Zusammenstellung der Immissions- und Anlagegrenzwerte gemäss NISV für verschiedene Anlagekategorien.
Immissionsgrenzwerte
- Die Immissionsgrenzwerte der NISV sind international harmonisiert.
- Sie schützen vor wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden.
- Sie berücksichtigen die Gesamtheit der an einem Ort auftretenden niederfrequenten oder hochfrequenten Strahlung.
- Sie müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten.
Anlagegrenzwerte
- Die Anlagegrenzwerte der NISV sind Vorsorgegrenzwerte.
- Sie liegen deutlich tiefer als die Immissionsgrenzwerte.
- Sie basieren auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes und sind auf Grund technischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt worden.
- Sie begrenzen die Strahlung einer einzelnen Anlage.
- Sie müssen dort eingehalten werden, wo sich Menschen während längerer Zeit aufhalten.
- Damit sorgen sie dafür, dass die Elektrosmogbelastung an Orten mit empfindlicher Nutzung grundsätzlich niedrig ist, womit auch das Risiko für vermutete Gesundheitsauswirkungen vermindert wird.
Die Anlagegrenzwerte stützen sich nicht auf medizinische oder biologische Erkenntnisse, sondern sind anhand technischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt worden. Folglich handelt es sich nicht um Unbedenklichkeitswerte, und ihre Einhaltung garantiert auch nicht, dass sich jede gesundheitliche Auswirkung ausschliessen lässt. Umgekehrt bedeutet es aber auch nicht, dass negative Auswirkungen auftreten, falls die Anlagegrenzwerte überschritten sind.
1. Mobilfunkanlagen
Immissionsgrenzwerte
Massgebend ist der höchste 6-Minuten-Mittelwert.
Frequenz | Immissionsgrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke (in Volt pro Meter) |
---|---|
400 MHz | 28 V/m |
800 MHz | 39 V/m |
900 MHz | 42 V/m |
1800 MHz | 58 V/m |
2100 MHz | 61 V/m |
2600 MHz | 61 V/m |
3500 MHz | 61 V/m |
Anlagegrenzwerte
Massgebend ist die volle Auslastung der Anlage (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung).
Frequenzband | Anlagegrenzwert |
---|---|
400 MHz, 800 MHz, 900 MHz | 4 V/m |
1800 MHz, 2100 MHz, 2600 MHz, 3500 MHz | 6 V/m |
Kombination von 400/800/900 MHz mit |
5 V/m |
2. Rundfunkanlagen
Immissionsgrenzwert
Massgebend ist der höchste 6-Minuten-Mittelwert.
Frequenz | Immissionsgrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke (in Volt pro Meter) |
---|---|
10 - 400 MHz | 28 V/m |
600 MHz | 34 V/m |
860 MHz | 40 V/m |
Anlagegrenzwert
Massgebend ist die volle Auslastung der Anlage (maximale Sendeleistung).
Frequenz | Anlagegrenzwert (in Volt pro Meter) |
---|---|
10 - 860 MHz | 3 V/m |
3. Hochspannungsleitungen
Immissionsgrenzwerte
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 50 Hz (allgemeine Stromversorgung). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
5 Kilovolt pro Meter (kV/m) | für die elektrische Feldstärke |
100 Mikrotesla | für die magnetische Flussdichte |
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 16.7 Hz (Stromversorgung von Eisenbahnen). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
10 Kilovolt pro Meter (kV/m) | für die elektrische Feldstärke |
300 Mikrotesla | für die magnetische Flussdichte |
Anlagegrenzwert
Der Anlagegrenzwert für Hochspannungsleitungen beträgt:
- 1 Mikrotesla für den Effektivwert der magnetischen Flussdichte
- bei gleichzeitigem Betrieb aller Leitungsstränge mit den massgebenden Strömen in der am häufigsten vorkommenden Kombination der Lastflussrichtungen.
4. Transformatorenstationen
Immissionsgrenzwerte
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 50 Hz (allgemeine Stromversorgung). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
5 Kilovolt pro Meter (kV/m) | für die elektrische Feldstärke |
100 Mikrotesla | für die magnetische Flussdichte |
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 16.7 Hz (Stromversorgung von Eisenbahnen). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
10 Kilovolt pro Meter (kV/m) | für die elektrische Feldstärke |
300 Mikrotesla | für die magnetische Flussdichte |
Anlagegrenzwert
Der Anlagegrenzwert für Transformatorenstationen beträgt:
- 1 Mikrotesla für den Effektivwert der magnetischen Flussdichte
- beim Betrieb mit Nennleistung.
5. Unterwerke und Schaltanlagen
Immissionsgrenzwerte
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 50 Hz (allgemeine Stromversorgung). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
5 Kilovolt pro Meter (kV/m) | für die elektrische Feldstärke |
100 Mikrotesla | für die magnetische Flussdichte |
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 16.7 Hz (Stromversorgung von Eisenbahnen). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
10 Kilovolt pro Meter (kV/m) | für die elektrische Feldstärke |
300 Mikrotesla | für die magnetische Flussdichte |
Anlagegrenzwert
Der Anlagegrenzwert für Unterwerke und Schaltanlagen beträgt:
- 1 Mikrotesla für den Effektivwert der magnetischen Flussdichte
- beim Betrieb mit Nennleistung.
6. Eisenbahn-Fahrleitungen
Immissionsgrenzwerte
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 16.7 Hz. Massgebend ist der höchste Effektivwert.
10 Kilovolt pro Meter (kV/m) | für die elektrische Feldstärke |
300 Mikrotesla | für die magnetische Flussdichte |
Anlagegrenzwert
Der Anlagegrenzwert für mit Wechselstrom betriebene Bahnen beträgt:
- 1 Mikrotesla für den Effektivwert der magnetischen Flussdichte
- als Mittelwert während 24 Stunden
- beim vorgesehenen Betrieb mit Personen- und Güterzügen
Letzte Änderung 23.06.2021