, Prüfungsstellen und weitere Informationen:
Wer bereits eine Fachbewilligung besitzt und entsprechend tätig ist, muss sich gemäss ChemRRV regelmässig über den Stand der besten fachlichen Praxis informieren und sich weiterbilden.
Folgende Institutionen bieten Weiterbildungen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und zum herbizidfreien Unterhalt an:
Weiterführende Informationen
Dokumente
Stand der Umsetzung des Herbizidverbots
Informationsaktion «Auf Gedeih und Verderb», 2005
Merkblatt «Strassenunterhalt ohne Herbizid» (PDF, 697 kB, 01.12.2005)Für Werkarbeiter, Gärtner und Hauswarte
Kampagne des ehemaligen BUWAL «Gib dem Unkraut eine Chance!» (1993)
Letzte Änderung 21.06.2022