Umwelt für Europa

Der Prozess «Umwelt für Europa» strebt die Verbesserung der Umweltstandards in der paneuropäischen Region an und bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit Osteuropa, Caucasus und Zentralasien im Umweltbereich. Am Prozess beteiligen sich die 56 Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), internationale Organisationen, Finanzierungsinstitutionen sowie NGOs.

1991 gründeten die Umweltminister der UNECE-Mitgliedsländer in Dobris (Tschechien) den Prozess «Umwelt für Europa», um Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Umweltgesetzgebung zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Umweltbereich und die Stärkung ihrer Kapazitäten sind die wichtigsten eingesetzten Instrumente, um den Zustand der Umwelt zu verbessern und die Umweltstandards in der gesamten paneuropäischen Region zu harmonisieren. Geleitet wird der Prozess durch den UNECE-Ausschuss für Umweltpolitik.
Der Prozess bietet den 56 Mitgliedsstaaten der UNECE, internationalen Organisationen, Finanzinstitutionen sowie der Zivilgesellschaft und privaten Partnern eine einmalige Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Umweltbelangen.

Themen

Zu den wichtigsten Themen des Prozesses «Umwelt für Europa» zählen insbesondere:

  • die Förderung und Umsetzung der regionalen Übereinkommen der UNECE (Luft, Wasser, Umweltverträglichkeitsprüfung, Industrieunfälle, Einbezug der Öffentlichkeit und Zugang zu Gerichten in Umweltfragen);
  • die Umweltgouvernanz;
  • die Beurteilung des Umweltzustands in der paneuropäischen Region;
  • die Grüne Wirtschaft
  • nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion;
  • nachhaltige Energie
  • Sicherheit und Umwelt;
  • Gesundheit und Umwelt;
  • Umweltfinanzierung;
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Umsetzung

Für die Umsetzung des Prozesses sind vorab folgende Organisationen zuständig: die UNECE, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Europäische Umweltagentur (EUA), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Regionalen Umweltzentren (REC).

Ministerkonferenzen

Im Rahmen des Prozesses treten die Umweltministerinnen und -minister alle vier bis fünf Jahre zusammen. Die achte Konferenz «Umwelt für Europa» fand vom 8. bis 10. Juni 2016 in Batumi (Georgien) statt und bezweckte, einen regionalen Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten.

In Batumi einigten sich die teilnehmenden Staaten auf einen strategischen Rahmen für die Einführung der grünen Wirtschaft bis 2030. Für die operative Umsetzung wurde die Batumi-Initiative für eine grüne Wirtschaft (BIG-E) lanciert. Diese Initiative entstand unter der Führung der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit UNEP, der UNECE und der OECD. BIG-E umfasst ein Paket aus freiwilligen Verpflichtungen der betreffenden Staaten und Organisationen im Hinblick auf eine grüne Wirtschaft. Die Ministerkonferenz war auch Ausgangspunkt der «Batumi Action for Cleaner Air» (BACA), die eine Mobilisierung der Länder mittels freiwilliger Aktionen zur Verbesserung der Luftqualität anstrebt. Die Schweiz hat sich mit fünf Initiativen und fünf Aktionen in BIG-E bzw. BACA engagiert.

Im Januar 2019 werden die teilnehmenden Länder eine Zwischenbilanz der erzielten Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen ziehen. Schliesslich wurden in Batumi auch zwei ministerielle Erklärungen verfasst, die eine allgemeiner Natur und die andere spezifisch zur Ausbildung für nachhaltige Entwicklung.

Engagement und Interessen der Schweiz

Die Schweiz hat massgeblich zur Lancierung des Prozesses «Umwelt für Europa» beigetragen. Als zuständiges Amt beteiligt sich das BAFU weiterhin aktiv am Prozess. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied erhält dank dem Prozess «Umwelt für Europa» die Gelegenheit, mit Akteuren aus der paneuropäischen Region eine enge Zusammenarbeit in Umweltfragen zu pflegen. Die verstärkte Ausrichtung auf die Länder Zentralasiens und der Kaukasusregion liegt ebenfalls im Interesse der Schweiz, denn sie leitet eine Stimmrechtsgruppe beim Globalen Umweltfonds (GEF), der neben der Schweiz auch die zentralasiatischen Staaten und Aserbaidschan angehören.

Die Beteiligung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) am Prozess erfolgt hauptsächlich über die bilaterale und regionale Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 13.03.2024

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