Umwelt und Handel

Zwischen internationalem Handel und der Umwelt besteht eine materielle, rechtliche und institutionelle gegenseitige Abhängigkeit. Natürliche Ressourcen liefern Rohstoffe und Energie für die wirtschaftliche Produktion, deren Abfälle in die Umwelt gelangen. Die Auswirkungen des weltweit wachsenden Verkehrs mit Gütern und Dienstleistungen sowie mit Abfällen verlangt nach Umweltschutzmassnahmen, die ihrerseits den Handel beeinflussen. Handel und Umwelt werden durch zwei getrennte, aber miteinander interagierende Rechtsordnungen geregelt (Welthandelsorganisation und Freihandelsabkommen für den Handel, multilaterale Umweltabkommen sowie nationale Umweltvorschriften für den Umweltbereich).

Aufgrund des internationalen Handels verteilen sich die Umweltauswirkungen des Konsums von Gütern und Dienstleistungen geografisch über die gesamte Wertschöpfungskette. Über 70 % der durch den Schweizer Konsum verursachten Umweltbelastung fallen im Ausland an. Umweltanliegen müssen daher in die Handelspolitik einbezogen werden. Dies geschieht namentlich über die Förderung einer ökologischen Markttransparenz sowie die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Abkommen und die Verbesserung von Umweltstandards.

Internationale Regeln für Umwelt und Handel

Das übergeordnete Ziel ist die kohärentere Ausgestaltung des Handels- und des Umweltsystems. Insbesondere sollen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) so ausgestaltet sein, dass sie einem effektiven Umweltschutz nicht hinderlich sind. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen bestimmte Regeln und Mechanismen der WTO weiter geklärt und angepasst werden. 

Namentlich gilt es einen systemischen Ansatz des Verhältnisses der multilateralen Umweltabkommen (MEA) und der WTO-Regeln anzustreben. Daneben sollen die generellen WTO-Ausnahmeregeln der verschiedenen Abkommen (insbes. GATT, GATS, TBT, SPS, TRIPs) speziell unter dem Aspekt des Vorsorgeprinzips weiter geklärt werden. Dieses Prinzip ermöglicht es unter anderem auch bei wissenschaftlicher Unsicherheit Massnahmen anzuordnen, um irreversible Umweltschäden zu vermeiden. 

Die Schweiz hat Bestimmungen in ihre bilateralen und EFTA-Freihandelsabkommen aufgenommen, die eine bessere Koordination der Handels und Umweltregeln ermöglichen sollen. Die OECD empfiehlt ausdrücklich, Umweltanliegen in Freihandelsabkommen mit einzubeziehen. Zahlreiche Staaten folgen dieser Empfehlung.

Voraussetzungen für ein ökologischeres Handelssystem

Eine globale Verbreitung von Innovation und Knowhow im Umweltbereich und die Öffnung der Märkte für Umwelttechnologien wurde im Rahmen der WTO-Doha-Runde durch die Liberalisierung des Handels von sogenannten Umweltgütern (umweltschonende oder -unterstützende Produkte) und Umweltdienstleistungen angestrebt. Eine solche Liberalisierung konnte im Rahmen der WTO nicht vereinbart werden und wird seit 2014 innerhalb einer Gruppe von 17 Staaten (darunter die Schweiz) ausserhalb dieses Rahmens verhandelt. Das angestrebte plurilaterale Umweltgüterabkommen (Environmental Goods Agreement, EGA) soll eine regelmässig aktualisierte Liste von Gütern enthalten und die Modalitäten der Liberalisierung regeln. Die Verhandlungen wurden im Dezember 2016 ausgesetzt. Sie werden wieder aufgenommen, sobald alle teilnehmenden Länder ausdrücklich ihre Bereitschaft zur Fortführung der Verhandlungen zum Ausdruck gebracht haben. 

Der Handel von Gütern und Dienstleistungen hat das Potenzial, Ressourcen effizient und somit nachhaltig zu nutzen. Dies bedingt allerdings klare Informationen über den Ressourcenverbrauch durch Produktion und Konsum entlang der ganzen Wertschöpfungskette. Diese Information soll Produkte und Dienstleistungen bezüglich ihres Verbrauchs an natürlichen Ressourcen differenzierbar machen und als Entscheidgrundlage für Konsumenten, Produzenten, aber auch für Regierungen und Organisationen dienen. 

Um diese ökologische Markttransparenz zu ermöglichen, braucht es eine einheitliche und international abgestützte Methode zur Bemessung des Umweltverbrauchs und eine globale Akzeptanz durch das internationale Handelssystem.

Prozess- und Produktionsmethoden

Schliesslich müssen auch die Prozess- und Produktionsmethoden (PPM) unter dem Aspekt der Umweltrelevanz weiter analysiert werden. Ziel ist es, dass WTO-Mitglieder handelsrelevante nicht-diskriminierende und nicht-protektionistische Massnahmen, die sich auf die Prozess- und Produktionsmethoden stützen, ergreifen können (z. B. Erlass eines Umweltzeichens oder «Öko-Labels»). Angestrebt wird schliesslich eine Verbesserung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen UNEP und andern internationalen Umweltorganisationen und der WTO.

Handel und Grüne Wirtschaft

Im Rahmen der internationalen Anstrengungen für eine grüne Wirtschaft gilt es, wirtschafts- und umweltpolitische Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Marktversagen korrigiert und die Ressourceneffizienz der Wirtschaft gesteigert wird. Der internationale Handel ist integrativer Bestandteil des Konzepts der grünen Wirtschaft und kann durch eine ökologisch und sozial effiziente Ausgestaltung der Regelwerke und Mechanismen massgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Schweiz setzt sich sowohl als Mitglied der WTO (z. B. im Rahmen des Ausschusses für Handel und Umwelt), der OECD (z. B. in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Handel und Umwelt) und der EFTA (etwa im Rahmen bilateraler Abkommen) sowie bei der Umsetzung der diesbezüglichen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) in diesem Sinne ein. 

Der Bericht über die grüne Wirtschaft, den der Bundesrat am 20. April 2016 zur Kenntnis genommen hat und der Bilanz über den 2013 lancierten Aktionsplan für eine grüne Wirtschaft zieht, sieht unter anderem als Massnahme vor, die Umweltwirkungen von Handelsabkommen, die die Schweiz allein oder im Rahmen der EFTA abgeschlossen hat, zu beurteilen (Massnahme 7a im Bericht). Das SECO prüft fallweise in Abstimmung mit dem BAFU, ob eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.

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Letzte Änderung 13.03.2024

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