Wie kann man vor Dunkelheit schützen und gleichzeitig für eine qualitativ gute und umweltbewusste Beleuchtung sorgen? Verschiedene Instrumente wie der 7-Punkte-Plan zur Begrenzung von Lichtemissionen und die Relevanzmatrix ermöglichen es, das Licht am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, in der richtigen Intensität und mit dem geeigneten Spektrum einzusetzen.
7-Punkte-Plan
Lichtemissionen sind gemäss Artikel 11 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) in erster Linie mit Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Solche Massnahmen ergeben sich aus den nachfolgend dargestellten sieben Grundsätzen zur Begrenzung von Lichtemissionen, die sowohl im Rahmen von Bewilligungsverfahren durch die zuständigen Behörden als auch von Privatpersonen, z. B. bei dekorativer Beleuchtung, angewendet werden können.
Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen im Überblick (7-Punkte-Plan)
[1] Notwendigkeit
Braucht es eine Beleuchtung?
→ Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss.
→ Bestehende Beleuchtungen miteinbeziehen.
[2] Intensität / Helligkeit
Wie hell muss die Beleuchtung sein?
→ Nur so hell beleuchten, wie nötig.
→ Umgebungshelligkeit miteinbeziehen.
[3] Lichtspektrum / Lichtfarbe
Ist das Lichtspektrum richtig gewählt?
→ Lichtspektrum auf Beleuchtungszweck und
Umgebung abstimmen.
→ Möglichst warmweisse LED einsetzen
(< 3000 Kelvin).
[4] Auswahl und Platzierung der Leuchten
Ist der passende Leuchtentyp gewählt und geeignet platziert?
→ Die Beleuchtung soll möglichst präzise und ohne
unnötige Abstrahlungen in die Umgebung
erfolgen.
[5] Ausrichtung
Sind die Leuchten optimal ausgerichtet?
→ Grundsätzlich von oben nach unten beleuchten.
→ Die Leuchten bei der Montage präzise
ausrichten.
[6] Zeitmanagement / Steuerung
Wann braucht es welche Beleuchtung?
→ Die Beleuchtung nach Tages- bzw. Nachtzeit
und nach Jahreszeit steuern.
→ Das Licht nur dann einzuschalten, wenn es auch
tatsächlich benötigt wird.
[7] Abschirmungen
Sind Abschirmungen vorzusehen?
→ Zusätzliche Abschirmungen in spezifischen
Problemfällen.
Eine detaillierte Darstellung des 7-Punkte-Plans finden Sie in den
«Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» (PDF, 6 MB, 27.10.2021), Kapitel 3.
Relevanz-Matrix
Die Auswirkungen der Lichtemissionen einer Beleuchtungsanlage in einer bestimmten Umgebung hängen hauptsächlich von zwei Kriterien ab:
- Ausmass der Lichtemissionen in den Aussenraum: Die Strassenbeleuchtung hat z. B. einen grösseren Einfluss auf die Umgebung als kleine dekorative Lampen auf Privatgrundstücken.
- Sensitivität der Umgebung: Die gleiche Beleuchtung wird z. B. in einem Naturschutzgebiet (hohe Empfindlichkeit) grössere Auswirkungen haben als in einem Stadtzentrum (geringe Empfindlichkeit).
Je nachdem, wie gross die Lichtemission einer Anlage ist (y-Achse) und wie sensitiv die Umgebung ist, in der sie steht (x-Achse), ergibt sich ein Relevanzindex von 0 bis 4. Je grösser der Zahlenwert, desto höher die Relevanz und desto aufwändigere Massnahmen müssen getroffen werden, um die Emissionen vorsorglich anhand des obengenannten 7-Punkte-Plans zu begrenzen.
Eine detaillierte Darstellung der Berechnung der Auswirkungen einer Beleuchtungsanlage auf eine bestimmte Umgebung finden Sie in den
«Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» (PDF, 6 MB, 27.10.2021), Kapitel 4.
Praxisbeispiele
Letzte Änderung 03.01.2023