Entfrachten von Schadstoffen

Soweit bekannt und durchführbar sind Bestandteile, die gefährliche Stoffe wie Asbest, Quecksilber oder PCB enthalten, zu demontieren und separat zu entsorgen, damit bei der weiteren Behandlung der Abfälle die Gesundheit des Personals nicht gefährdet wird und bei der thermischen Behandlung der Schredderrückstände Emissionen in die Abluft minimiert werden. Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle sind dazu berechtigten Entsorgungsunternehmen zu übergeben (Art. 4 VeVA).

Bestandteile, die gefährliche Stoffe enthalten

Zur Verminderung der Emissionsrisiken durch Bestandteile, die gefährliche Stoffe enthalten, sind folgende Teile fachgerecht zu entfernen und umweltverträglich zu entsorgen: 

  • Bleibatterien und -akkumulatoren
    Diese Bauteile sind auszubauen und gewässerschutzkonform in säurebeständigen und flüssigkeitsdichten Kunststoffgebinden zu lagern.
  • Pyrotechnische Bauteile (Airbags)
    Diese Bestandteile können im Fahrzeug belassen werden, sofern sie nicht als Ersatzteile weiterverwendet werden oder aufgrund von anderen Bestimmungen entfernt bzw. ausgelöst werden (z.B. Anforderungen aufgrund der Produktehaftpflicht).
  • Hochvoltanlagen, Batterien und Akkumulatoren aus Elektrofahrzeugen, z. B. Li-Ionen Akkus
    Die Trockenlegung und Entfrachtung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen darf erst dann ausgeführt werden, wenn die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Arbeiten an Hochvoltsystemen dürfen nur von ausreichend qualifizierten Personen durchgeführt werden. Ausgebaute Hochvoltanlagen, Batterien und Akkumulatoren aus Elektrofahrzeugen müssen zum Schutz der Arbeitnehmer separat gelagert werden (Brandgefahr).
     

Für die fachgerechte Demontage, Behandlung, Lagerung und den Transport der Hochvoltsysteme von Hybrid und Elektrofahrzeugen sind die massgebenden Normen, Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller zu berücksichtigen (gehören nicht zu dieser Vollzugshilfe): 

 

Weitere Informationen zu den zutreffenden Abfallcodes und Codes der Entsorgungsverfahren: 

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 01.10.2019

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