Richtfunkverbindungen dienen der drahtlosen Übermittlung von Telefongesprächen, Daten sowie Radio- und Fernsehprogrammen zwischen zwei Punkten mit direkter Sichtverbindung. Richtfunkanlagen bestehen aus je einer Parabolantenne am Sende- und Empfangsort.
Kapitel Richtfunk S. 50
1. Enge Bündelung der Strahlung
Parabolantennen bündeln die Strahlung so stark, dass sie in einem engen Strahl konzentriert wird und sich geradlinig zwischen der Sende- und der Empfangsantenne ausbreitet. Wegen dieser starken Bündelung können Richtfunksender im Vergleich zum Rundfunk mit sehr niedrigen Leistungen arbeiten. Für lange Strecken genügen grundsätzlich einige 100 Milliwatt (mW) pro Frequenz, und bei kurzen Entfernungen sind es 10 bis 100 mW. Richtfunkanlagen senden in der Regel nicht gepulst, sondern kontinuierlich und mit konstanter Leistung.
Trotz der anfänglich starken Bündelung weitet sich der Richtstrahl auf dem Weg von der Sende- zur Empfangsantenne allmählich auf. Am Empfangsort wird deshalb eine wesentlich grössere Fläche als jene der Parabolantenne bestrahlt. Je weiter die beiden Anlagen auseinander liegen, desto grösser ist auch die bestrahlte Fläche.
Neben dem Hauptstrahl erzeugen Parabolantennen noch eine Reihe von deutlich schwächeren Nebenstrahlen oder Nebenkeulen. Da sie die Anlage in einem anderen Winkel verlassen als der Hauptstrahl, können sie auch das Gelände neben und unter der Antenne treffen. Messungen bei einer starken Sendeanlage des landesweiten Richtfunknetzes haben Streustrahlungen im Bereich von 0.03 bis 0.15 Volt pro Meter (V/m) ergeben. Wenn im Nahbereich einer Richtfunksendeantenne Immissionen messbar sind, so gehen sie von solchen Nebenkeulen aus.
2. Grenzwerte für Richtfunkanlagen
Ortsfeste Richtfunkanlagen fallen in den Geltungsbereich der NISV. Sie müssen die Immissionsgrenzwerte einhalten, was in der Regel problemlos möglich ist. Überschreitungen können grundsätzlich nur auftreten, wenn sich jemand in unmittelbarer Nähe der Antenne direkt im Richtstrahl befindet. Weil der menschliche Körper in einem solchen Fall die Richtfunkverbindung stark abschwächen oder sogar unterbrechen würde, sind entsprechende Situationen in der Praxis auch aus betrieblichen Gründen unerwünscht. Richtfunkantennen werden deshalb an erhöhten Standorten installiert und bei Bedarf eingezäunt, so dass normalerweise niemand in den Richtstrahl gelangen kann. Damit sind auch die Immissionsgrenzwerte eingehalten. Die NISV legt für Richtfunkanlagen keinen Anlagegrenzwert fest.
Letzte Änderung 23.06.2021