Landwirtschaftliche Abfälle

Als landwirtschaftliche Abfälle werden Ausschüsse aus dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung landwirtschaftlicher Betriebe bezeichnet.

Dazu gehören beispielsweise Materialien aus dem Pflanzenbau wie etwa Biomasse aus Zweit- oder Drittkulturen, Ernterückstände und Ernteausschuss (Kraut, Körner, Knollen). Zu den landwirtschaftlichen Abfällen zählen auch Ausschüsse aus der Tierhaltung, wie etwa Gras, Einstreu oder Futtermittel. Nicht zu den landwirtschaftlichen Abfällen zählt ein Grossteil des Hofdüngers aus der Viehhaltung (Gülle, Mist). Die landwirtschaftlichen Abfälle tragen einen signifikanten Teil zum ökologisch nutzbaren Biomassepotenzial der Schweiz bei.

Zur stofflichen oder energetischen Entsorgung der Abfälle stehen diverse Verfahren zu Auswahl: Dazu gehören beispielsweise die Kompostierung, die Vergärung, eine direkte Austragung auf das Feld oder die Methangärung mit anderen Substraten in Biogasanlagen. Das Biomassepotenzial der landwirtschaftlichen Abfälle wird weitgehend ausgeschöpft. Die meisten Abfälle landen in Kompostier- oder Vergärungsanlagen und können danach in Form von Kompost und festem Gärgut in der Landwirtschaft wieder verwendet werden.

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Letzte Änderung 27.06.2019

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