Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren

Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Bundes.

Zuständigkeiten

Für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel

Für Freisetzungsversuche mit gebietsfremden Insekten, Milben und Fadenwürmern, welche als Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft verwendet werden sollen, ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Pflanzenschutzmittelverordnung.

Für andere Anwendungen

Für die Erteilung der Bewilligung für Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden, ist das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Freisetzungsverordnung (Art. 15-18, 21-22, 36-41 FrSV).

Gesuche sind zu richten an:

Bundesamt für Umwelt BAFU
Sektion Biotechnologie
3003 Bern
Tel. 058 462 93 49

Bewilligungen

Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, Entscheide sowie über laufende und abgeschlossene Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 25.04.2023

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